2698/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.01.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr.inAlma Zadic, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr.inKarin Kneissl

betreffend die Menschenrechtssituation im Irak

BEGRÜNDUNG

Am 23. Mai 2018 veröffentlichte Amnesty International unter dem Titel „Amnesty International Report 2017/18 - zur weltweiten Lage der Menschenrechte" folgenden Bericht über den Irak: „Im Zuge des internen bewaffneten Konflikts begingen Regierungstruppen, kurdische Streitkräfte, paramilitärische Milizen, die US-geführte Militärallianz und die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat (lS) auch 2017 Kriegsverbrechen, Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und schwere Menschenrechtsverstöße. Der IS vertrieb Tausende Zivilpersonen, zwang sie in Kampfgebiete und missbrauchte sie massenhaft als menschliche Schutzschilde. Er tötete vorsätzlich Zivilpersonen, die vor den Kämpfen fliehen wollten, und setzte Kindersoldaten ein. Regierungstruppen und kurdische Streitkräfte sowie paramilitärische Milizen waren verantwortlich für außergerichtliche Hinrichtungen von gefangen genommenen Kämpfern und Zivilpersonen, die dem Konflikt entkommen wollten. Außerdem zerstörten sie Wohnhäuser und anderes Privateigentum. Sowohl irakische und kurdische Streitkräfte als auch Regierungsbehörden hielten Zivilpersonen, denen Verbindungen zum IS nachgesagt wurden, willkürlich fest, folterten sie und ließen sie »verschwinden«. Prozesse gegen mutmaßliche IS-Mitglieder und andere Personen, denen terroristische Straftaten vorgeworfen wurden, waren unfair und endeten häufig mit Todesurteilen, die auf »Geständnissen« basierten, welche unter Folter erpresst worden waren. Die Zahl der Hinrichtungen war weiterhin besorgniserregend hoch."[1]

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Wie schätzen Sie als Außenministerin die Menschenrechtssituation im Irak ein?

a.       Welche Quellen dienen Ihnen zur Information?

b.      Welche (schweren und/oder weitverbreiteten) Menschenrechtsverletzungen im Irak sind Ihnen bekannt?

2.       Welche konkreten Handlungen setzt das BMEIA auf bilateraler Ebene, um auf die Einhaltung der Menschenrechte im Irak hinzuwirken?

a.       Wurden bereits Gespräche mit der irakischen Regierung bezüglich der im Irak herrschenden Menschenrechtsverletzungen geführt?

b.      Wenn ja, in welchem Rahmen, mit welchen VertreterInnen und was war der Inhalt der Gespräche?

c.       Wenn nein, warum nicht?

3.       Sind (weitere) Gespräche mit der irakischen Regierung geplant?

a.       Wenn ja, mit wem und zu welchen (Menschenrechts-)Themen?

b.      Wann werden diese genannten Gespräche stattfinden?

c.       Wenn nein, warum nicht?

4.       Welche konkreten Handlungen setzt das BMEIA auf multilateraler Ebene, um auf eine nachhaltige Verbesserung der Menschenrechtslage im Irak hinzuwirken?

a.       Welche Handlungsoptionen hat Österreich innerhalb der Europäischen Union?

b.      Welche Handlungsoptionen hatte Österreich während seiner EU-Ratspräsidentschaft und wie wurden diese genützt?

c.       Was sind die Handlungsoptionen Österreichs innerhalb der Vereinten Nationen?

d.      Wie werden diese von Ihrem Ressort wahrgenommen?

5.       Welche Rolle wird Österreich in Bezug auf die Menschenrechtsverletzungen im Irak im UN­Menschenrechtsrat einnehmen?

a.       Auf welche Art und Weise kann Österreich in diesem Rahmen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation im Irak beitragen?

b.      Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie bis zu welchem Zeitpunkt in diesem Zusammenhang vorantreiben und umsetzen?

6.       Wie wollen Sie in diesem Zusammenhang die internationale Zusammenarbeit stärken?

a. Wie soll diese internationale Zusammenarbeit aussehen?

7.       Welchen Beitrag leistet Österreich (auf bi- und multilateraler Ebene), um die Zivilgesellschaft im Irak zu unterstützen und zu stärken?

8.       Steht Österreich im regelmäßigen, direkten Austausch mit der irakischen Zivilgesellschaft?

a.       Wenn ja, mit welchen VertreterInnen, seit wann, und zu welchen (Menschenrechts-) Themen?

b.      Wenn nein, warum nicht?

c.       Ist ein (weiterer) direkter, regelmäßiger Austausch mit der irakischen Zivilgesellschaft geplant? Wenn ja, mit welchen VertreterInnen, für welchen Zeitraum, und zu welchen (Menschrechts-)Themen?

9.       Welchen Beitrag leistet Österreich (auf bi- und multilateraler Ebene), um die rechtsstaatlichen Strukturen im Irak zu fördern?

10.   Welchen Beitrag leistet Österreich (auf bi-und multilateraler Ebene), um die Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Irak zu stärken?

11.   Welchen finanziellen Beitrag leistet Österreich, um die Menschenrechtsverletzungen im Irak nachhaltig einzudämmen?

a.       Für welche konkreten Maßnahmen und in welchem Zeitraum werden diese finanziellen Beiträge eingesetzt (bitte um genaue Auflistung nach Maßnahme, Zeitraum, beteiligten Akteuren, Höhe des finanziellen Beitrags und Topf (Detailbudget), aus dem der Beitrag geleistet wird)?

b.      Falls keine finanziellen Beiträge geleistet werden, weshalb nicht?

12.   Welchen politischen Beitrag leistet Österreich, um die Menschenrechtssituation im Irak nachhaltig zu verbessern?



[1] https://www.amnesty.org/download/Documents/POL1067002018GERMAN.PDF.