2659/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.01.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Leistungsvereinbarungen - neue Professuren -Studienplätze

Die bereits im Juni 2017 im Nationalrat gegen die Stimmen der OVP beschlossene Erhöhung der Bundesfinanzierung für die Universitäten um 1,3 Mrd. Euro für die Leistungsvereinbarungen des Bundes mit den Universitäten für die Jahre 2019 - 2021 wurde insbesondere auch mit einer Verbesserung der Relation von Lehrenden zu Studierenden („Betreuungsrelation“) und damit einer Verbesserung der Studienqualität an den österreichischen Universitäten sowie mit einer Vermeidung von (weiteren) Zugangsbeschränkungen begründet.

In den letzten Wochen wurde in der Öffentlichkeit von einigen Universitäten allgemeine Angaben über die mit der jeweiligen Universität vereinbarten Budgets und vor allem über neue Professuren, die im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung vereinbart worden seien, bekannt gemacht. Von diesen Universitäten wurden teilweise neue Professuren auch bereits öffentlich ausgeschrieben, auf den jeweiligen Web-Sites der Universitäten sind die entsprechenden Informationen zu finden.

Wenngleich mit den neu ausgeschriebenen Professuren ohne Frage interessante und zukunftsweisende Entwicklungen in Lehre und Forschung erfolgen sollen und diese auch zu begrüßen sind, gibt es (noch) keine Informationen über Ausschreibungen oder Entscheidungen von neuen Professuren mit denen die Verbesserung der Relation von Lehrenden zu Studierende („Betreuungsrelation“) und der Studienqualität sowie ein Vermeiden von (weiteren) Zugangsbeschränkungen erfolgen soll(te) - was doch ein zentrales Anliegen für die seinerzeitige, im Juni 2017 erreichte, durchaus beachtliche Erhöhung der Budgetmittel für die Universitäten war und ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

Anfrage:

1.   Wie viele und welche zusätzlichen Professuren und Tenure-Track-Professuren wurden zur Verbesserung der Relation Lehrenden (Professuren) zu Studierende („Betreuungsrelation“) sowie zur Vermeidung von weiteren und Abbau von bestehenden Zugangsbeschränkungen - aufgeschlüsselt nach den einzelnen Universitäten gemäß § 6 Abs. 1 UG 2002 - vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Rahmen von Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2019-2021 mit den jeweiligen Universitäten vereinbart?

2.   Welche sonstigen personellen und/oder organisatorische Maßnahmen wurden zur Verbesserung der Studienqualität mit den Universitäten in den Leistungsvereinbarungen festgelegt?

3.   Das UG 2002 sieht bekanntlich in den §§12 bis 12b in der Fassung des BGBl. I Nr. 8/2018 für die Universitätsfinanzierung aus Bundesmitteln die Aufteilung der für die Universitäten zur Verfügung stehenden Budgetmittel des Bundes auf drei „Budgetsäulen“ für die Leistungsbereiche der Universitäten vor:

Wie sieht in zahlenmäßiger Darstellung die vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung vorgenommene Aufteilung der Budgetmittel des Bundes auf die drei „Budgetsäulen“ bzw. „Leistungsbereiche der Universitäten“,

-          Lehre („Budgetsäule Lehre“),

-          Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste („Budgetsäule“ Forschung bzw. EEK“) und

-          Infrastruktur und strategische Entwicklung („Budgetsäule Infrastruktur und strategische Entwicklung“)

allgemein bzw. gesamtösterreichisch (§ 12 Abs. 2 UG 2002) und durch die Leistungsvereinbarungen mit den jeweiligen Universitäten im Einzelnen aufgeschlüsselt aus (§ 12a UG 2002)?

4.   Wie sehen die vom Bundesministerium festgelegten tatsächlichen Gesamtzahlen österreichweit für die in § 71c Abs. 2 UG angeführten Studienfelder und Studien aus und

welche Zahlen wurden für die Universitäten im Einzelnen im Rahmen der Leistungsvereinbarungen festgelegt? Sind vom Bundesministerium für die einzelnen Studienfelder bzw. Studien im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten höhere Zahlen vereinbart? Wenn nein, warum nicht?

5.   Gemäß § 71c UG steht es den Universitäten frei, auch höhere Zahlen an Studienplätzen anzubieten; gibt es darüber in den Leistungsvereinbarungen oder seitens der Universitäten irgendwelche Aussagen (siehe z. B. Universität Innsbruck: „...keine Eingangshürden oder Zugangsbeschränkungen...“)?

6.   Werden die jeweiligen Leistungsvereinbarungen öffentlich zugänglich und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

7.   In dem vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum allgemeinen Begutachtungsverfahren ausgesendeten Entwurf für eine Universitätszugangs- verordnung - UniZugangsV werden auf der Grundlage von „Betreuungsrichtwerten auf Basis der ISCED Fields of Education and Training 1999 bzw. 2013“ für einzelne Studienfelder „Abweichende Richtwerte im Studienfeld zwischen wissenschaftlichen Universitäten und Kunstuniversitäten“ und „Richtwerte“ festgelegt:

Wie viele Studienplätze in absoluten Zahlen sind solchermaßen in den einzelnen Studienfeldern an der jeweils dafür angesprochenen Universität für Studienbewerberinnen und -bewerber berechnet bzw. festgelegt worden?

Wie viele Studienanfangerinnen und -anfänger wurden im Studienjahr 2017/18 (bzw. falls schon vorhanden für das Wintersemester 2018/19) in den angeführten Studienfeldern insgesamt österreichweit und an den Universitäten im Einzelnen aufgenommen und wie werden dazu im Vergleich die Zahlen für 2019/20 aussehen?

8.   Durch welche Maßnahmen wird vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung verhindert, dass im „Kontext einer kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung“ im Wesentlichen die Verbesserung der Relation von Lehrenden (Professoren) zu Studierenden und damit der Verbesserung der Studienqualität durch Zugangsbeschränkungen zu den jeweiligen Studienfeldern und Studien, d.h. durch eine mehr oder weniger drastische Reduktion der Zahl der Studierenden/Studienplätze, erfolgt?