2661/J XXVI. GP

Eingelangt am 23.01.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend Jobbörse für Asylberechtigte

 

Zugewanderte sollen künftig nur noch die volle Sozialhilfeleistung beziehen können, wenn sie am österreichischen Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Eine Vermittelbarkeit ist lt. Regierungsvorlage dann anzunehmen, wenn zumindest Deutschkenntnisse auf Niveau B1 oder Englischkenntnisse auf C1 Niveau nachgewiesen werden. Zudem muss ein Pflichtschulabschluss und eine unterzeichnete Integrationsvereinbarung nachgewiesen werden. 

Werden diese Kriterien nicht erfüllt, so sind "wirksame und abschreckende Sanktionen, insbesondere in Form von Leistungskürzungen und Leistungsausschlüssen vorzusehen" (§ 5 Abs 7, 104/ME XXVI. GP). Medienberichten zufolge hat die Bundesregierung nun angekündigt, noch im Jänner 2019 eine Jobbörse für Asylberechtigte organisieren zu wollen, nachdem der Bundeskanzler im Rahmen einer Pressekonferenz zum neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz von 10.000 Asylberechtigten gesprochen hat, die unter 25 Jahre alt sind und die Mindestsicherung beziehen. Ziel müsse es sein, so viele Menschen wie möglich "aus der Mindestsicherung zu bringen" (Die Presse, 14.1.2019). Gleichzeitig hat man von Seiten des BMASGK die Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik, insbesondere Deutschkurse, massiv gekürzt. Insofern stellt sich die Frage, was bisher von Seiten des Wirtschaftsministeriums in diesem Bereich getan wurde und welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden sollen, um Asylberechtigten bzw. subsidiär Schutzberechtigten möglichst rasch Zugang zum Arbeitsmarkt, und damit einhergehend die Möglichkeit eines selbstbestimmten, eigenständigen Lebens zu ermöglichen. 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie hoch sind die Gesamtkosten von der vom BMDW organisierten Jobbörse für Asylberechtigte und aus welchem Budgetposten werden sie finanziert?

2.    Sind weitere "Jobbörse"-Veranstaltungen o.ä. geplant?

a.    Wenn ja, wie oft werden diese Veranstaltungen stattfinden?

b.    Wenn ja, wie hoch ist die vorgesehene Finanzierung dafür?

c.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Hat das Ministerium seit dem Jahr 2015 ähnliche Initiativen zur Arbeitsmarktvermittlung, die speziell auf arbeitssuchende Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte ausgerichtet sind, organisiert?

a.    Wenn ja, welche und wie viel haben diese gekostet?

b.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Welche Art der Zusammenarbeit gibt es zwischen dem BMDW und anderen in diesem Bereich tätigen Ressorts, wie beispielsweise dem BMASGK oder dem BMEIA?

a.    Inwiefern ist diese Zusammenarbeit formalisiert?

5.    Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen dem BMDW und dem Österreichischen Integrationsfonds und wie gestaltet sich diese? 

6.    Welche weiteren Maßnahmen ergreift das BMDW um Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und/oder Asylwerbenden Arbeits- oder Ausbildungsplätze zu vermitteln? (Bitte um Auflistung nach Maßnahme/Projekt, Jahr seit 2015, Bundesland, Teilnehmer_innenzahl und ggf. Trägerverein)

a.    Wie hoch sind die dafür jeweils zur Verfügung gestellten Mittel und aus welchen Töpfen kommen sie?