2471/J XXVI. GP

Eingelangt am 14.12.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Einmeldung der Leistungen und Förderungen der Stiftungen und Fonds in die Transparenzdatenbank

 

Das Bundesministerium für Finanzen richtete 2010 die Transparenzdatenbank ein, um eine öffentlich einsehbare Datenbank zu schaffen, in der die Förderungen und Leistungen (im Sinne des § 4 Transparenzdatenbankgesetz 2012) des Bundes und der Länder aufscheinen.

Gemäß § 3 Abs 3 Transparenzdatenbankgesetz 2012 sind auch jene öffentlichen Mittel umfasst, "die eine juristische Person des privaten Rechts, eine Personenvereinigung, eine Anstalt, eine öffentlich- oder privatrechtliche Stiftung, ein öffentlich- oder privatrechtlicher Fonds oder ein anderes Zweckvermögen für die Abwicklung einer Leistung verwendet, insoweit diese Mittel zur Finanzierung einer Leistung von einer internationalen Organisation zur Verfügung gestellt werden, aus Pflichtbeiträgen stammen oder sonst kraft Gesetzes erhoben werden."

Demnach sind Förderungen und Leistungen aus öffentlichen Mitteln durch Fonds und Stiftungen vom Transparenzdatenbankgesetz 2012 umfasst. Der Rechnungshof hat im Rahmen seiner Überprüfungen der Fonds und Stiftungen des Bundes (Bericht des Rechnungshofes zur Transparenzdatenbank – Kosten und Nutzen, Ziele und Zielerreichung, Reihe BUND 2017/45) festgestellt, dass Leistungen von Fonds und Stiftungen in einigen Fällen entgegen den Vorgaben nicht in der Transparenzdatenbank abgebildet werden.

So etwa die Leistungen des Solidaritätsfonds des österreichischen Tabakeinzelhandels. Der Bericht war Gegenstand der Beratungen im Rechnungshofausschuss am 5.12.2018. Herr Finanzminister Löger konnte nicht bestätigen, ob nun alle Ministerien darauf hinwirken, dass alle Fonds und Stiftungen Förderungen in die Transparenzdatenbank einmelden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1.    Welche Stiftungen und Fonds fallen in die Zuständigkeit des BMBWF? Um detaillierte Auflistung und Aufschlüsselung nach Jahren 2013-2018 wird ersucht. Zudem wird ersucht, die Fragen 2-4 auch in die Auflistung miteinzubeziehen.

2.    Welche dieser Stiftungen und Fonds melden Förderungen und Leistungen in die Transparenzdatenbank ein?

3.    Welches Budget steht diesen Stiftungen und Fonds jeweils zur Verfügung? Wie groß ist der Anteil, den das BMBWF jeweils zur Verfügung stellt?

4.    Wirken Sie darauf hin, dass alle Stiftungen und Fonds jene Leistungen und Förderungen, die vom Transparenzdatenbankgesetz 2012 umfasst sind, gesetzeskonform in die Transparenzdatenbank einmelden?

a.    Wenn ja, wie?

b.    Welche konkreten Schritte haben Sie bereits gesetzt?

c.    Welche konkreten Schritte werden Sie setzen?

5.    Wurden, entsprechend den Empfehlungen des Rechnungshofes, die bestehenden Stiftungen und Fonds auf Zweckmäßigkeit evaluiert?

a.    Wenn ja, was war das Ergebnis?

b.    Wenn ja, wurden Stiftungen und Fonds, die nicht zweckmäßig sind, aufgelöst?

c.    Wenn nein, weshalb wurde die Evaluierung nicht durchgeführt?

6.    Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob Stiftungen oder Fonds gegründet werden?