2588/J XXVI. GP

Eingelangt am 11.01.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Daniela Holzinger, Kolleginnen und Kollegen,

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Bericht betreffend Liberalisierung von Cannabis zu medizinischen
Zwecken (III-233 d.B.)

Aufgrund einer einstimmigen Entschließung des Nationalrats zur Liberalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken (Nr. 27/E XXVI. GP) war das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz beauftragt, „den therapeutischen Einsatz von ,Medizinalhanf‘ zu prüfen und einen Bericht über zukünftige medizinische, rechtliche, organisatorische und ökonomische Rahmenbedingungen zum Einsatz von cannabishaltigen Arzneimitteln vorzulegen.“

Am 27.12.2018 langte dieser Bericht beim Nationalrat ein. Sie kommen darin - nach 12 Seiten größtenteils beschreibendem Text - zu folgendem Ergebnis:

Für den Einsatz von Cannabis, im Sinne von getrockneten Blüten- oder Fruchtständen der Cannabispflanze, als Arzneimittel in Österreich fehlt der wissenschaftliche Nachweis der Vorteile der getrockneten Blüten- oder Fruchtstände im Vergleich zu jenen cannabisbasierten Präparaten, die bereits der ärztlichen Verschreibung zur Verfügung stehen (z.B. Sativex oder Dronabinol).

Reinsubstanzen ist im Vergleich zu den getrockneten Blüten- und Fruchtständen im medizinischen Einsatzgebiet der Vorzug zu geben, da diese in bedarfsgerecht exakter und reproduzierbarer Dosierung zum Einsatz gelangen können."

In der Begründung für diese Meinung wird auf eine Stellungnahme von Prof. Kress, auf eine weitere der AGES und auf eine Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin verwiesen. Alle drei genannten Stellungnahmen sind dem Bericht allerdings nicht angefügt.

Diese Verweise wiegen daher schwer, da die drei genannten Personen und Institutionen zu der deutschen Dronabinol-Herstellerfirma Bionorica in einem geschäftlichen Verhältnis stehen: Die AGES liefert den Dronabinol-Rohstoff, die Cannabis Flos, nach Deutschland. Professor Kress und der Vorsitzende der Gesellschaft Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin, Prof. Likar, sind mit Bionorica ebenfalls beruflich verbunden, zumindest bieten beide für Bionorica einen Fortbildungslehrgang zur Cannabismedizin an.

Das könnte eine schiefe Optik auf den Bericht des Ministeriums ergeben.


Daher stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgende Anfrage:

1.  Aufgrund welcher Umstände haben Sie die Stellungnahmen der genannten Professoren und Organisationen für den Bericht eingeholt?

2.  Wann wurde Professor Kress um eine Stellungnahme für den Ministeriumsbericht gebeten?

3.  Wie war der Wortlaut dieser Bitte bzw. des Auftrags?

4.  Wurde die Stellungnahme unentgeltlich eingeholt?

Falls nein: Wie hoch war das Entgelt für diese Stellungnahme?

5.  Wann wurde die AGES um eine Stellungnahme für den Ministeriumsbericht gebeten?

6.  Wie war der Wortlaut dieser Bitte bzw. des Auftrags?

7.  Wurde die Stellungnahme unentgeltlich eingeholt?

Falls nein: Wie hoch war das Entgelt für diese Stellungnahme?

8.   Wann wurde die Gesellschaft Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin um eine Stellungnahme gebeten?

9.  Wie war der Wortlaut dieser Bitte bzw. des Auftrags?

10.  Wurde die Stellungnahme unentgeltlich eingeholt?

Falls nein: Wie hoch war das Entgelt für diese Stellungnahme?

11.  Waren dem Ministerium zum Zeitpunkt der Beauftragung die beruflichen Verbindungen der Genannten zur deutschen Firma Bionorica bekannt?

12.   Werden die drei Stellungnahmen, die offenbar den Ausschlag für das Berichtsergebnis gaben, noch veröffentlicht?

Falls nein: Warum werden die genannten Stellungnahmen nicht veröffentlicht?

13.  Aus welchen Gründen wurde für den Bericht - entgegen der Ergebnisse der Ausschussbegutachtungen, die laut Berichtsauftrag zu würdigen gewesen wären - keine einzige Stellungnahme von Experten, die die Liberalisierung von Cannabis befürworten, eingeholt?

14.  Aus welchen Gründen wurden für den Bericht die Erfahrungen des Nachbarlands Deutschland mit der Liberalisierung von Cannabis für medizinische Zwecke weder in Form von Stellungnahmen eingearbeitet noch inhaltlich gewürdigt?