2519/J XXVI. GP

Eingelangt am 02.01.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Angela Lueger,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport

betreffend „Abschluss von Sonderverträgen seit ihrem Regierungsantritt“

 

Mit dem Vertragsbedienstetengesetz (VBG) wurde ein allgemeines Dienstrecht für alle Vertragsbediensteten des Bundes geschaffen. Die dadurch bewirkte Vereinheitlichung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitsverhältnisse soll eine ungerechtfertigte Besser- oder Schlechterstellung einzelner Dienstnehmer möglichst verhindern. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen kann in
"Sonderverträgen" von den allgemeinen Vorschriften des VBG abgewichen werden.
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der Abschluss von solchen Sondervereinbarungen ermöglichen, all jenen Fällen gerecht zu werden, in denen die allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes den besonderen Umständen des Falles nicht entsprechen würden.

(Raphael Thunhart, Sonderverträge im öffentlichen Dienst gemäß § 36 VBG)

 

Die diesbezügliche Bestimmung lautet:

 

Sonderverträge – VBG

 

§ 36. (1) In Ausnahmefällen können im Dienstvertrag Regelungen getroffen werden, die von diesem Bundesgesetz abweichen. Solche Dienstverträge sind als Sonderverträge zu bezeichnen und bedürfen der Genehmigung der Bundesministerin oder des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport.

(2) Die Bundesministerin oder der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport kann bei Bedarf verbindliche Richtlinien für die einheitliche Gestaltung bestimmter Arten von Sonderverträgen festlegen. Für den Abschluß solcher Sonderverträge kann von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport eine generelle Genehmigung erteilt werden.

(3) Bei Bedarf kann in den Richtlinien nach Abs. 2 auch bestimmt werden, daß der Abschluß solcher Sonderverträge nur mit Inhabern bestimmter, in den Richtlinien angeführter Arten von Arbeitsplätzen zulässig ist.

(4) Auf Sonderverträge, die anläßlich der Betrauung mit einer Leitungsfunktion befristet abgeschlossen werden, ist § 4 Abs. 4 nicht anzuwenden.

 

Es stellt sich daher die Frage, wie sie diese Bestimmung seit ihrem Amtsantritt vollzogen haben.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport folgende

 

Anfrage:

 

1.      Der Abschluss von wie vielen Sonderverträgen wurde von Ihnen nach den Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes seit 18. Dezember 2017 genehmigt?

 

2.      In wie vielen Fällen sind gegenwärtig Richtlinien für den Abschluss solcher Sonderverträge festgelegt?

 

3.      Welche Beschäftigungsverhältnisse in welchen Verwaltungsbereichen regeln diese Richtlinien?

 

4.      Wie viele Sonderverträge wurden nach solchen Richtlinien seit 18. Dezember 2017 abgeschlossen?

 

5.      Wie viele Sonderverträge bestehen im Bundesdienst mit Stichtagen
1. Jänner 2018 und 2019?

 

6.      Wie hoch ist der durchschnittliche Monatsbruttogehalt dieser Sonderverträge samt eventueller Zulagen?

 

7.      Wie ist der durchschnittliche Monatsbruttogehalt der Sonderverträge samt eventueller Zulagen, die seit dem 18. Dezember 2017 abgeschlossen wurden?

 

8.      Wie viele Sonderverträge, die seit dem 18. Dezember 2017 abgeschlossen wurden, erreichen ein Monatsbruttogehalt samt eventueller Zulagen über € 10.000 und welchen Ressorts sind diese zugeordnet?

 

9.      Wie viele Sonderverträge, die seit dem 18. Dezember 2017 abgeschlossen wurden, erreichen ein Monatsbruttogehalt samt eventueller Zulagen über € 8.000 und welchen Ressorts sind diese zugeordnet?

 

10. Wie viele Sonderverträge, die seit dem 18. Dezember 2017 abgeschlossen wurden, erreichen ein Monatsbruttogehalt samt eventueller Zulagen über € 6.000?

 

11. Wie viele Sonderverträge, die seit dem 18. Dezember 2017 abgeschlossen wurden, erreichen ein Monatsbruttogehalt samt eventueller Zulagen über € 4.000?

 

12. Wie verteilen sich alle bestehenden Sonderverträge auf die einzelnen Ressorts (Bitte nach der Systematik des Bundesministeriengesetzes darstellen)?

 

13. Wie verteilen sich alle Sonderverträge, die seit dem 18. Dezember 2017 abgeschlossen wurden, auf die einzelnen Ressorts?

 

14. Wie viele Sonderverträge, die seit dem 18. Dezember 2017 abgeschlossen wurden, sind

a.    den Kabinetten,

b.    den Generalssekretariaten und

c.    sonstigen Stab-Einrichtungen wie den Think Tanks oder den Regierungssprechern zugeordnet?

 

15. Wie viele Sonderverträge, die seit dem 18. Dezember 2017 abgeschlossen wurden, sind Linienfunktionen zugeordnet und aus welchen konkreten Gründen wurden in Linienfunktionen Sonderverträge abgeschlossen?

 

16. Wie viele Sonderverträge, die seit dem 18. Dezember 2017 abgeschlossen wurden, haben sie nicht genehmigt?
Was waren die maßgeblichen Gründe dafür?