2687/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.01.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr.in Alma Zadic, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr.in Karin Kneissl

betreffend die Menschenrechtssituation im Südsudan

BEGRÜNDUNG

Am 23. Mai 2018 veröffentlichte Amnesty International unter dem Titel „Amnesty International Report 2017/18 - zur weltweiten Lage der Menschenrechte" folgenden Bericht über den Südsudan:

„Der bewaffnete Konflikt weitete sich aus, und es bildeten sich neue bewaffnete Oppositionsgruppen.

Die Konfliktparteien begingen weiterhin völkerrechtliche Verbrechen sowie Menschenrechtsverletzungen und -verstöße, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Die Kämpfe zwischen Einheiten der Regierung und der Opposition hatten verheerende Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung. Die Kampfhandlungen und der Hunger zwangen Hunderttausende Menschen zum Verlassen ihrer Wohnorte."[1]

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Wie schätzen Sie als Außenministerin die Menschenrechtssituation im Südsudan ein?

a.       Welche Quellen dienen Ihnen zur Information?

b.      Welche (schweren und/oder weitverbreiteten) Menschenrechtsverletzungen im Südsudan sind Ihnen bekannt?

2.       Welche konkreten Handlungen setzt das BMEIA auf bilateraler Ebene, um auf die Einhaltung der internationalen Menschenrechte im Südsudan hinzuwirken?

a.       Wurden bereits Gespräche mit der südsudanesischen Regierung bezüglich der herrschenden Menschenrechtsverletzungen im Südsudan geführt?

b.      Wenn ja, in welchem Rahmen, mit welchen VertreterInnen und was war der Inhalt der Gespräche?

c.       Wenn nein, warum nicht?

3.       Sind (weitere) Gespräche mit der südsudanesischen Regierung geplant?

a.      Wenn ja, in welchem Rahmen, mit wem und zu welchen (Menschenrechts-)Themen?

b.      Wann werden diese genannten Gespräche stattfinden?

c.       Wenn nein, warum nicht?

4.       Welche konkreten Handlungen setzen Sie in diesem Zusammenhang auf multilateraler Ebene?

a.       Welche Handlungsoptionen hat Österreich in diesem Zusammenhang innerhalb der Europäischen Union?

b.      Wie werden die genannten Optionen vom BMEIA wahrgenommen?

c.       Was sind die Handlungsoptionen Österreichs innerhalb der Vereinten Nationen?

d.      Wie werden diese von Ihrem Ressort wahrgenommen?

5.       Welche Rolle wird Österreich in Bezug auf die Menschenrechtsverletzungen im Südsudan im UN-Menschenrechtsrat einnehmen?

a.       Auf welche Art und Weise kann Österreich in diesem Rahmen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation im 5üdsudan beitragen?

b.      Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie bis zu welchem Zeitpunkt in diesem Zusammenhang vorantreiben und umsetzen?

c.       Wie wollen Sie in diesem Zusammenhang die internationale Zusammenarbeit stärken, und wie soll diese aussehen?

6.       Gibt es eine regionale Kooperation in Ostafrika bzw. am Horn von Afrika mit der Intergovernmental Authority on Development (lGAD) und der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC)?

a.       Wenn ja, wie profitiert die südsudanesische Bevölkerung aus einer menschenrechtlichen Perspektive von dieser Kooperation zwischen Österreich und den oben genannten regionalen Akteuren?

b.      Wenn nein, warum nicht?

c.       Wenn ja, wird diese Kooperation in regelmäßigen Abständen hinsichtlich ihres Beitrags zur Verbesserung der Menschenrechtssituation im Südsudan evaluiert (wenn ja, bitte um Bekanntgabe der Evaluierungsergebnisse; wenn nein, bitte um Erklärung für fehlende Evaluierung)?

