2675/J XXVI. GP

Eingelangt am 24.01.2019
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Anfrage



der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Ergebnisse der Finanzprokuratur Bundesanstalt für Verkehr


Der Rechnungshof empfahl im Rahmen seiner Prüfung (Bericht betreffend Bundesanstalt für Verkehr, Reihe BUND 2018/48) dem BMVIT, Rückforderungsansprüche gegenüber zwei Unternehmen und dem Geschäftsführer der Bundesanstalt für Verkehr durch die Finanzprokuratur prüfen zu lassen. Der Grund dafür ist, dass Zahlungen ohne erkennbare Gegenleistungen, nicht nachvollziehbare Zahlungen und nicht vertragskonforme Abrechnungen festgestellt wurden. Laut Stellungnahme des BMVIT hat es die Finanzprokuratur mit der Überprüfung beauftragt.

Diese Angelegenheit war am 07.11.2018 Gegenstand des Rechnungshofausschusses. Dort konnte der Herr Bundesminister keine Auskunft zum derzeitigen Stand geben. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende 

 


Anfrage:

 

1.    Wurde die Finanzprokuratur mit der Prüfung von Rückforderungsansprüchen im Zusammenhang mit der Bundesanstalt für Verkehr und den Ergebnissen des Rechnungshofberichts (Reihe BUND 2018/48) beauftragt? Wenn ja, wann, und gegen welche handelnden Personen bzw Unternehmen?

2.    Wurde die Finanzprokuratur mit der Prüfung von Rückforderungsansprüchen wegen der nicht vertragskonformen Abrechnungen der Bundesanstalt für Verkehr beauftragt? Wenn ja, wann, und gegen welche handelnden Personen bzw Unternehmen?

3.    Wurde die Finanzprokuratur mit der Prüfung von Rückforderungsansprüchen wegen von der Bundesanstalt für Verkehr getätigter Zahlungen ohne Gegenleistung in der Höhe von 348.000 EUR beauftragt? Wenn ja wann, und gegen welche handelnden Personen bzw Unternehmen?

4.    Wurde die Finanzprokuratur mit der Prüfung von Rückforderungsansprüchen wegen der im Zeitraum von 01.06.2015 bis 31.12.2015 für Ausbildungsgutachten verrechneten 13.000 EUR beauftragt? Wenn ja, wann und gegen welche handelnden Personen bzw Unternehmen?

5.    Falls Überprüfungen zu den in 1-4 genannten Punkten durchgeführt wurden, wie ist der Stand? Wie waren die jeweiligen Ergebnisse bzw Empfehlungen?

6.    Kam es in den in 1-4 genannten Punkten zu Rückzahlungen? Wenn ja, durch wen? Wenn ja, wann? Wenn ja, wie hoch ist die Gesamtsumme der Beträge, die rückerstattet wurden?