2696/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.01.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr.in Alma Zadic, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr.in Karin Kneissl

betreffend die Menschenrechtssituation in der Demokratischen Republik Kongo

BEGRÜNDUNG

Am 23. Mai 2018 veröffentlichte Amnesty International unter dem Titel „Amnesty International Report 2017/18 - zur weltweiten Lage der Menschenrechte" folgenden Bericht: „Die Menschenrechtslage verschlechterte sich weiter. Die Gewalt in der Region Kasai hatte Tausende Tote und mindestens eine Million Binnenvertriebene zur Folge und veranlasste mehr als 35.000 Personen, in das benachbarte Angola zu fliehen. Im Osten des Landes gingen bewaffnete Gruppen und die Regierungsstreitkräfte gegen Zivilpersonen vor und beteiligten sich an der rechtswidrigen Ausbeutung von Bodenschätzen, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Polizei, Geheimdienste und Gerichte unterdrückten nach wie vor die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden schikaniert, eingeschüchtert, willkürlich festgenommen, des Landes verwiesen oder getötet."[1]

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Wie schätzen Sie als Außenministerin die Menschenrechtssituation in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) ein?

a.       Welche Quellen dienen Ihnen zur Information?

b.      Welche (schweren und/oder weitverbreiteten) Menschenrechtsverletzungen in der DRK sind Ihnen bekannt?

2.       Welche konkreten Handlungen setzt das BMEIA auf bilateraler Ebene, um auf die Einhaltung der internationalen Menschenrechte in der DRK hinzuwirken?

a.       Wurden bereits Gespräche mit der kongolesischen Regierung bezüglich der in der DRK herrschenden Menschenrechtsverletzungen geführt?

b.      Wenn ja, in welchem Rahmen, wann, mit welchen VertreterInnen und was war der Inhalt der Gespräche?

c.       Wenn nein, warum nicht?

3.       Sind (weitere) Gespräche mit der kongolesischen Regierung in diesem Zusammenhang geplant?

a.       Wenn ja, in welchem Rahmen, mit wem und zu welchen (Menschenrechts-)Themen?

b.      Wann werden diese genannten Gespräche stattfinden?

c.       Wenn nein, warum nicht?

4.       Welche konkreten Handlungen setzen Sie in diesem Zusammenhang auf multilateraler Ebene?

a.       Welche Handlungsoptionen hat Österreich in diesem Zusammenhang innerhalb der Europäischen Union?

b.      Wie werden die genannten Optionen vom BMEIA wahrgenommen?

c.       Was sind die Handlungsoptionen Österreichs innerhalb der Vereinten Nationen?

d.      Wie werden diese von Ihrem Ressort wahrgenommen?

5.       Welche Rolle wird Österreich in Bezug auf die Menschenrechtsverletzungen in der DRK im UN-Menschenrechtsrat einnehmen?

a.      Auf welche Art und Weise kann Österreich in diesem Rahmen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in der DRK beitragen?

b.      Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie bis zu welchem Zeitpunkt in diesem Zusammenhang vorantreiben und umsetzen?

6.       Wie wollen Sie in diesem Zusammenhang die internationale Zusammenarbeit stärken?

7.       Wie soll diese internationale Zusammenarbeit aussehen?

8.       Welchen finanziellen und politischen Beitrag leistet Österreich (auf bi- und multilateraler Ebene), um die Zivilgesellschaft in der DRK nachhaltig zu stärken?

9.       Steht Österreich im regelmäßigen, direkten Austausch mit der Zivilgesellschaft in der DRK?

a.       Wenn ja, mit welchen VertreterInnen, seit wann, und zu welchen (Menschenrechts-) Themen?

b.      Wenn nein, warum nicht?

c.       Ist ein (weiterer) direkter, regelmäßiger Austausch mit der kongolesischen Zivilgesellschaft geplant? Wenn ja, mit welchen VertreterInnen, für welchen Zeitraum, und zu welchen (Menschrechts-)Themen?

10.   Welchen Beitrag leistet Österreich (auf bi- und multilateraler Ebene), um die rechtsstaatlichen Strukturen in der DRK zu fördern?

11.   Welchen Beitrag leistet Österreich (auf bi- und multilateraler Ebene), um die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in der DRK zu stärken?

12.   Welchen Beitrag leistet Österreich (auf bi- und multilateraler Ebene), um die Sicherheit von JournalistInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen in der DRK zu gewährleisten?

13.   Welchen finanziellen Beitrag leistet Österreich, um die Menschenrechtsverletzungen in der DRK nachhaltig einzudämmen?

a.       Für welche konkreten Maßnahmen und in welchem Zeitraum werden diese finanziellen Beiträge eingesetzt (bitte um genaue Auflistung nach Maßnahme, Zeitraum, beteiligten Akteuren, Höhe des finanziellen Beitrags und Topf (Detailbudget), aus dem der Beitrag geleistet wird)?

b.      Falls keine finanziellen Beiträge geleistet werden, weshalb nicht?

14.   Bekennt sich Österreich zu einer nachhaltigen, fairen, menschenrechtsbasierten wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit der DRK, in der sichergestellt wird, dass nicht nur europäische Staaten und Unternehmen profitieren, sondern afrikanische, regionale und lokale Strukturen, Märkte und Integrität gefördert und gestärkt werden?

a.       Wenn ja, welche Maßnahmen wurden und werden gesetzt, um diesem Bekenntnis Folge zu leisten?

b.      Wenn nein, warum nicht?

c.       Wenn ja, werden die Kooperation und die angeführten Maßnahmen regelmäßig im Sinne dieses Bekenntnisses evaluiert?

d.      Für den Fall der regelmäßigen Evaluierung, nach welchen Kriterien werden diese Evaluierungen von wem wie häufig mit welchem Ergebnis und welchen Konsequenzen vorgenommen?

e.      Für den Fall, dass keine (regelmäßigen) Evaluierungen stattfinden, warum nicht?

15.   Ist eine (zukünftige) Entwicklungszusammenarbeit zwischen Österreich und der DRK vorgesehen?

a.       Wenn ja, in welchen Bereichen, mit welchen Zielsetzungen und für welchen Zeitraum?

b.      Wenn nein, warum nicht?



[1] https://www.amnesty.org/download/Documents/POL1067002018GERMAN.PDF