2448/J XXVI. GP

Eingelangt am 13.12.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend Abschaffung der „Eigenstromsteuer"

Begründung

Immer wieder nennen Sie die Streichung der „Eigenstromsteuer" als wichtigstes Element einer Ökologisierung des Steuersystems. Erst kürzlich in einem Interview vom 10.12.2018 im "Profil" (Nr. 50/2018) sagen Sie gefragt nach konkreten Beispielen für ökologische Aspekte mit Lenkungseffekt in der geplanten Steuerreform: „Ich will hier nicht vorgreifen. Nur so viel: Ich bin ein Fan davon, die Eigenstromsteuer abzuschaffen. Derzeit zahlt sie jeder Hausbesitzer, der Sonnenkollektoren auf seinem Dach hat. Das ist nicht sinnvoll, wenn wir bis 2030 Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien haben wollen." Diese Aussage entspricht nicht der Wahrheit, denn gem. § 2 Z 1 lit b Elektrizitätsabgabegesetz sind „Elektrizitätserzeuger, soweit die aus erneuerbaren Primärenergieträgern selbst erzeugte elektrische Energie nicht in das Netz eingespeist, sondern selbst verbraucht wird, für die jährlich nachweisbar selbst verbrauchte elektrische Energie bis zu einer Menge von 25 000 kWh pro Jahr" von der Abgabe befreit. Ein durchschnittlicher Haushalt verbraucht pro Jahr zwischen 4000 und 5000 kWh Strom, eine Elektrizitätsabgabe ist also bis jetzt schon nicht angefallen. Erst ab einer Erzeugermenge, die ungefähr einer Strommenge von 6 Haushalten entspricht, fällt diese Abgabe im jetzigen System an.

Die unterfertigten Angeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.      Wie viele Haushalte waren bisher von der sogenannten Eigenstromsteuer nach dem Elektrizitätsabgabegesetz betroffen?

2.      Wieso sprechen Sie davon, dass jeder Hausbesitzer, der Sonnenkollektoren auf seinem Dach hat, eine Eigenstromsteuer entrichten muss, wenn diese doch erst ab einer Menge von 25 000 kWh erzeugter elektrischer Energie anfällt?

3.      Welche Änderung wird die Abschaffung der Eigenstromsteuer für den durchschnittlichen Privathaushalt mit Sonnenkollektoren am Dach bringen?

4.      Welchen Lenkungseffekt erwarten Sie sich durch die Abschaffung der „Eigenstromsteuer" für Privathaushalte?

5.      Wird die „Eigenstromsteuer" nur für erneuerbare Primärenergiequellen fallen?

6.      Welche CO2-Einsparungen in Tonnen und Prozent an den Gesamtreduktionen erwarten Sie sich bis 2030 durch die Streichung der Eigenstromsteuer?

7.      Welche weiteren ökologischen Aspekte sind derzeit mit dem Finanzministerium für die Steuerreform 2020 im Gespräch?

8.      Bezogen auf Frage 7: Welche CO2-Reduktionen erwarten sie sich durch jeden dieser einzelnen Aspekte bis 2030?

9.      Welchen Anteil in Prozent der Gesamt-Treibhausgasreduktionen bis 2030 werden die ökologischen Aspekte der Steuerreform voraussichtlich haben?

10.  Welche Sofortmaßnahmen sind geplant, um Österreichs Rückfall im Klimaschutz im Vergleich zu anderen Ländern entgegenzuwirken?