2557/J XXVI. GP

Eingelangt am 08.01.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend: Verfahrensstand bei Überprüfungen von KESt-Rückerstattungen

Sehr geehrter Herr Finanzminister!

In den Beratungen der vergangenen Sitzung des Finanzausschusses am 19.10.2018 waren unter anderem auch der Cum-Ex-Skandal und die Dimension der ungerechtfertigten mehrfachen KESt-Rückerstattungen Thema. In der Debatte gaben sie selbst zur Auskunft, dass aktuell etwa 8.000[1] Fälle seitens der Österreichischen Finanzverwaltung überprüft bzw. zurückbehalten würden und ein Teil der Fälle beim BFG in Bearbeitung wäre.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage:

Zu den Anträgen auf KESt-Rückerstattung (z.B. § 6 Abs. 1 und § 21 Abs. 1 Z 1 a KStG):

1.      Die von Ihnen zitierten 8.000 derzeit überprüften Fälle betreffen Rückerstattungen aus welchem Zeitraum (von-Jahr/bis-Jahr)?

a.       Wie viele Rückerstattungsanträge wurden gestellt (bitte um jahresweise Aufgliederung)?

b.      Wie viele Antragsteller stellten diese Anträge (bitte um jahresweise Aufgliederung)?

c.       Wie hoch ist das Gesamtvolumen an KESt der Rückerstattungsanträge aus den 8.000 Fällen (bitte um Angabe in Mio. und auch jahresweise Aufgliederung)?

d.      Wie viel dieses Gesamtvolumens der Rückerstattungsanträge an KESt wurde bereits zurückbezahlt, und wie hoch ist das Volumen der zwar beantragten aber noch nicht rückbezahlten KESt (bitte um Gesamtsumme und jahresweise Aufgliederung)?

2.       Zum Verfahrensstand der 8.000 von der Finanzverwaltung bearbeiteten Fälle
bitte um jahresweise Darstellung

der Anzahl der Fälle und
des betroffenen KESt-Rückerstattungsvolumens (in Mio. €) getrennt nach

a)     beantragt aber noch nicht rückbezahlt und

b)     beantragt und bereits von der Finanzverwaltung auf das Konto des Antragstellers zurückbezahlt

nach Stand des Verfahrens, also z.B. beantragte Rückerstattungen, davon bescheidmäßig erledigt und rückgezahlt, noch in Bearbeitung oder Nachschau und noch nicht rückgezahlt, Außenprüfungsmaßnahme (Betriebsprüfung), Berufungsverfahren (BVE, Vorlageantrag, BFG), Wiederaufnahme, Verfahren nach dem Finanzstrafgesetz, Verfahren vor anderen Behörden (z.B. StA/WKStA), verjährte Rückerstattungsfälle?

3.       Wie viele der 8.000 von der Finanzverwaltung bearbeiteten Fälle betreffen Staaten mit denen eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe und solche Staaten mit denen keine besteht (bitte um jahresweise Darstellung der Gesamtfallanzahl und erfassten Rückerstattungsvolumina)?



[1] s. Parlamentskorrespondenz https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2018/PK1130/index.shtml