2688/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.01.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr.in Alma Zadic, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr.in Karin Kneissl

betreffend die Menschenrechtssituation in Myanmar

BEGRÜNDUNG

Am 23. Mai 2018 veröffentlichte Amnesty International unter dem Titel „Amnesty International Report 2017/18 -zur weltweiten Lage der Menschenrechte" folgenden Bericht über Myanmar: „Die Menschenrechtslage verschlechterte sich 2017 dramatisch. Im Staat Rakhine wurden Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt, die Hunderttausende Rohingya zur Flucht ins benachbarte Bangladesch zwangen. Diejenigen, die blieben, mussten weiterhin unter Bedingungen leben, die einem Apartheid-System glichen. Die Armee beging zahlreiche Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Die Behörden beschränkten weiterhin den Zugang humanitärer Organisationen zu bestimmten Gebieten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war nach wie vor eingeschränkt. Religiöse Intoleranz und anti-muslimische Vorurteile nahmen zu. Die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen genossen weiterhin Straffreiheit."[1]

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.      Wie beurteilen Sie als Außenministerin die Menschenrechtssituation in Myanmar?

a.       Welche Quellen dienen Ihnen zur Information?

b.      Welche (schweren und/oder weitverbreiteten) Menschenrechtsverletzungen in Myanmar sind Ihnen bekannt?

2.       Welche konkreten Handlungen setzt das BMEIA auf bilateraler Ebene, um auf die Einhaltung der Menschenrechte in Myanmar nachhaltig hinzuwirken?

a.       Wurden bereits Gespräche mit der Regierung von Myanmar bezüglich der herrschenden Menschenrechtsverletzungen in Myanmar geführt?

b.      Wenn ja, in welchem Rahmen, wann, mit welchen VertreterInnen und was war der Inhalt der Gespräche?

c.       Wenn nein, warum nicht?

3.       Sind (weitere) Gespräche mit der Regierung von Myanmar in diesem Zusammenhang geplant?

a.    Wenn ja, in welchem Rahmen, mit wem und zu welchen (Menschenrechts-)

Themen?

b.      Wann werden diese genannten Gespräche stattfinden?

c.       Wenn nein, warum nicht?

4.       Welche konkreten Handlungen setzen Sie in diesem Zusammenhang auf multilateraler Ebene?

a.       Welche Handlungsoptionen hat Österreich in diesem Zusammenhang innerhalb der Europäischen Union?

b.      Wie werden die genannten Optionen vom BMEIA wahrgenommen?

c.       Was sind die Handlungsoptionen Österreichs innerhalb der Vereinten Nationen?

d.      Wie werden diese von Ihrem Ressort wahrgenommen?

5.         Welche Rolle wird Österreich in Bezug auf die Menschenrechtsverletzungen in Myanmar im UN- Menschenrechtsrat einnehmen?

a.       Auf welche Art und Weise kann Österreich in diesem Rahmen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in Myanmar beitragen?

b.      Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie bis zu welchem Zeitpunkt in diesem Zusammenhang vorantreiben und umsetzen?

6.         Wie wollen Sie in diesem Zusammenhang die internationale Zusammenarbeit stärken?

a.    Wie soll diese internationale Zusammenarbeit aussehen?

7.         Welchen Beitrag leistet Österreich (auf bi- und multilateraler Ebene), um die rechtsstaatlichen Strukturen in Myanmar zu fördern?

8.       Welchen Beitrag leistet Österreich (auf bi- und multilateraler Ebene), um die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Myanmar zu stärken?

9.         Welche Position nimmt das Außenministerium in Bezug auf die Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen die religiöse Minderheit der Rohingya ein?

10.      Welchen Beitrag leistet Österreich (auf bi- und multilateraler Ebene), um die Rechte der Rohingya in Myanmar zu schützen?

11.      Welchen Beitrag leistet Österreich (auf bi- und multilateraler Ebene), um den Rohingya eine sichere, geordnete und legale Flucht bzw. Schutz vor Verfolgung zu ermöglichen?

12.      Welchen Beitrag leistet Österreich (auf bi- und multilateraler Ebene), um die Sicherheit von JournalistInnen und MenschrechtsverteidigerInnen in Myanmar zu stärken?

13.      Welchen finanziellen und politischen Beitrag leistet Österreich (auf bi-und multilateraler Ebene), um die Zivilgesellschaft in Myanmar zu stärken?

14.      Steht Österreich im regelmäßigen, direkten Austausch mit der Zivilgesellschaft in Myanmar?

a.       Wenn ja, mit welchen VertreterInnen, seit wann, und zu welchen (Menschenrechts-) Themen?

b.      Wenn nein, warum nicht?

c.       Ist ein (weiterer) direkter, regelmäßiger Austausch mit der Zivilgesellschaft geplant? Wenn ja, mit welchen VertreterInnen, für welchen Zeitraum, und zu welchen (Menschrechts-)Themen?

15.      Welchen finanziellen und politischen Beitrag leistet Österreich, um die Menschenrechtsver- letzungen in Myanmar nachhaltig einzudämmen?

a.       Für welche konkreten Maßnahmen und in welchem Zeitraum werden diese finanziellen Beiträge eingesetzt (bitte um genaue Auflistung nach Maßnahme, Zeitraum, beteiligten Akteuren, Höhe des finanziellen Beitrags und Topf/Detailbudget, aus dem der Beitrag geleistet wird)?

b.      Falls keine finanziellen Beiträge geleistet werden, weshalb nicht?



[1] https://www.amnesty.org/download/Documents/POL1067002018GERMAN.PDF.