2693/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.01.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. in Alma Zadic, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr.in Karin Kneissl

betreffend die Menschenrechtssituation in Afghanistan

BEGRÜNDUNG

Am 23. Mai 2018 veröffentlichte Amnesty International unter dem Titel „Amnesty International Report 2017/18 - zur weltweiten Lage der Menschenrechte" folgenden Bericht über Afghanistan: „Der bewaffnete Konflikt ging 2017 weiterhin mit zahlreichen Menschenrechtsverletzungen und -ver­stößen einher. Zahlreiche Zivilpersonen wurden im Zuge der Auseinandersetzungen getötet, verletzt oder vertrieben. Für die hohe Zahl der verletzten und getöteten Zivilpersonen waren hauptsöchlich bewaffnete Gruppen verantwortlich. Regierungstreue Kräfte trugen die Verantwortung für eine geringere, ober dennoch erhebliche Zahl von zivilen Opfern. Die Zahl der Binnenvertriebenen stieg auf mehr als 2 Mia. Menschen an. Etwa 2,6 Mio. Afghanen lebten als Flüchtlinge im Ausland. Staatliche und nichtstaatliche Akteure verübten weiterhin geschlechtsspezifische Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen. Es gab zunehmend Berichte, denen zufolge bewaffnete Gruppen Frauen nach Scharia-Recht öffentlich bestraften. Menschenrechtsverteidiger wurden von staatlichen wie nichtstaatlichen Akteuren bedroht. Journalisten waren Zensurmaßnahmen und Gewalt ausgesetzt. Auch 2017 ergingen Todesurteile, und im November wurden fünf Personen hingerichtet. Schiiten sowie Angehörige der Hazara-Minderheit wurden weiterhin drangsaliert und zunehmend auch angegriffen, insbesondere von bewaffneten Gruppen." [1]

Des Weiteren berichten Die Salzburger Nachrichten am 12.11.2018 unter dem Titel „Mehr als 100 Tote bei Gewaltwelle in Afghanistan getötet", dass sich die Sicherheitslage in Afghanistan weiter verschlechtert. Auch die Anschläge auf Sicherheitskräfte und ZivilistInnen häufen sich, nicht zuletzt in der Hauptstadt Kabul. So starben in der westlichen Provinz Farah mehr als 37 Polizisten, in der Provinz Ghazni starben mindestens 60 Sicherheitskräfte, als Taliban-Angreifer diese Anfang November attackierten.[2]

Zahlreiche Berichte, darunter der Jahresbericht 2017 von Human Rights Watch, der Bericht der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan Injustice and Impunity: Mediation of Criminal Offences of Violence against Women aus Mai 2018 sowie die abschließenden Beobachtungen des Ausschusses der Vereinten Nationen gegen Folter (CAT/C/AFG/CO/2 vom 12. Juni 2017) sprechen von systematischen und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen im Strafvollzug, darunter willkürlichen Inhaftierungen, außergerichtlichen Tötungen, Folter und diskriminierenden Maßnahmen der Behörden. Zudem betonen sie in diesem Zusammenhang die herrschende „Kultur der Straflosigkeit", also die fehlende straf- und zivilrechtliche, sowie politische Verantwortung. Darüber hinaus berichtet Human Rights Watch von gravierenden Verstößen gegen die Versammlungs- und Meinungsfreiheit; vor allem JournalistInnen müssen um ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit fürchten. So hat das Afghan Journalists Safety Committee (AJSC) für das Jahr 2017 169 Fälle von Gewalt und Gewaltandrohung gegen JournalistInnen dokumentiert [3].

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Wie schätzen Sie als Außenministerin die Menschenrechtssituation in Afghanistan ein?

a.       Welche Quellen dienen Ihnen zur Information’

b.       Welche (schweren oder weitverbreiteten) Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan sind Ihnen bekannt?

2.       Welche konkreten Handlungen setzten Sie auf bilateraler Ebene, um auf die Einhaltung der internationalen Menschenrechte in Afghanistan hinzuwirken?

a.       Wurden bereits Gespräche mit der afghanischen Regierung bezüglich der in Afghanistan herrschenden Menschenrechtsverletzungen geführt?

b.       Wenn ja, mit welchen VertreterInnen und was war der Inhalt der Gespräche?

c.        Wenn nein, warum nicht?

