2554/J XXVI. GP

Eingelangt am 08.01.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend: Kosten für LEI-Nummern

Sehr geehrter Herr Finanzminister!

Auf Grund EU-Rechtlicher Vorgaben müssen juristische Personen sogenannte LEI-Nummer (legal entity identifier) kostenpflichtig lösen um Wertpapiertransaktionen durchführen zu können. Neben den einmaligen Kosten bei der erstmaligen Vergabe der LEI-Nummer fallen auch laufend jährliche Kosten für die Verlängerung bestehender LEI-Nummer an, diese liegen nur wenig unter den Kosten Erstbeantragung.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage:

1.      Wie hoch sind die in Österreich verrechneten Kosten in € für

a.       erstmalige Beantragung der LEI-Nummer,

b.      für die jährliche Verlängerung der LEI-Nummer?

2.       Die Kosten für die jährliche Verlängerung werden unternehmensunabhängig gestaltet. Liegen dem Finanzministerium Informationen/Berechnungen/Schätzungen vor, dass die Kosten der jährlichen Verlängerung der LEI-Nummer für KMU und große Unternehmen gleich sind?

a.       Wenn nicht, warum werden dann die selben Jahreskosten „pauschal" für alle Unternehmen verrechnet?

b.      Welche Tätigkeiten/Aufwendungen sind für die Verlängerung einer bestehenden LEI-Nummer erforderlich und sind die in Österreich verrechneten Kosten dafür aus Sicht des BMF angemessen?

3.       Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm mehrfach zum Ziel gesetzt die Verwaltungskosten für Unternehmen zu senken. Zählen aus Ihre Sicht die jährlich verpflichtenden Kosten der Verlängerung der LEI-Nummer für kleine und mittlere Unternehmen auch zu diesen Verwaltungskosten?