2629/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.01.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Sozialer Basisschutz in Österreich gem. Empfehlung 202 der IAO

 

Die Internationale Arbeitsagentur (IAO) hat im Jahr 2012 im Rahmen einer Tagung in Genf eine Empfehlung betreffend sozialen Basisschutz herausgegeben, die unverbindliche Vorschläge diesbezüglich enthält. Erreicht werden soll, dass ein Mindestschutzniveau im Rahmen umfassender Systeme der Sozialen Sicherheit geschaffen, gewährleistet und aufrechterhalten wird. Österreich hat die bei der Konferenz erarbeitete Empfehlung 202 angenommen und sich verpflichtet, einen Bericht über die Umsetzung dieser Empfehlung vorzulegen (III-231 d.B., XXVI. GP).

Im vorliegenden Bericht erklärt die Bundesregierung nun, welche nationalstaatlichen Strukturen, Gesetze, Maßnahmen und Tools zur Überprüfung es in Österreich gibt. Auch wenn man sich  durchaus optimistisch gibt, bleiben einige Fragen offen. Auffälligkeiten und Unklarheiten, die es genauer zu beleuchten gilt, sollen mittels dieser Anfrage ausgeräumt werden. 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Inwiefern entspricht die Trennung der Krankenversicherung nach Berufsgruppen dem Grundsatz der "solidarischen Finanzierung", wie von der IAO gefordert?

2.    Inwiefern ist eine Finanzierung "solidarisch", wenn das Risiko der Arbeitslosigkeit im Wesentlichen nur von den Versicherten eines Trägers getragen werden muss?

3.    Inwiefern entspricht die intransparente Rechnungslegung der SV-Träger, die ein Benchmarking unter den Trägern verunmöglicht, dem Grundsatz eines "transparenten, rechenschaftspflichtigen und soliden Finanzmanagements"?

4.    Inwiefern lässt sich die Nichtveröffentlichung von Rechnungsabschlüssen der SV-Träger mit dem Grundsatz eines "transparenten, rechenschaftspflichtigen und soliden Finanzmanagements" in Einklang bringen?

5.    Wie lässt sich ein Pensionsloch von mehreren Milliarden EUR jährlich mit diesem Grundsatz in Einklang bringen?

6.    Inwiefern entspricht ein Pensionssystem, dessen Ersatzraten trotz steigender Bundeszuschüsse in den nächsten Jahren massiv zurückgehen werden, dem Grundsatz der "finanziellen, fiskalischen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit" ?

7.    Auf welcher sachlichen Grundlage behandelt der Bericht der Bundesregierung (Seite 5 unten) die Ausgleichszulage in der Pensionsversicherung gleich wie die Notstandshilfe als "Leistung mit Einkommensprüfung"?

8.    Würde die vom Regierungsbericht (Seite 6) gelobte transparente Gebarung der Sozialversicherungsträger nicht eine Veröffentlichung der Jahresabschlüsse nach einer einheitlichen Struktur voraussetzen?

9.    Werden die vom Regierungsbericht (Seite 7) aufgezählten Elemente Jahresvoranschlag, Gebarungsvorschaurechnung, Rechnungsabschluss und Monitoringbericht im Sinne des Grundsatzes eines "transparenten, rechenschaftspflichtigen und soliden Finanzmanagements" der Bevölkerung im Internet öffentlich zugänglich gemacht?

a.    Wenn nein, warum nicht? 

10. Welche Gründe sprachen dafür, im Bericht der Bundesregierung (Seite 13) die abgeschaffte Kommission zur langfristigen Pensionssicherung (KOLAPS) zu erwähnen, nicht aber die gesetzlich vorgesehene Alterssicherungskommission?

11. Wann ist die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung (KOLAPS) zuletzt zusammengetreten?

12. Wann ist die gesetzlich vorgesehene Alterssicherungskommission zum ersten Mal zusammengetretreten?

a.    Mit welchem Ergebnis? 

13. Aus welchem Grund gibt der Bericht der Bundesregierung (Seite 13) entgegen den gesetzlichen Vorschriften (ASVG) an, dass der Anpassungsfaktor von der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung (KOLAPS) berechnet werde, obwohl diese Bestimmung schon über zwei Jahre außer Kraft ist?

14. Laut Bericht (Seite 15) wird im Beschäftigungsbereich durch das Programm fit2work sichergestellt, dass die Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeiter_innen im Mittelpunkt stehen. 

a.    Wie viele budgetäre Mittel werden dafür pro Jahr seit Einführung des Programms zur Verfügung gestellt?

b.    Wie viele Mitarbeiter_innen waren seit Einführung Teil des Programms?

c.    Wie viele Unternehmen haben bisher Angebote von fit2work in Anspruch genommen?

d.    Welche weiteren Maßnahmen und Programme gibt es in diesem Bereich? 

15. Welche im Bericht auf Seite 16 erwähnten "Finanzausgleichsinstrumente" in der Sozialversicherung für einen Lastenausgleich zwischen den verschiedenen Versichertengruppen und Versicherungsträgern sorgen für einen Ausgleich zwischen der günstigen Risikogruppe der öffentlich Bediensteten und der weniger günstigen Gruppe der Arbeitnehmer?

16. Welche auf Seite 19 des Berichts erwähnten Maßnahmen zur "Harmonisierung bestehender Sonderpensionsregelungen mit den Regelungen der gesetzlichen Pensionsversicherung" haben Sie in dieser Regierungsperiode bereits gesetzt?

17. Inwiefern ist ein einheitliches Bassisschutzniveau für Alle gewährleistet, wenn es nach dem neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz nach wie vor neun unterschiedliche Landesgesetze geben wird? 

18. Wenn die österreichische Bundesregierung im Bericht (Seite 3) festhält, "dass zu allen wesentlichen Vorschlägen der Empfehlung bereits Umsetzungsmaßnahmen bestehen" - welche Vorschläge der Empfehlung werden als unwesentlich eingestuft und wie gedenkt man diese Lücken zu schließen?