2683/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.01.2019    
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Anfrage

 

der Abgeordneten Daniela Holzinger, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Werbevideo der FPÖ zur e-card mit Foto (Folgeanfrage zu 2265/J)

Begründung:

Mit der Bekanntgabe der Einführung einer e-card mit Foto im Herbst 2018 hat die Regierungspartei der FPÖ ein Video veröffentlicht, das - so die Zeitung "Kurier” - rassistische Klischees bedient. Dort wird es so dargestellt, als ob die e-card mit Foto in erster Linie der Bekämpfung des Missbrauchs dienen würde. Text- und Bildsprache legen nahe, dass dieser von Menschen mit ausländisch klingenden Namen ausgeübt werde.

In unserer Anfrage 2265/J hatten wir zum einen nachgefragt, ob und inwieweit Sie persönlich in die Produktion dieses Werbevideos involviert waren (Fragen 1-6), und zum anderen wollten wir Fakten zum Missbrauch der e-card wissen (Fragen 7-8). In Ihrer Antwort auf die zuletzt genannten Fragen haben Sie auf eine Stellungnahme des Hauptverbands der Sozialversicherungen von 2017 verwiesen, in der von 0-440 Fällen die Rede ist.

Allerdings lag Ihnen nachweislich eine Antwort des Hauptverbands der Sozialversicherungen vom 27.11.2018 mit aktuellen Zahlen über Missbrauchsfälle vor, auf die Sie in Ihrer Anfragebeantwortung mit keinem Wort eingegangen sind.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.    Wann haben Sie von der Stellungnahme des Hauptverbands der Sozialversicherungen zu unserer Anfrage 2265/J Kenntnis erhalten?

2.    Was waren Ihre Beweggründe, diese Stellungnahme in Ihrer Anfragebeantwortung nicht aufzuführen und stattdessen auf die veraltete Stellungnahme von 2017 zu verweisen?

 

 

 

3.    Da Ihre Antworten zu den Fragen 7 und 8 unvollständig waren, stellen wir die entsprechenden Fragen nochmals und ersuchen um detaillierte Aufstellungen: Wie viele Missbrauchsfälle mit der bisherigen e-card sind dem Ministerium bekannt? (Bitte um Auflistung nach Bundesland und nach Nationalität sowie Geschlecht der missbräuchlichen Verwender).

4.    Wie hoch ist der Gesamtschaden, der durch diese missbräuchliche Verwendung entstanden ist? (Bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)