2438/J XXVI. GP

Eingelangt am 13.12.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, Genossinnen und Genossen 

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend die wirksame Kontrolle des Imports von durch CRISPR gentechnisch veränderten Produkten nach Österreich

In den vergangenen Jahren sind viele neue Verfahren, wie CRISPR/ Cas9, entwickelt worden, mit denen vergleichsweise einfach und günstig die genetischen Informationen von Organismen verändert werden können.

Am 25. Juli 2018 hat der EUGH in der Rechtssache C‑528/16 entschieden, dass es sich bei CRISPR/ Cas9 und vergleichbaren Verfahren um Gentechnik handelt, die damit unter die bestehenden EU-Richtlinien zur Gentechnik fallen. Produkte, wie beispielsweise Lebens- und Futtermittelpflanzen, die mit diesen Verfahren hergestellt werden, müssen daher zunächst auf Risiken überprüft und zugelassen werden, bevor sie innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden dürfen. In den USA, Brasilien und Kanada werden solche Pflanzen jedoch bereits angebaut und verarbeitet. Eine Kennzeichnung oder ein Zulassungsverfahren ist in den genannten Ländern nicht vorgesehen.

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage 

1.       Haben Sie bereits Maßnahmen implementiert oder geplant, mit denen das Urteil des EuGH umgesetzt und wirksam verhindert werden kann, dass Produkte, die durch Verfahren wie CRISPR/ Cas9 gentechnisch verändert wurden oder entsprechend veränderte Komponenten beinhalten, ohne vorherige Zulassung nach Österreich und in die EU eingeführt werden? Falls ja, um welche Maßnahmen handelt es sich? Falls nein, warum nicht?

2.       Verfügen Sie Kenntnis darüber, welche Produkte bereits in Drittstaaten mit Verfahren wie CRISPR/ Cas9 gentechnisch verändert werden und ob diese Produkte auch in die EU importiert werden sollen? Falls ja, um welche Produkte handelt es sich?

3.       Verfügen Sie Kenntnis darüber, in welchen Produkten aus Drittstaaten bereits derartig gentechnisch veränderte Komponenten verarbeitet wurden und ob diese Produkte in die EU eingeführt werden sollen? Falls ja, um welche Produkte handelt es sich?

4.       Wie unterstützen Sie das Anliegen, Organismen, die durch CRISPR/ Cas9 und vergleichbare Verfahren gentechnisch verändert wurden, möglichst  bald  in  das  globale   GVO-Register   der   UN-Biodiversitätskonvention/des Cartagena-Protokolls  (CBD  Biosafety  Clearing-House list) aufzunehmen?

5.       Welche Position vertreten Sie in den Diskussionen auf europäischer Ebene, in denen es darum geht, mit welchen Maßnahmen und Verfahren zukünftig Produkte geprüft, gekennzeichnet, registriert und zugelassen werden sollen, die durch Verfahren wie CRISPR/ Cas9 gentechnisch verändert wurden?