2563/J XXVI. GP

Eingelangt am 08.01.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Wolfgang Zinggl,

Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien

Gernot Blümel

betreffend „Folgeanfrage Verliehene Kunstwerke"

BEGRÜNDUNG

In der parlamentarischen Anfrage 2204/J haben wir in den Fragen 7 und 8 gefragt:

7.      Laut Gesetz dürfen Bundesmuseen Werke nur im Ausstellungs- und Forschungsbereich verleihen. Der Rechnungshof hat dazu im Jahr 2010 empfohlen, alle zu Ausstattungszwecken an öffentliche Stellen verliehenen Objekte zurückzufordern. In welchen Fällen wurde dieser Forderung zum Zeitpunkt der vorliegenden Anfrage nicht entsprochen?

8.      Werden Sie sich als letztverantwortlicher Bundesminister bei den DirektorInnen der Bundesmuseen dafür einsetzen, dass Werke, die nicht im Ausstellungs- und Forschungsbereich verliehen sind, zurückgefordert werden?

Ihre Antwort auf diese Fragen ist sowohl in Form als auch Inhalt unverständlich:

„Entsprechend dem Rechnungshof-Bericht, welcher klar festhält: „Die Kritik des RH bezog sich ausschließlich auf Leihgaben an öffentliche Stellen - auch an Vertretungsbehörden und an die Obersten Organe des Bundes - die für ein breites Publikum nicht oder kaum zugänglich sind." haben die Bundesmuseen die Empfehlungen des Rechnungshofs umgesetzt.

Laut dem Bundesmuseengesetz ist es grundsätzlich die Aufgabe der Institutionen den Sammlungsbestand nach Möglichkeit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, dies erfolgt auch über den Leihverkehr.

Der Leihverkehr an Dritte wird Thema im Rahmen der Direktorinnen- und Direktoren-konferenz der Bundesmuseen sein. In diesem Zusammenhang sollen gemeinsam mit den Bundesmuseen Leitlinien für den Leihverkehr unter Berücksichtigung der Vorschläge des Rechnungshofs erarbeitet werden."

Aus dieser Antwort geht nicht hervor, ob und inwieweit den Rechnungshofempfehlungen aus dem Jahr 2010 Rechnung getragen wurde. Insbesondere die Empfehlung, dass alle zu Ausstattungszwecken an öffentliche Stellen verliehenen Objekte zurückzufordern sind, wurde jedenfalls offensichtlich nicht befolgt. Das bestätigt die Anlage 1 der Beantwortung 2191/AB der Anfrage 2204/J.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Der Rechnungshof wies im Jahr 2010 darauf hin, dass die Ausstattung von öffentlichen Stellen im Bundesmuseen-Gesetz nicht vorgesehen ist und empfahl, alle Ausstattungsobjekte von diesen zurückzufordern. Wurden die Empfehlungen des Rechnungshofs aus dem Jahr 2010 mittlerweile umgesetzt?

2.       Wieso sind nach wie vor zahlreiche Werke der Bundesmuseen an Ministerien, Botschaften o.ä. staatliche Stellen verliehen, die einer breiten Öffentlichkeit keineswegs zugänglich sind?

3.       Was werden Sie tun, um den Empfehlungen des Rechnungshofs zu entsprechen?

4.       Welche Gesetzesänderungen können Sie sich vorstellen, um die unrechtmäßig verliehenen Kunstwerke in Zukunft rechtmäßig auch in Ministerien und vergleichbaren Räumlichkeiten auszustellen?