2655/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.01.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Wann kommt der konkrete Aktionsplan zur Extremismusprävention und Deradikalisierung

 

Der Umgang mit Extremismus und radikalen Strömungen innerhalb der Bevölkerung stellt unsere demokratische Gesellschaft in Bezug auf die innere Sicherheit und damit für den gesellschaftlichen Frieden vor große Herausforderungen. Diesen gilt es angemessen und vor allem mit konkreten Maßnahmen ehebaldigst zu begegnen. Die Zeit für Lippenbekenntnisse ist vorüber - Handlungen sind gefragt.

Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser, zeigte im Rahmen seiner Anfragebeantwortung zu der schriftlichen Anfrage (927/J) der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Maßnahmen gegen Radikalisierung im Strafvollzug: Beschäftigung und Betreuung von Strafgefangenen sowie Umsetzung von wissenschaftlichen Erkenntnissen", wie wichtig und ernst das Thema Extremismusprävention und Deradikalisierung in seinem Ressort genommen wird.

Am 23. Oktober 2018 wurde im Inneministerium im Rahmen eines "Präventionsgipfels" die "österreichische Strategie Extremismusprävention und Deradikalisierung" vorgestellt. Diese Strategie enthält dabei sehr unterstützungswürdige Rahmenvorstellungen gegliedert in acht Themenfelder:

1.    SICHERHEIT, STRAFVOLLZUG UND RESOZIALISIERUNG

2.    POLITIK UND DEMOKRATIEKULTUR

3.    KOOPERATION UND RESSOURCEN

4.    BILDUNG, ARBEITSMARKT UND RESILIENZ

5.    SOZIALE VERANTWORTUNG UND GESUNDHEIT

6.    WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG

7.    INTERNET UND MEDIEN

8.    GENDER

Das vorgestellte Strategiepapier enthält jedoch nicht mehr als eine Zusammenfassung bereits bekannter allgemeiner politischer, wenn auch sehr unterstützungswürdiger Zielvorstellungen. Das Strategiepapier weist gleich an mehreren Stellen darauf hin, dass Extremismusprävention und Deradikalisierung einen interministeriellen Ansatz erfordert. Konkrete Hinweise auf mögliche Maßnahmen fehlen in der Strategie leider zur Gänze. In seinem Vorwort erklärt sich der Herr Bundesminister für das Thema aus der Perspektive der inneren Sicherheit für zuständig - Wir nehmen ihn beim Wort.

Die Generaldirektorin für öffentliche Sicherheit, Michaela Kardeis, kündigte im Rahmen des Gipfels einen Aktionsplan zur Umsetzung konkreterer Schritte und Maßnahmen im Bereich an.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wann ist mit dem konkreten Maßnahmenpapier, dem angekündigten "Aktionsplan" zur Umsetzung konkreterer Schritte und Maßnahmen zur Extremismusprävention und Deradikalisierung zu rechnen?

2.    Haben die Arbeiten dazu schon begonnen?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn ja, wie weit sind die Arbeiten bereits fortgeschritten?

c.    Wenn ja, gibt es erste konkrete Maßnahmen, die im Rahmen des Aktionsplanes vorgesehen sind?

                                  i.    Wenn ja, welche?

3.    Wer hat in Ihrem Ministerium die inhaltliche Federführung zur Ausarbeitung des Aktionsplans?

4.    Besteht eine interministerielle Lenkungsgruppe, welche die Ausarbeitung des Aktionsplans koordiniert und mit anderen Ministerien Kontakt hält?

a.    Wenn nein, weshalb besteht solch eine Lenkungsgruppe nicht?

b.    Wenn ja, welche Personen welcher Ressorts und Abteilungen gehören dieser Lenkungsgruppe an?

5.    Ist Ihr Ministerium bei der Ausarbeitung des Aktionsplans in Kontakt mit anderen Ministerien und/oder dem Bundeskanzleramt?

a.    Wenn ja, mit welchen Ministerien?

b.    Wenn ja, mit dem Bundeskanzleramt?

c.    Wenn ja, gibt es regelmäßige Arbeitssitzungen? Was sind die bisherigen Ergebnisse der Arbeitssitzungen?

d.    Wenn ja, wie viele gemeinsame Arbeitssitzungen mit Teilnahme von Vertreter_Innen jeweils welcher Ministerien haben stattgefunden?

e.    Wenn ja, welche Beiträge sind Seitens anderer Ministerien bereits in die Arbeit eingeflossen?

f.      Wenn nein, weshalb findet kein Austausch mit anderen Ministerien statt?


6.    Werden andere Trägerorganisationen bzw Expert_innen in die Ausarbeitungen des Aktionsplans einbezogen?

a.    Wenn nein, weshalb werden solche nicht einbezogen?

b.    Wenn ja, wer sind diese Trägerorganisationen bzw Expert_innen?

7.    Werden die Bundesländer in die Ausarbeitungen des Aktionsplans einbezogen?

a.    Wenn nein, weshalb werden die Bundesländer nicht einbezogen?

b.    Wenn ja, inwiefern werden/wurden die Bundesländer in die Ausarbeitungen des Aktionsplans einbezogen?

8.    Sofern bereits Handlungsanleitungen und Maßnahmen infolge der Präsentation des Strategiepapiers ausgearbeitet wurden, zu welchem Zeitpunkt wurden bzw werden diese jeweils beschlossen bzw. in Angriff genommen und was ist der jeweilige Stand?