2689/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.01.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr.in Alma Zadic, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr.in Karin Kneissl

betreffend die Menschenrechtssituation in Äthiopien

BEGRÜNDUNG

Am 23. Mai 2018 veröffentlichte Amnesty International unter dem Titel „Amnesty International Report 2017/18 - zur weltweiten Lage der Menschenrechte" folgenden Bericht über Äthiopien: „Die Regierung hob den Notstand im August 2017 auf. Im August kam es in der Region Oromia erneut zu Protesten gegen die Erhöhung der Einkommensteuer. Bei den Protesten wurde auch die Freilassung von Bekele Gerba, Merera Gudina und anderen politischen Gefangenen gefordert. Im Februar kamen 10.000 Menschen frei, die willkürlich inhaftiert worden waren. Es gab jedoch nach wie vor Berichte über Folter und andere Misshandlungen, unfaire Gerichtsverfahren sowie Verletzungen der Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit."[1]

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.        Wie beurteilen Sie als Außenministerin die Menschenrechtssituation in Äthiopien?

a.       Welche Quellen dienen Ihnen zur Information?

b.       Welche (schweren und/oder weitverbreiteten) Menschenrechtsverletzungen in Äthiopien sind Ihnen bekannt?

2.        Welche konkreten Handlungen setzt das BMEIA auf bilateraler Ebene, um auf die Einhaltung der internationalen Menschenrechte in Äthiopien hinzuwirken?

a.       Wurden bereits Gespräche mit der äthiopischen Regierung bezüglich der in Äthiopien herrschenden Menschenrechtsverletzungen geführt?

b.       Wenn ja, in welchem Rahmen, mit welchen VertreterInnen und was war der Inhalt der Gespräche?

c.        Wenn nein, warum nicht?

3.       Sind (weitere) Gespräche mit der äthiopischen Regierung geplant?

a.       Wenn ja, in welchem Rahmen, mit wem und zu welchen (Menschenrechts-)Themen?

b.       Wann werden diese genannten Gespräche stattfinden?

c.        Wenn nein, warum nicht?

4.        Welche konkreten Handlungen setzen Sie in diesem Zusammenhang auf multilateraler Ebene?

a.       Welche Handlungsoptionen hat Österreich in diesem Zusammenhang innerhalb der Europäischen Union?

b.       Wie werden die genannten Optionen vom BMEIA wahrgenommen?

c.        Was sind die Handlungsoptionen Österreichs innerhalb der Vereinten Nationen?

d.       Wie werden diese von Ihrem Ressort wahrgenommen?

5.        Welche Rolle wird Österreich in Bezug auf die Menschenrechtsverletzungen in Äthiopien im UN Menschenrechtsrat einnehmen?

a.       Auf welche Art und Weise kann Österreich in diesem Rahmen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in Äthiopien beitragen?

b.       Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie bis zu welchem Zeitpunkt in diesem Zusammenhang vorantreiben und umsetzen?

6.        Welchen finanziellen und politischen Beitrag leistet Österreich (auf bi-und multilateraler Ebene), um die Zivilgesellschaft in Äthiopien nachhaltig zu stärken?

7.        Steht Österreich im regelmäßigen, direkten Austausch mit der Zivilgesellschaft in Äthiopien?

a.       Wenn ja, mit welchen VertreterInnen, seit wann, und zu welchen (Menschenrechts ) Themen?

b.       Wenn nein, warum nicht?

c.        Ist ein (weiterer) direkter, regelmäßiger Austausch mit der Ziviigesellschaft in Äthiopien geplant? Wenn ja, mit welchen VertreterInnen, für welchen Zeitraum, und zu welchen (Mensch rechts-)Themen?

8.        Welchen Beitrag leistet Österreich (auf bi- und multilateraler Ebene), um die rechtsstaatlichen Strukturen in Äthiopien zu fördern?

9.        Welchen Beitrag leistet Österreich (auf bi- und multilateraler Ebene), um die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Äthiopien zu stärken?

10.    Welchen Beitrag leistet Österreich (auf bi- und multilateraler Ebene), um die Sicherheit von JournalistInnen und MenschenrechtsaktivistInnen zu gewährleisten?

11.    Welchen finanziellen Beitrag leistet Österreich, um die Menschenrechtsverletzungen in Äthiopien nachhaltig einzudämmen?

a.       Für welche konkreten Maßnahmen und in welchem Zeitraum werden diese finanziellen Beiträge eingesetzt (bitte um genaue Auflistung nach Maßnahme, Zeitraum, beteiligten Akteuren, Höhe des finanziellen Beitrags und Topf {Detailbudget), aus dem der Beitrag geleistet wird)?

b.       Falls keine finanziellen Beiträge geleistet werden, weshalb nicht?

12.    Welchen politischen Beitrag leistet Österreich, um die Menschenrechtsverletzungen in Äthiopien nachhaltig einzudämmen?

13.     Bekennt sich Österreich zu einer nachhaltigen, fairen, menschenrechtsbasierten wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Äthiopien, in der sichergesteilt wird, dass nicht nur europäische Staaten und Unternehmen profitieren, sondern afrikanische, regionale und lokale Strukturen, Märkte und Integrität gefördert und gestärkt werden?

a.       Wenn ja, welche Maßnahmen wurden und werden gesetzt, um diesem Bekenntnis Folge zu leisten?

b.       Wenn nein, warum nicht?

14.    Welche wesentlichen Erfahrungen, Lehren und Schlüsse/Erkenntnisse hat Österreich in der Entwicklungszusammenarbeit mit Äthiopien gesammelt?

a.     Wie profitiert die äthiopische Bevölkerung von dieser Kooperation?

b.     Wird diese Kooperation in regelmäßigen Abständen hinsichtlich ihres Beitrags zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in Äthiopien evaluiert (wenn ja, bitte um Bekanntgabe der durchführenden Stelle, sowie der Evaluierungskriterien und Ergebnisse; wenn nein, bitte um Erklärung für fehlende Evaluierung)?

c.      Wie beeinflussen diese Lehren und Schlüsse die momentane und zukünftige Entwicklungszusammenarbeit mit Äthiopien?

d.     Wie beeinflussen diese Erkenntnisse die momentane und zukünftige wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Äthiopien?



[1] https://www.amnesty.org/download/Documents/POL1067002018GERMAN.PDF.