7.       Wie wird sich Österreich für die Strafverfolgung der Kriegsverbrecher im Südsudan einsetzen?

a.       Wird Österreich einen Beitrag zu den im Friedensabkommen vorgesehenen Mechanismen zur Sicherung der Übergangsjustiz (Hybrider Gerichtshof) leisten?

b.      Wenn ja, welchen?

c.       Wenn nein, warum nicht?

8.       Wie wollen Sie im Zusammenhang mit der Strafverfolgung die internationale Zusammenarbeit stärken?

9.       Wie soll diese internationale Zusammenarbeit aussehen?

10.   Welchen finanziellen und politischen Beitrag leistet Österreich (auf bi- und multilateraler Ebene), um die Zivilgesellschaft im Südsudan nachhaltig zu stärken?

11.   Steht Österreich im regelmäßigen, direkten Austausch mit der Zivilgesellschaft im Südsudan?

a.       Wenn ja, mit welchen VertreterInnen, seit wann, und zu welchen (Menschenrechts-) Themen?

b.      Wenn nein, warum nicht?

c.       Ist ein (weiterer) direkter, regelmäßiger Austausch mit der südsudanesischen Zivilgesellschaft geplant? Wenn ja, mit welchen VertreterInnen, für welchen Zeitraum, und zu welchen (Menschrechts-)Themen?

12.   Welchen Beitrag leistet Österreich (auf bi-und multilateraler Ebene), um die rechtsstaatlichen Strukturen im Südsudan zu fördern?

13.   Welchen Beitrag leistet Österreich (auf bi- und multilateraler Ebene), um die Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Südsudan zu stärken?

14.   Welchen Beitrag leistet Österreich (auf bi- und multilateraler Ebene), um die Sicherheit von JournalistInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen im Südsudan zu gewährleisten?

15.   Welchen finanziellen Beitrag leistet Österreich, um die Menschenrechtsverletzungen im Südsudan nachhaltig einzudämmen?

a.       Für welche konkreten Maßnahmen und in welchem Zeitraum werden diese finanziellen Beiträge eingesetzt (bitte um genaue Auflistung nach Maßnahme, Zeitraum, beteiligten Akteuren, Höhe des finanziellen Beitrags und Topf (Detailbudget), aus dem der Beitrag geleistet wird)?

b.      Falls keine finanziellen Beiträge geleistet werden, weshalb nicht?

16.   Welchen politischen Beitrag leistet Österreich auf bi- und multilateraler Ebene, um die Menschenrechtsverletzungen im Südsudan nachhaltig einzudämmen?

17.   Welche konkreten Maßnahmen setzt Ihr Ministerium auf bi- und multilateraler Ebene, um die Menschenrechte südsudanesischer Flüchtlinge und Binnenvertriebener zu schützen?

18.   Bekennt sich Österreich zu einer nachhaltigen, fairen, menschenrechtsbasierten wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Südsudan, in der sichergestellt wird, dass nicht nur europäische Staaten und Unternehmen profitieren, sondern afrikanische, regionale und lokale Strukturen, Märkte und Integrität gefördert werden?

a.       Wenn ja, welche Maßnahmen wurden und werden gesetzt, um diesem menschenrechtsbasierten Bekenntnis Folge zu leisten?

b.      Wenn nein, warum nicht?

c.       Wenn ja, werden die Kooperation und die angeführten Maßnahmen regelmäßig im Sinne dieses Bekenntnisses evaluiert?

d.      Für den Fall der regelmäßigen Evaluierung, nach welchen Kriterien werden diese Evaluierungen von wem, wie häufig, mit welchem Ergebnis, und welchen Konsequenzen vorgenommen?

e.      Für den Fall, dass keine (regelmäßigen) Evaluierungen stattfinden, warum nicht?

19.   Ist eine Entwicklungszusammenarbeit zwischen Österreich und dem Südsudan vorgesehen?

a.       Wenn ja, in welchen Bereichen, mit welchen Zielsetzungen und für welchen

Zeitraum?

b.      Wenn nein, warum nicht?



[1] https://www.amnesty.org/download/Documents/POL1067002018GERMAN.PDF.