2692/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.01.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr.in Alma Zadic, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr.in Karin Kneissl

betreffend die Menschenrechtssituation in Syrien

BEGRÜNDUNG

Am 23. Mai 2018 veröffentlichte Amnesty International unter dem Titel „Amnesty International Report 2017/18 - zur weltweiten Lage der Menschenrechte" folgenden Bericht: „Die am bewaffneten Konflikt in Syrien beteiligten Parteien verübten auch 2017 Kriegsverbrechen, schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und grobe Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Regierungskräfte sowie russische und andere verbündete Streitkräfte griffen Zivilpersonen und zivile Einrichtungen sowohl wahllos als auch zielgerichtet mit Bomben und Artillerie an. Sie setzten dabei auch chemische und andere international verbotene Kampfstoffe ein. Bei den Angriffen wurden Hunderte Menschen getötet oder verletzt. Die Regierungskräfte hielten lang andauernde Belagerungen von dicht besiedelten Gebieten aufrecht, was dazu führte, dass Tausende eingeschlossene Zivilpersonen von lebenswichtigen Versorgungsleistungen und medizinischer Hilfe abgeschnitten waren. Regierungskräfte und ausländische Regierungen handelten für bestimmte Gebiete Vereinbarungen aus, die dazu führten, dass Tausende Zivilpersonen nach langen Belagerungen und rechtswidrigen Angriffen vertrieben wurden. Die Sicherheitskräfte nahmen weiterhin Menschen willkürlich fest und hielten Zehntausende nach wie vor in Haft, darunter friedliche Aktivisten, Mitarbeiter humanitärer Hilfsorganisationen, Rechtsanwälte und Journalisten. Viele wurden Opfer des Verschwindenlassens oder starben in Gewahrsam, nachdem man sie gefoltert und anderweitig misshandelt hatte. Bewaffnete Oppositionsgruppen griffen wahllos zivile Wohngebiete an, belagerten lang anhaltend Gebiete, in denen überwiegend Zivilpersonen lebten, und beschränkten den Zugang der Belagerten zu humanitärer und medizinischer Hilfe. Die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat (lS) war für rechtswidrige Tötungen von Zivilpersonen verantwortlich. Sie richtete Angriffe gegen Zivilpersonen und missbrauchte sie als menschliche Schutzschilde. Die US- geführte internationale Koalition flog Luftangriffe auf IS-Stellungen, bei denen Hunderte Zivilpersonen getötet oder verletzt wurden, und verstieß dabei in einigen Fällen gegen das humanitäre Völkerrecht. Bis Ende 2017 hatte der Konflikt mehr als 400.000 Todesopfer gefordert, mehr als 11 Mio. Menschen waren Binnenvertriebene oder lebten als Flüchtlinge im Ausland. "[1]

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Wie beurteilen Sie als Außenministerin die gesamtsicherheitspolitische Lage in Syrien?

a.       Welche Quellen dienen Ihnen zur Information?

b.      Welche (schweren und/oder weitverbreiteten) Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht in Syrien sind Ihnen bekannt?

2.       Welche konkreten Handlungen setzt Ihr Ministerium auf bi- und multilateraler Ebene, um die syrische Bevölkerung vor den schwerwiegenden und/oder weitverbreiteten Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht zu schützen?

3.       Welche konkreten Handlungen setzt Ihr Ministerium auf bi- und multilateraler Ebene, um der syrischen Bevölkerung eine sichere, geordnete und legale Flucht bzw. Schutz zu ermöglichen?

a.       Wie wollen Sie in diesem Zusammenhang die internationale Zusammenarbeit stärken?

b.      Wie soll diese internationale Zusammenarbeit aussehen?

4.       Welche konkreten Maßnahmen setzt Ihr Ministerium auf bi- und multilateraler Ebene, um die Menschenrechte syrischer Flüchtlinge und Binnenvertriebener zu schützen?

5.       Welche konkreten Handlungen setzt Ihr Ministerium auf bilateraler Ebene, um auf die Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in Syrien nachhaltig hinzuwirken?

6.       Wurden bereits Gespräche mit der syrischen Regierung bezüglich der in Syrien herrschenden Menschenrechtsverletzungen geführt?

a.       Wenn ja, wann, in welchem Rahmen, mit welchen VertreterInnen und was war der Inhalt dieser Gespräche?

b.      Wenn nein, warum nicht?

7.       Sind (weitere) Gespräche mit der syrischen Regierung bezüglich der in Syrien herrschenden Menschenrechtsverletzungen geplant?

a.       Wenn ja, wann, mit welchen VertreterInnen und was wird der Inhalt dieser Gespräche sein?

b.      Wenn nein, warum nicht?

