2673/J XXVI. GP

Eingelangt am 24.01.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Regresse nach dem Amthaftungsgesetz

 

Das Bundesgesetz über die Haftung der Gebietskörperschaften und der sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts für in Vollziehung der Gesetze zugefügte Schäden (Amtshaftungsgesetz – AHG) sieht vor, dass die Rechtsträger Bund, Länder, Gemeinden, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts und die Träger der Sozialversicherung nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts für Schäden am Vermögen oder an der Person haften, den die als ihre Organe handelnden Personen in Vollziehung der Gesetze durch ein rechtswidriges Verhalten wem immer schuldhaft zugefügt haben.

Für Schäden, die eine Person durch rechtswidrigen Entzug der persönlichen Freiheit zum Zweck der Strafrechtspflege oder durch eine strafgerichtliche Verurteilung erlitten hat, sieht das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz (StEG) spezielle Haftungsbestimmungen vor. Auch nach dem Mediengesetz und dem Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz stehen Ersatzansprüche zu.

Die für die Rechtsträger handelnden Personen haften dem Geschädigten jedoch nicht direkt - sie können Ihren Vermögensschaden nur gegenüber dem betreffenden Rechtsträger geltend machen.

Hat ein Rechtsträger dem Geschädigten auf Grund des AHG den Schaden ersetzt, so kann er von den Personen, die als seine Organe gehandelt und die Rechtsverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen haben, Rückersatz begehren. Im Falle von grober Fahrlässigkeit kann das Gericht den Rückersatz aus Gründen der Billigkeit mäßigen. 

Es liegt im allgemeinen Interesse, dass für den Bund gesetzeskonform und mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt wird. Um dies sicherzustellen, muss Fehlverhalten sanktioniert werden. Eine wirksame Sanktion ist der  Regress, wenn Fehlverhalten eines Organs dazu führt, dass der Bund im Wege der Amtshaftung haftbar gemacht wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

Für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 wird um eine detaillierte Aufstellung ersucht:

1.    In wie vielen Fällen wurde die Finanzprokuratur von Rechtsträgern mit der Prüfung von gegen sie geltend gemachten Haftungsansprüchen beauftragt? Um Aufgliederung nach Bundesministerien, Bundesländern sowie sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Trägern der Sozialversicherung wird ersucht.

a.    Wie viele Fälle betrafen Amtshaftungssachverhalte? Um Aufgliederung nach Rechtsträgern wird ersucht.

b.    Wie viele Fälle betrafen Organhaftungssachverhalte? Um Aufgliederung nach Rechtsträgern wird ersucht.

c.    Wie viele Fälle betrafen zivilrechtliche Schadenersatzforderungen? Um Aufgliederung nach Rechtsträgern wird ersucht.

2.    Auf welche Höhe beliefen sich die Ersatzansprüche? Um Angabe der Gesamtsumme sowie Aufgliederung nach Rechtsträgern wird ersucht.

3.    In wie vielen Fällen wurden Rechtsträger iS des § 1 AHG im Wege der Finanzprokuratur von Geschädigten zur Anerkennung von Ersatzansprüchen nach dem AHG sowie dem StEG sowie anderen Haftungsbestimmungen wie etwa dem Mediengesetz oder dem Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz aufgefordert?

a.    Wie viele Fälle bezogen sich auf vorsätzliches Verhalten?  Um Angabe der Gesamtsumme sowie Aufgliederung nach Bundesministerien, Bundesländern sowie sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Trägern der Sozialversicherung wird ersucht.

b.    Wie viele Fälle bezogen sich auf grob fahrlässiges Verhalten? Um Angabe der Gesamtsumme sowie Aufgliederung nach Bundesministerien, Bundesländern sowie sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Trägern der Sozialversicherung wird ersucht.

c.    Wie viele Fälle bezogen sich auf leicht fahrlässiges Verhalten? Um Angabe der Gesamtsumme sowie Aufgliederung nach Bundesministerien, Bundesländern sowie sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Trägern der Sozialversicherung wird ersucht.

4.    Welche Rechtsträger waren davon jeweils und in wie vielen Fällen betroffen? Um Angabe der Gesamtsumme sowie Aufgliederung nach Bundesministerien, Bundesländern sowie sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Trägern der Sozialversicherung wird ersucht.

a.    in wie vielen Fällen und mit welcher Schadenssumme wurden Ansprüche gegen den Bund wegen Handlungen in der mittelbaren Bundesverwaltung geltend gemacht?

b.    In wie vielen Fällen und mit welcher Schadenssumme wurden Ansprüche gegen den Bund wegen Handlungen in der unmittelbaren Bundesverwaltung geltend gemacht?

5.    In welcher Höhe und in wie vielen Fällen wurde freiwillig Ersatz geleistet? Um Angabe der Gesamtsumme sowie Aufgliederung nach Bundesministerien, Bundesländern sowie sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Trägern der Sozialversicherung wird ersucht.

6.    In welcher Höhe und in wie vielen Fällen wurde der Bund zum Ersatz verurteilt?  Um Angabe der Gesamtsumme sowie Aufgliederung nach Bundesministerien, Bundesländern und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Trägern der Sozialversicherung wird ersucht.

7.    In wie vielen Fällen wurden Regressansprüche gegen die jeweils handelnden Personen erfolgreich geltend gemacht? Um Angabe der Gesamtsumme sowie Aufgliederung nach Bundesministerien, Bundesländern und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Trägern der Sozialversicherung wird ersucht.