2440/J XXVI. GP

Eingelangt am 13.12.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, Genossinnen und Genossen

 

 

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

 

 

betreffend intransparente Kriterien für die Gewährung von Direktbeihilfen im Rahmen des Maßnahmenpakets Trockenheit der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

Aufgrund der extremen Trockenheit in diesem Jahr wurde durch das BMNT eine Sonderrichtlinie erlassen, die auch Direktbeihilfen für LandwirtInnen beinhaltet. Es ist jedoch nicht erkennbar, welche Kriterien der landwirtschaftliche Betrieb erfüllen muss, damit ein Anspruch auf Direktbeihilfen besteht. Zusätzlich ist auch der Entscheidungsprozess nicht transparent. Weder die Öffentlichkeit noch die betroffenen LandwirtInnen können nachvollziehen, warum ein Antrag auf Direktbeihilfen bewilligt oder abgelehnt wird.

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus folgende

Anfrage

1.    Wie viele landwirtschaftliche Betriebe in Österreich und Oberösterreich haben die Direktbeihilfe des Maßnahmenpakets Trockenheit beantragt? Für wie viele wurde sie bewilligt? Für wie viele wurde sie abgelehnt?

2.    Wie viele landwirtschaftliche Betriebe des Bezirks Gmunden haben die Direktbeihilfe des Maßnahmenpakets Trockenheit beantragt?

3.    Wie vielen landwirtschaftlichen Betrieben wurde eine Direktbeihilfe des Maßnahmenpakets Trockenheit bewilligt und mit welcher Begründung aufgeschlüsselt nach den Katastralgemeinden des Bezirks Gmunden?

4.    Wie vielen landwirtschaftlichen Betrieben wurde eine Direktbeihilfe des Maßnahmenpakets Trockenheit abgelehnt und mit welcher Begründung aufgeschlüsselt nach den Katastralgemeinden des Bezirks Gmunden?

5.    Von welchen Wetterstationen werden die Daten für den Bezirk Gmunden als Grundlage für die Entscheidung einer Direktbeihilfe bezogen und an welchen Örtlichkeiten überschneiden sich diese Flächen?

6.    Nach welchen Kriterien werden die Gebiete bzw. die Katastralgemeinden den jeweiligen Wetterstationen zugewiesen?

7.    Von welchen Wetterstationen wurden die Daten für den Bezirk Gmunden in den Jahren 2008-2014 bezogen?

8.    Aus welchen Gründen wurde 2015 eine neue Wetterstation in Altmünster eröffnet?

9.    Mit den Daten welcher Wetterstationen wurden für die landwirtschaftlichen Flächen, die seit 2015 durch die Wetterstation Altmünster abgedeckt werden, die durchschnittlichen Niederschlagsmengen für die vergangenen 10 Jahre errechnet?

10. Wie groß ist das Gebiet, das von den jeweiligen Wetterstationen insgesamt abgedeckt wird?

11. Stellen die von den jeweiligen Messstationen abgedeckten Gebiete einheitliche Klimaregionen dar?

12.lst es möglich, dass aneinander angrenzende Landwirtschaftsbetriebe, deren Flächen von derselben Messstation erfasst werden, unterschiedliche Ergebnisse erhalten im Zusammenhang mit den errechneten Niederschlagsmengen sowie den Niederschlagsdefiziten während der Lang- bzw. Kurzperiode 2018 und dem 10-jährigen Mittelwert auf ihren Flächen betrifft?

13. Wie erklären Sie eine mögliche Differenz der Ergebnisse bei aneinander grenzenden landwirtschaftlichen Betrieben?

14. Können die für die einzelnen Landwirtschaftsbetriebe errechneten Niederschlagsmengen und Niederschlagsdefizite für 2018 öffentlich eingesehen werden oder sind sie für den. jeweils betroffenen Landwirtschaftsbetrieb einsehbar?

15. Sind die folgenden Kriterien für den Erhalt der Direktbeihilfen auf den Seiten des BMNT einsehbar: Niederschlagsobergrenze 320 mm - in OÖ jedoch 350 mm -, Niederschlagsdefizit in der Langperiode von mindestens 40%, Niederschlagsdefizit in der Kurzperiode von mindestens 95%, Differenz zum 10- Jahresdurchschnitt von mindestens 220 mm?

a)  Falls ja, unter welcher Adresse bzw. wie sind diese Daten abrufbar?

b)  Falls nein, warum sind diese Daten nicht abrufbar?

16. Warum werden diese Kriterien nicht auf den folgenden Informationsseiten des BMNT zu diesem Thema genannt oder zumindest mit diesen Seiten verlinkt

(https://www.bmnt.gv.at/land/produktion-maerkte/klimawandel-
risikomanagement-luftreinhaltung/Ma-nahmenpaket-Trockenheit-f-r-die-Land-
und-Fortswirtschaft.html
,

https://www.bmnt.gv.at/service/presse/land/2018/BMNT-Details-zur-
Umsetzung-des-Ma-nahmenpakets-f-r-Land-und-Forstwirtschaft-fixiert.html
,
https://www.bmnt.gv.at/land/produktion-maerkte/srl-trockenheit.html)?

17. lst für die Auszahlung der Direktbeihilfe aus dem Maßnahmenpaket Trockenheit der Nachweis eines tatsächlichen Schadens erforderlich oder bestimmen nicht die tatsächlichen Schäden sondern die für den betreffenden Landwirtschaftsbetrieb errechneten Wetterdaten, ob ein Anspruch auf die Direktbeihilfe für den landwirtschaftlichen Betrieb besteht?

18. Falls ein tatsächlicher Schaden belegt werden muss, um eine Direktbeihilfe zu erhalten: Welche Nachweise muss der landwirtschaftliche Betrieb vorlegen und wir hoch muss der Schaden für den landwirtschaftlichen Betrieb sein?