2654/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.01.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für EU‚ Kunst‚ Kultur und Medien

betreffend Entgeltliche Beratungstätigkeit von Gert-René Polli für die FPÖ-Parteiakademie im Rahmen der Koalitionsverhandlungen 2017

 

Im Zuge seiner Befragung im BVT Untersuchungsausschuss gab Gert-René Polli, ehemaliger Direktor des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) an, im Zusammenhang mit den jüngsten Koalitionsverhandlungen 2017 als Berater (Experte) der FPÖ in Sicherheitsfragen tätig geworden zu sein. Dies laut seinen Angaben auf Kosten des "Freiheitlichen Bildungsinstitutes", der FPÖ Parteiakademie. Für diese Beratertätigkeit sei ihm von der FPÖ-Parteiakademie ein Honorar von mtl. brutto € 6000,- bezahlt worden sein. Seine Vorträge in der Parteiakademie seien gesondert von dieser entlohnt worden.

Das "Freiheitliche Bildungsinstitut" wird von der öffentlichen Hand großzügig gefördert. Im Jahr 2018 betragen die Mittel, die der Staat der FPÖ-Akademie zur Verfügung stellt € 2.544.951,48. Rechtsgrundlage der Akademieförderungen ist das Publizistikförderungsgesetz 1984. Dieses Gesetz sieht jedoch zurecht strenge Anforderungen für die Förderungswürdigkeit der Einrichtungen vor.

So darf gem § 1 des Publizistikförderungsgesetzes die Einrichtung nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Weiters muss sie das Ziel verfolgen, die staatsbürgerliche Bildung im Sinne der Grundsätze der Bundesverfassung, die politische und kulturelle Bildung sowie die Einsichten in politische, wirtschaftliche, rechtliche und gesellschaftliche Zusammenhänge auf innerstaatlicher und internationaler Ebene unmittelbar und in gemeinnütziger Weise zu fördern, insbesondere durch Schulungen, Seminare, Enqueten, Vorträge, Arbeitsgruppen, Fernkurse, Stipendien und Publikationen. Die Materialien zum Publizistikförderungsgesetz zeigen eindeutig, dass der Sinn der Förderung der Parteiakademien primär in der Erwachsenenbildung gelegen ist (ErlRV 314 BlgNR 13. GP. 5). Von politischen und strategischen Beratungstätigkeiten im Dienste von Parteispitzen und zur finanziellen Entlastung von politischen Parteien ist im Gesetz keine Rede.

Einem im BKA angesiedelten Beirat obliegt die Kontrolle, ob Förderungen nach dem Publizistikförderungsgesetz widmungsgemäß verwendet werden. Hierzu hat jede geförderte Parteiakademie dem Rechnungshof einen Bericht über die Verwendung der im vergangenen Jahr auf Grund dieses Bundesgesetzes erhaltenen Förderungsmittel vorzulegen. Abschriften des Berichtes an den Rechnungshof sind der Bundesregierung und dem Beirat vorzulegen. Nach § 4 Publizistikförderungsgesetz sind satzungswidrig oder gesetzwidrig verwendete Förderungsmittel von dem in Betracht kommenden Rechtsträger zurückzuverlangen.

Der Beirat gibt weiters auf Antrag des Vorsitzenden Gutachten darüber ab, ob eine bestimmte Tätigkeit des Rechtsträgers den genannten Zielen entspricht. Den Vorsitz im Beirat führt grundsätzlich der Bundeskanzler.

Mit der Entschließung des Bundespräsidenten gem Art. 77 Abs. 3 B-VG vom 8. Jänner 2018 (BGBl. II Nr. 3/2018), mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen werden, wurden die Angelegenheiten des Parteienrechts; Parteien- und Parteienakademieförderungen dem Bundesminister im Bundeskanzleramt Mag. Gernot BLÜMEL übertragen. Er hat daher in den betreffenden Angelegenheiten die Stellung des zuständigen Bundesministers.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Erhielt die Bunderegierung einen ordnungsgemäßen Bericht des "Freiheitlichen Bildungsinstitutes", der FPÖ Parteiakademie, gem § 4 Publizistikförderungsgesetz über die Verwendung der im Jahr 2017 auf Grund dieses  Bundesgesetzes erhaltenen Förderungsmittel?