3.        Sind (weitere) Gespräche geplant?

a.       Wenn ja, mit wem und zu welchen (Menschenrechts-)Themen?

b.       Wann werden diese genannten Gespräche stattfinden?

c.        Wenn nein, warum nicht?

4.        Welche konkreten Handlungen setzen Sie auf multilateraler Ebene’

a.       Welche Handlungsoptionen hat Österreich in diesem Zusammenhang innerhalb der Europäischen Union?

b.       Wie werden die genannten Optionen vom BMEIA wahrgenommen?

c.        Was sind die Handlungsoptionen Österreichs innerhalb der Vereinten Nationen?

d.       Wie werden diese von Ihrem Ressort wahrgenommen?

5.        Welche Rolle wird Österreich in Bezug auf die Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan im UN­Menschenrechtsrat einnehmen?

a.       Auf welche Art und Weise kann Österreich in diesem Rahmen zur Verbesserung der MR- Situation in Afghanistan beitragen?

b.       Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie bis zu welchem Zeitpunkt in diesem Zusammenhang vorantreiben und umsetzen?

c.        Wie wollen Sie in diesem Bereich die internationale Zusammenarbeit stärken?

6.        Welchen finanziellen Beitrag leistet Österreich, um die Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan einzudämmen?

a.       Für welche konkreten Maßnahmen und in welchem Zeitraum werden diese finanziellen Beiträge eingesetzt (bitte um genaue Auflistung nach Maßnahme, Zeitraum, beteiligten Akteuren, Höhe des finanziellen Beitrags und Topf/Detailbudget, aus dem der Beitrag geleistet wird)’

b.       Falls keine finanziellen Beiträge geleistet werden, weshalb nicht?

7.        Welchen politischen Beitrag leistet Österreich, um die Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan nachhaltig einzudämmen?

8- Welchen Beitrag leistet Österreich (auf bi- und multilateraler Ebene), um die rechtsstaatlichen Strukturen in Afghanistan zu fördern?

9.       Welchen Beitrag leistet Österreich (auf bi- und multilateraler Ebene), um die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Afghanistan zu stärken?

10.    Welchen Beitrag leistet Österreich (auf bi- und multilateraler Ebene), um die Sicherheit von JournalistInnen und MenschrechtsverteidigerInnen in Afghanistan zu stärken?

11.    Welchen Beitrag leistet Österreich (auf bi-und multilateraler Ebene), um die Zivilgesellschaft in Afghanistan zu stärken?

12.    Steht Österreich im regelmäßigen, direkten Austausch mit der Zivilgesellschaft in Afghanistan?

a.       Wenn ja, mit welchen VertreterInnen, seit wann, und zu welchen (Menschenrechts-) Themen?

b.       Wenn nein, warum nicht?

c.        Ist ein (weiterer) direkter, regelmäßiger Austausch mit der afghanischen Zivilgesellschaft geplant? Wenn ja, mit welchen VertreterInnen, für welchen Zeitraum, und zu welchen (Menschrechts-)Themen?

13.    Welchen Beitrag leistet Österreich (auf bi- und multilateraler Ebene), um die Rechte von Frauen in Afghanistan zu stärken?

14.    Welchen politischen und finanziellen Beitrag leistet Österreich bi- und multilateral, um der UN Sicherheitsratsresolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit in allen Phasen der Konfliktbewältigung, Friedensschaffung und des Wiederaufbaus in Afghanistan gerecht zu werden?

15.    Welchen politischen und finanziellen Beitrag leistet Österreich, um den Wiederaufbau des afghanischen Staates voranzutreiben?

16.    Wie schätzen Sie in diesem Zusammenhang die Rückkehrsituation für rückgeführte Personen in Afghanistan ein?

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 



[1] https://www.amnesty.org/download/Documents/POL1067002018GERMAN.PDF

[2] https://www-sn.at/poIitik/weltpolitik/mehr-als-100-tote-bei-gewaltwelle-in-afghanistan-60727627.

[3] https://www.hrw.org/sites/default/files/afghanistan_0.pdf.