2564/J XXVI. GP

Eingelangt am 09.01.2019
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Aufträge in Verbindung mit der Signs Werbeagentur

 

Wie der Standard am 03.08.2018 (https://www.derstandard.de/story/2000084686487/logos-fuer-grenzschutzeinheit-und-pferdestaffel-wurden-von-fpoe-naher-agentur) sowie am 11.07.2018 (https://derstandard.at/2000083180827/Innenministerium-sagt-nicht-wer-Puma-Logo-entworfen-hat) berichtete, war es nahezu unmöglich, in Erfahrung zu bringen, wer die Logos für die Grenzschutzeinheit "Puma" entworfen hat. Nun liegt dem Standard ein Werknutzungsvertrag vor, welchem zufolge das Design von der Signs Werbeagentur GmbH stammt. Der Geschäftsführer und Vertragsunterzeichnender dieser Werbeagentur war Chef der FPÖ-nahen Werbeagentur Ideenschmiede, welche aufgrund ominöser Geldflüsse bereits ins Visier der Behörden geraten war. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte nach Vorwürfen illegaler Geldflüsse der Kärntner Werbeagentur in Richtung der Freiheitlichen Ermittlungen aufgenommen, zu einem Urteil kam es dem Standard zufolge bisher nicht. 

Ob der damaligen Geheimniskrämerei gingen die medialen Wogen in der Sache hoch. Hinzu kam, dass dem Auftrag für das Design des Logos kein Ausschreibungsverfahren vorangegangen war.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Bestehen oder bestanden ungeachtet Ihrer Anfragebeantwortung 1537/AB neue vertragliche oder vertragsähnliche Verhältnisse jedweder Art zwischen Ihrem Ressort und der Signs Werbeagentur GmbH?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, durch wen erfolgte die initiale Kontaktaufnahme?

c.    Wenn ja, handelt es sich um entgeltliche oder unentgeltliche Vertragsverhältnisse?

2.    Bestehen oder bestanden Auftragsverhältnisse zwischen Ihrem Ressort und der Signs Werbeagentur GmbH?

a.    Wenn ja, was ist oder war der Inhalt derselben? Bitte um Aufschlüsselung nach Aufträgen.

b.    Wenn ja, handelt es sich um entgeltliche oder unentgeltliche Auftragsverhältnisse?

c.    Wenn ja, gingen den Auftragsverhältnissen Ausschreibungsprozesse voran?

3.    Gesetzt den Fall, dass es weder gegenwärtige noch vergangene Vertrags- oder Auftragsverhältnisse zu der genannten Werbeagentur gibt, hat sich die Werbeagentur jemals um die Anbahnung eines solchen bemüht?

a.    Hat die Werbeagentur Sie oder Ihre Mitarbeiter in sonstiger Weise jemals kontaktiert? Wenn ja, mit welchem Anliegen?

b.    Gab es sonstige Angebote von Seiten der Agentur oder Ihres Ressorts? 

                                  i.    Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

4.    Welche Personen im Ministerium sind oder waren mit den entsprechenden Vertragsabschlüssen befasst?

5.    Besitzen oder besaßen Sie oder andere Mitarbeiter des BMI Anteile an der Werbeagentur?

6.    Sind oder waren Sie oder andere Mitarbeiter des BMI stille Gesellschafter der Werbeagentur?

7.    Sind oder waren Sie oder andere Mitarbeiter des BMI (teilweiser) Eigentümer des Hauses in der Sankt Veiter Straße 111 in Klagenfurt?

a.    Wenn ja, seit/bis wann?