8.       Steht Österreich im regelmäßigen, direkten Austausch mit der syrischen Zivilgesellschaft in Syrien und außerhalb?

a.       Wenn ja, mit welchen VertreterInnen, seit wann, und zu welchen (Menschenrechts-) Themen?

b.      Wenn nein, warum nicht?

9.       Wurden bereits (bi- und multilaterale) Gespräche mit der türkischen Regierung bezüglich der in Syrien herrschenden schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und der Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht geführt?

a.       Wenn ja, in welchem Rahmen, mit welchen VertreterInnen, und was war der konkrete Inhalt der Gespräche?

b.      Wenn ja, inwiefern wurde der Schutz der kurdischen Bevölkerung besprochen?

c.       Wenn nein, warum nicht?

10.   Wurden bereits (bi- und multilaterale) Gespräche mit der russischen Regierung bezüglich der in Syrien herrschenden schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und der Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht geführt?

a.       Wenn ja, in welchem Rahmen, mit welchen VertreterInnen, und was war der Inhalt der Gespräche?

b.      Wenn nein, warum nicht?

11.   Welche konkreten Handlungen setzt das BMEIA innerhalb der Europäischen Union, um auf eine nachhaltige Verbesserung der gesamtsicherheitspolitischen Lage im Allgemeinen und der Menschenrechtssituation im Konkreten in Syrien hinzuwirken?

a.       Welche konkreten Handlungsoptionen hat Österreich innerhalb der Europäischen Union?

b.      Wie wurden und werden diese Optionen von Ihrem Ministerium wahrgenommen?

c.       Welche konkreten Handlungsoptionen hatte Österreich in diesem Zusammenhang während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft 2018 und wie wurden diese genützt?

d.      Wie wollen Sie in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit in der Europäischen Union stärken?

e.      Welche Rolle soll Ihrem Ministerium zufolge die Europäische Union nach dem (geplanten) Rückzug der USA aus Syrien spielen?

f.        Was sind die Handlungsoptionen Österreichs innerhalb der Vereinten Nationen und anderen internationalen und multilateralen Gremien?

g.       Wie werden diese von Ihrem Ressort wahrgenommen?

12.   Welche Rolle wird Österreich in Bezug auf die Menschenrechtsverletzungen in Syrien während seiner UN-Menschenrechtsratsmitgliedschaft einnehmen?

a.       Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie bis zu welchem Zeitpunkt in diesem Zusammenhang umsetzen?

b.      Wie wollen Sie in diesem Zusammenhang die internationale Zusammenarbeit stärken und wie soll diese Zusammenarbeit aussehen?

13.   Welchen finanziellen Beitrag leistet Österreich, um die Menschenrechtsverletzungen in Syrien nachhaltig einzudämmen?

a.       Für welche konkreten Maßnahmen und in welchem Zeitraum werden diese finanziellen Beiträge eingesetzt (bitte um genaue Auflistung nach Maßnahme, Zeitraum, beteiligten Akteuren, Höhe des finanziellen Beitrags und Topf (Detailbudget), aus dem der Beitrag geleistet wird)?

b.      Falls keine finanziellen Beiträge geleistet werden, weshalb nicht?

14.   Welchen politischen und finanziellen Beitrag leistet Österreich (bi- und multilateral), um die politische Lage in Syrien zu stabilisieren und auf eine nachhaltige Lösung des bewaffneten Konflikts hinzuwirken?

15.   Welchen politischen und finanziellen Beitrag leistet Österreich (bi- und multilateral), um der UN Sicherheitsratsresolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit in allen Phasen der Konfliktbewältigung, Friedensschaffung und des Wiederaufbaus in Syrien gerecht zu werden?

16.   Welchen politischen und finanziellen Beitrag leistet Österreich, um einen zukünftigen Wiederaufbau des syrischen Staates voranzutreiben?

17.   Plant Österreich neben dem Entminungsprogramm und der Ermöglichung landwirtschaftlicher Tätigkeit (z.B. durch Saatgut), die notwendigen politischen Reformen und den Wiederaufbau in Syrien zu unterstützen?

a.       Wenn ja, unter welchen Bedingungen, mit welchen Schwerpunkten, auf welche Art und Weise, mit welchen Mitteln, Maßnahmen und Kooperationspartnern?

b.      Wenn nein, weshalb nicht?

18.   Wie wird sich Österreich für die Strafverfolgung der Kriegsverbrecher in Syrien einsetzen?

19.   Wie schätzen Sie in diesem Zusammenhang die Rückkehrsituation für rückgeführte Personen in Syrien ein?



[1] https://www.amnesty.org/download/Documents/POL1067002018GERMAN.PDF.