2670/J XXVI. GP

Eingelangt am 24.01.2019
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ANFRAGE

der Abgeordneten Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend „Liederabend der Burschenschaft Germania zu Ried“

Begründung

Wie die Oberösterreichischen Nachrichten berichteten, ist in einem Facebook-Eintrag des rechtsextremen Musikportals „Netzradio Germania“ vom Mai 2017 zu lesen, dass am 13. Mai ein Liederabend des rechtsextremen Aktivisten Fylgien in Ried stattfand.[1] Das Konzert soll sich im sog. Germanenhaus der Rieder Burschenschaft Germania zu Ried ereignet haben.
Zum Rahmenprogramm gehörte auch ein Ausflug nach Braunau zum Geburtsort von Adolf Hitler wie in dem Facebook-Eintrag zu lesen war: „Das Netzradio Germania hat einen Moderator zum Liederabend mit Fylgien nach Braunau geschickt. Es war ein sehr interessanter Ausflug. Wir bedanken uns bei der Germania zu Ried für die interessante ‘Führung’ durch Braunau und Ried.“ Das „Netzradio“ spielt rechtsextreme Musik und veröffentlicht Interviews mit führenden Aktivisten der deutschen Neonazi-Szene.
[2]

Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wurde mit den Ermittlungen beauftragt, die jetzt eingestellt wurden.[3]

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.       An welchem Tag hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen zum Liederabend des rechtsextremen Aktivisten Fylgien in Ried aufgenommen?

a.       Aufgrund welcher Informationen wurden die Ermittlungen aufgenommen?

b.       An welchem Tag wurden die Ermittlungen zur genannten Causa eingestellt?

c.        Auf Basis welcher in der StPO vorgesehenen Rechtsgrundlage wurden die Ermittlungen zur genannten Causa eingestellt?


2.       Wie viele Personen hat die Staatsanwaltschaft zu der Causa einvernommen?

a.       Wie lange dauerten diese Einvernahmen jeweils?

b.       In welcher Verbindung standen die Einvernommenen jeweils zur Causa?

c.        Auf die Protokolle wie vieler von anderen Ermittlungsbehörden durchgeführte Einvernahmen konnte die Staatsanwaltschaft in dieser Causa zurückgreifen?

 

3.       Waren unter den Einvernommenen auch Personen, der Wiederbetätigung beschuldigt waren?

a.       Waren darunter Personen, bei denen der Vorwurf der Wiederbetätigung in direktem Zusammenhang mit der gegenständlichen Causa stand?

b.       Waren darunter Personen, gegen die ein Verfahren wegen Wiederbetätigung in anderem Zusammenhang geführt wurde?

 

4.       Waren einvernommene Personen Mitglieder einer Burschenschaft?

a.       Wenn ja, wie viele der Einvernommenen?

b.       Wenn ja, Mitglieder jeweils welcher Burschenschaft?

c.        Wenn dazu keine Informationen vorliegen, wurde zu eventuellen Mitgliedschaften in Burschenschaften ermittelt?

d.       Wenn dazu nicht ermittelt wurde, wieso nicht?

 

5.       Üblicherweise wird bei Verdacht der Wiederbetätigung mit einer Hausdurchsuchung vorgegangen, um Beweise sicherstellen zu können. Wurden in der Causa Hausdurchsuchungen zur Beweissicherung durchgeführt?

a.       Wenn nein, warum nicht?

b.       Wenn ja, wie viele Hausdurchsuchungen wurden durchgeführt und welche Ergebnisse brauchten sie hervor?

 

6.       Gab es nachträglich einen Bericht zu dem rechtsextremen Musiker „Fylgien“ durch die Staatsanwaltschaft?
a) Wenn Nein, warum nicht?



[1] https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/innviertel/Rechtsextremes-Konzert-in-Ried-Germania-schweigt-zu-den-Vorwuerfen;art70,2939647, abgerufen am 26. Juli 2018

[2] http://www.thomasrammerstorfer.at/tag/fylgien/#.W1m0G4VOKBU, abgerufen am 26. Juli 2018

[3] https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/innviertel/Ermittlungen-rund-um-rechtes-Konzert-bei-der-Germania-Ried-eingestellt;art70,3089831, abgerufen am 09.01.2018