2672/J XXVI. GP

Eingelangt am 24.01.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Regresse nach allgemeinem Schadenersatzrecht

 

Bedient sich der Bund als Träger von Privatrechten (Art 17 B-VG) privatrechtlicher Handlungsformen, so haftet er nach den allgemeinen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts für Schäden am Vermögen oder an der Person, den die als seine Organe handelnden Personen durch ein rechtswidriges Verhalten wem immer schuldhaft zugefügt haben.

Hat der Bund einem Geschädigten auf Grund eines Haftungsfalles einen Schaden ersetzt, so kann er von den Personen, die als seine Organe gehandelt und die den Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht haben, Rückersatz (Regress) begehren. Der Ersatz kann bei geringen Graden der Fahrlässigkeit nach den Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes (DHG) gemindert werden.

Seine Organe kann der Bund auch dann auf Schadenersatz in Anspruch nehmen, wenn sie ihm im Rahmen Ihrer Tätigkeit rechtswidrig und schuldhaft unmittelbar Schäden zufügen.

In zivilrechtlichen Schadenersatzprozessen wird der Bund gemäß § 3 Finanzprokuraturgesetz von der Finanzprokuratur vertreten. Die Dienst- und  Fachaufsicht über die Finanzprokuratur obliegt dem Bundesminister für Finanzen.

Es liegt im allgemeinen Interesse, dass für den Bund gesetzeskonform und mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt wird. Um dies sicherzustellen, muss Fehlverhalten sanktioniert werden. Eine wirksame Sanktion ist die Verpflichtung zum Schadenersatz. Sie besteht immer dann, wenn der Bund durch rechtswidriges und schuldhaftes  Verhalten eines Organs  unmittelbar oder mittelbar geschädigt wurde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



Für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 wird um eine detaillierte Aufstellung ersucht:

1.    In wie vielen Fällen wurden Rechtsträger des Bundes durch rechtswidrige und schuldhafte Handlungen bzw Unterlassungen ihrer Organe im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung mittelbar (Haftungsfälle gegenüber Dritten) oder unmittelbar geschädigt? 

a.    Welche Rechtsträger waren davon jeweils und in wie vielen Fällen betroffen? Um Aufgliederung nach Bundesministerien sowie sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Trägern der Sozialversicherung wird ersucht.

                                  i.    Wie viele Fälle bezogen sich auf vorsätzliche Handlungen?  Um Aufgliederung nach Bundesministerien, Bundesländern sowie sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Trägern der Sozialversicherung sowie Angabe der Gesamtsumme wird ersucht.

                                ii.    Wie viele Fälle bezogen sich auf grob fahrlässige Handlungen? Um Aufgliederung nach Bundesministerien, Bundesländern sowie sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Trägern der Sozialversicherung sowie um Angabe der Gesamtsumme wird ersucht.

                               iii.    Wie viele Fälle bezogen sich auf leicht     fahrlässige Handlungen? Um Aufgliederung nach Bundesministerien, Bundesländern sowie sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Trägern der Sozialversicherung sowie um Angabe der Gesamtsumme wird ersucht.

b.    In wie vielen Fällen und mit welcher Schadenssumme wurden Rechtsträger des Bundes durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten ihrer Organe unmittelbar im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung geschädigt? Um Aufgliederung nach Bundesministerien sowie sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Trägern der Sozialversicherung wird ersucht.

c.    In wie vielen Fällen und mit welcher Schadenssumme wurden Rechtsträger des Bundes durch rechtswidrige und schuldhafte Handlungen bzw Unterlassungen ihrer Organe im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung durch Schädigung Dritter haftbar gemacht? Um Aufgliederung nach Bundesministerien sowie sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Trägern der Sozialversicherung wird ersucht.

2.    In wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden Rückersatzansprüche gegen Organe geltend gemacht?

a.    In welcher Höhe und in wie vielen Fällen haben Organe freiwillig Rückersatz geleistet?

b.    In welcher Höhe und in wie vielen Fällen wurden Organe zum Rückersatz verurteilt?

3.    In welcher Höhe und in wie vielen Fällen bezogen sich die geltend gemachten Ersatzansprüche von Dritten auf Handlungen von Mitgliedern oder ehemaligen Mitgliedern der Bundesregierung?

4.    In welcher Höhe und in wie vielen Fällen bezogen sich die geltend gemachten Ersatzansprüche von Dritten auf Handlungen von Bundesbediensteten?

5.    In welcher Höhe und in wie vielen Fällen bezogen sich die geltend gemachten Ersatzansprüche von Rechtsträgern des Bundes auf Handlungen von Mitgliedern oder ehemaligen Mitgliedern der Bundesregierung?

6.    In welcher Höhe und in wie vielen Fällen bezogen sich die geltend gemachten Ersatzansprüche von Rechtsträgern des Bundes auf Handlungen von Bundesbediensteten?