2442/J XXVI. GP

Eingelangt am 13.12.2018
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ANFRAGE

der Abgeordneten Kovacevic,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien

betreffend Stand der Beitrittsgespräche der Europäischen Union mit Montenegro

 

Die Republik Montenegro hat am 17. Dezember 2010 einen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union gestellt. Nachdem die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union sich im Juni 2003 im Rahmen der sogenannten Thessaloniki-Agenda zur Beitrittsperspektive der Staaten des westlichen Balkans bekannten, empfahl die Europäische Kommission im April 2013 die Aufnahme von Beitrittsgesprächen.

 

Die seit Januar 2014 laufenden Gespräche bekamen jüngst durch die Vorstellung der Westbalkan-Strategie durch die Europäische Kommission im Februar 2018 eine gewisse Dynamik. Einerseits wurde dort die Beitrittsperspektive der Westbalkanstaaten erneut bekräftigt, andererseits sorgte das Faktum, dass EU-Erweiterungskommissar Johannes Hahn den Beitrittskandidaten Serbien und Montenegro einen Beitritt im Jahr 2025 in Aussicht stellte, durchaus für Diskussionen.

 

Die EU-Kommission sieht Montenegro "mäßig" auf den EU-Beitritt vorbereitet, von insgesamt 35 Verhandlungskapiteln sind seit der 12. Tagung der Beitrittskonferenz auf Ministerebene am 10. Dezember 32 geöffnet, drei wurden bereits vorläufig geschlossen. Gelobt wurden der Fortschritt im Firmenrecht und in der Landwirtschaft, kritisiert wurden Rückschritte bei öffentlichen Ausschreibungen und keine Fortschritte bei der Meinungsfreiheit.

 

Gemäß der im April 2018 erschienenen Fortschrittsberichte der Europäischen Kommission ist Montenegro, neben Serbien, der am weitesten fortgeschrittene Beitrittskandidat. In den bestehenden Mitgliedstaaten wird andererseits eine zunehmend polarisierte Debatte über die Aufnahmefähigkeit der EU geführt und die sogenannte Westbalkanroute als Bedrohung für die innere Sicherheit wahrgenommen. Und noch vor einem Jahr wurden als Knackpunkt die beiden Kapitel zur Rechtsstaatlichkeit, Kapitel 23 und 24 des `acquis communautaire`, benannt.

 

Im Zusammenhang mit dem kürzlich erfolgten Besuch des Nationalratspräsidenten Sobotka in Podgorica hielt er fest, dass in den EU-Beitrittsverhandlungen Montenegro mit 31 (seit 10. Dezember 32, Anm. der Anfragesteller) von 35 geöffneten Kapiteln Spitzenreiter in der Region sei, Podgorica müsse allerdings insbesondere die Medien- und Meinungsfreiheit forcieren und fördern und als einen Prozess der Stärkung der Zivilgesellschaft ansehen.

 

Gemäß Ankündigung von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka wollte sich Österreich, insbesondere im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft, besonders einbringen, um eine Verbesserung der politischen Lage auf dem Balkan zu erwirken. Wichtig sei dabei vor allem, dass der österreichische EU-Ratsvorsitz zum Brückenbau und zur Vermittlung zwischen den ethnischen Gruppen auf dem Balkan genutzt werde und die Bedeutung des Westbalkans für Österreich hervorgehoben werde.

 

All diese Umstände veranlassen die Fragesteller, Klarheit über die Positionierung der Bundesregierung zu bekommen und den Stand der Beitrittsgespräche der Europäischen Union mit Montenegro in Erfahrung zu bringen.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien nachstehende

 

Anfrage

 

1.      Wie beurteilt das BMEKKM die Position der Europäischen Kommission, dass Montenegro neben Serbien das am weitesten fortgeschrittene Land in der Erfüllung der Beitrittskriterien ist?

 

2.      Welchen Zeitrahmen betrachtet das BMEKKM als realistisch für einen Beitritt Montenegros zur Europäischen Union?

 

3.      Wie bewertet das BMEKKM die Fortschritte Montenegros im Bereich der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit sowie der Unabhängigkeit der Justiz?

 

4.      Wie bewertet das BMEKKM  die Fortschritte Montenegros im Bereich der Bekämpfung von Korruption?

 

5.      Wie bewertet das BMEKKM die Lage der Meinungs- und Pressefreiheit in Montenegro?

 

6.      Wie bewertet das BMEKKM die Fortschritte Montenegros im Zusammenhang mit der „Nationalen Strategie für Geschlechtergleichberechtigung“?

 

7.      Wie bewertet das BMEKKM die Lage stark diskriminierter Gruppen, wie jener der Roma oder jener der LGBTI-Gemeinschaft?

 

8.      In welchen Bereichen muss die Unterstützung Montenegros durch die Europäische Union bezüglich der Beitrittsbestrebungen intensiviert werden?

 

9.      Inwiefern plant die Bundesregierung, insbesondere das BMEKKM, Montenegro in Zukunft durch neue bilaterale Maßnahmen bei Reformfortschritten und Beitrittsbestrebungen zu unterstützen?