2.    Erhielt sie diesen Bericht fristgerecht per 31. März 2018?

3.    Gab es im Zusammenhang mit diesem Bericht irgendwelche Beanstandungen (etwa vom Rechnungshof)?

4.    Erhielt auch der zuständige Publizistikförderungsbeirat den Bericht ordnungsgemäß?

5.    Beanstandete der Publizistikförderungsbeirat den Finanzbericht des "Freiheitlichen Bildungsinstitutes"?

a.    Wenn ja, inwiefern?

6.    Schien Gert-René Polli in diesem Bericht mit seiner Tätigkeit für das "Freiheitliche Bildungsinstitut" in irgend einer Weise auf?

a.    Wenn ja, wie? Bitte um genaue Auflistung aller entgeltlichen Tätigkeiten Gert-René Pollis im Jahr 2017 für das "Freiheitlichen Bildungsinstitut" inklusive Leistungszeitraum und Leistungsbeschreibung.

b.    Wenn nein, warum scheinen die Entgeltzahlungen des "Freiheitlichen Bildungsinstitutes" an Polli nicht auf, wenn er doch angab, von diesem bezahlt worden zu sein?

7.    Bestehen von Seiten des Bundeskanzleramtes Zweifel hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit und Korrektheit des vom "Freiheitlichen Bildungsinstitutes" abgelieferten Berichtes?

a.    Wenn nein, weshalb nicht? (bitte um Erläuterung vor allem im Lichte der eigenen Aussagen von Gert-René Polli im BVT Untersuchungsausschuss über seine empfangenen Zahlungen vom "Freiheitlichen Bildungsinstitut")

b.    Wenn ja, welche Zweifel hat das Bundeskanzleramt? (vor allem im Lichte der eigenen Aussagen von Gert-René Polli im BVT Untersuchungsausschuss über seine empfangenen Zahlungen vom "Freiheitlichen Bildungsinstitut")

8.    Darf eine politische Beratungstätigkeit von Parteispitzen mit Fördermitteln aus dem  Publizistikförderungsgesetz bezahlt werden?

9.    Kann sicher ausgeschlossen werden, dass das "Freiheitliche Bildungsinstitut" die Geldmittel für die Bezahlung Pollis aus den Fördemitteln des Publizistikförderungsgesetzes speiste?

a.    Wenn ja, worauf gründet sich diese Sicherheit?

b.    Wenn nein, muss davon ausgegangen werden, dass die Geldmittel für die Bezahlung Pollis illegalerweise aus den Fördemitteln des Publizistikförderungsgesetzes kommen?

10. Beabsichtig der Vorsitzende Publizistikförderungsbeirats (der Herr BM) den Beirat mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen, ob die entgeltliche Beratungstätigkeit Pollis für die FPÖ auf Kosten des "Freiheitliche Bildungsinstituts" im Zusammenhang mit den Koalitionsverhandlungen 2017 mit der Förderwürdigkeit des Instituts im Sinne des Publizistikförderungsgesetzes im Einklang steht?

a.    Wenn ja, wann wird das Gutachten in Auftrag gegeben?

b.    Wenn nein, weshalb sieht der Herr Bundesminister keine Veranlassung für eine solche Überprüfung?

11. Sollte sich in solch einem Prüfverfahren herausstellen, dass die entgeltliche Beratungstätigkeit Pollis für das "Freiheitlichen Bildungsinstitut" mit der  Förderwürdigkeit des Instituts im Sinne des Publizistikförderungsgesetzes nicht im Einklang steht: Beabsichtigt der Herr Bundesminister dann gem § 4 des Publizistikförderungsgesetzes, die für die Bezahlung Pollis verwendeten Förderungsmittel vom "Freiheitlichen Bildungsinstitut" zurückzuverlangen?