2702/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.01.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr.in Alma Zadic, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr.in Karin Kneissl

betreffend die Menschenrechtssituation in Nigeria

BEGRÜNDUNG

Am 23. Mai 2018 veröffentlichte Amnesty International unter dem Titel „Amnesty International Report 2017/18 - zur weltweiten Lage der Menschenrechte" folgenden Bericht über Nigeria: „Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2017 nach wie vor Angriffe, bei denen Hunderte Menschen getötet wurden. Es gab weiterhin Berichte über außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen sowie Folter und andere Misshandlungen, die in einigen Fällen zum Tod in Gewahrsam führten. In den Militärgefängnissen herrschten katastrophale Bedingungen. In vielen Landesteilen kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen ethnischen Gruppen. Tausende Menschen wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen."[1]

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Wie beurteilen Sie als Außenministerin die Menschenrechtssituation in Nigeria?

a.       Welche Quellen dienen Ihnen zur Information?

b.       Welche (schweren und/oder weitverbreiteten) Menschenrechtsverletzungen in Nigeria sind Ihnen bekannt?

2.       Welche konkreten Handlungen setzt das BMEIA auf bilateraler Ebene, um auf die Einhaltung der Menschenrechte in Nigeria hinzuwirken?

a.       Wurden bereits Gespräche mit der nigerianischen Regierung bezüglich der herrschenden Menschenrechtsverletzungen in Nigeria geführt?

b.       Wenn ja, in welchem Rahmen, mit welchen VertreterInnen und was war der Inhalt der Gespräche?

c.        Wenn nein, warum nicht?

3.       Sind (weitere) Gespräche mit der nigerianischen Regierung in diesem Zusammenhang geplant?

a.       Wenn ja, in welchem Rahmen, mit wem und zu welchen (Menschenrechts-)Themen?

b.       Wann werden diese genannten Gespräche stattfinden?

c.        Wenn nein, warum nicht?

4.       Welche konkreten Handlungen setzen Sie in diesem Zusammenhang auf multilateraler Ebene?

a.       Welche Handlungsoptionen hat Österreich in diesem Zusammenhang innerhalb der Europäischen Union?

b.       Wie werden die genannten Optionen vom BMEIA wahrgenommen?

c.        Was sind die Handlungsoptionen Österreichs innerhalb der Vereinten Nationen?

d.       Wie werden diese von Ihrem Ressort wahrgenommen?

5.       Welche Rolle wird Österreich in Bezug auf die Menschenrechtsverletzungen in Nigeria im UN-Menschenrechtsrat einnehmen?

a.       Auf welche Art und Weise kann Österreich in diesem Rahmen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in Nigeria beitragen?

b.       Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie bis zu welchem Zeitpunkt in diesem Zusammenhang vorantreiben und umsetzen?

c.        Wie wollen Sie in diesem Zusammenhang die internationale Zusammenarbeit stärken?

d.       Wie soll diese internationale Zusammenarbeit aussehen?

6.       Welchen finanziellen und politischen Beitrag leistet Österreich (auf bi- und multilateraler Ebene), um die Zivilgesellschaft in Nigeria nachhaltig zu stärken?

7.       Steht Österreich im regelmäßigen, direkten Austausch mit der nigerianischen ZivilgeseIlschaft?

a.       Wenn ja, mit welchen VertreterInnen, seit wann, und zu welchen (Menschenrechts-) Themen?

b.       Wenn nein, warum nicht?

c.        Ist ein (weiterer) direkter, regelmäßiger Austausch mit der nigerianischen Zivilgesellschaft geplant? Wenn ja, mit welchen VertreterInnen, für welchen Zeitraum, und zu welchen (Menschrechts-)Themen?

8.       Welchen Beitrag leistet Österreich (auf bi- und multilateraler Ebene), um die rechtsstaatlichen Strukturen in Nigeria zu fördern?

9.       Welchen finanziellen Beitrag leistet Österreich, um die Menschenrechtsverletzungen in Nigeria nachhaltig einzudämmen?

a.       Für welche konkreten Maßnahmen und in welchem Zeitraum werden diese finanziellen Beiträge eingesetzt (bitte um genaue Auflistung nach Maßnahme, Zeitraum, beteiligten Akteuren, Höhe des finanziellen Beitrags und Topf (Detailbudget), aus dem der Beitrag geleistet wird)?

b.       Falls keine finanziellen Beiträge geleistet werden, weshalb nicht?

10.    Welchen politischen Beitrag leistet Österreich auf bi- und multilateraler Ebene, um die Menschenrechtsverletzungen in Nigeria nachhaltig einzudämmen?

11.    Bekennt sich Österreich zu einer nachhaltigen, fairen, menschenrechtsbasierten wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Nigeria, in der sichergestellt wird, dass nicht nur europäische Staaten und Unternehmen profitieren, sondern afrikanische, regionale und lokale Strukturen, Märkte und Integrität gefördert werden?

a.       Wenn ja, welche Maßnahmen wurden und werden gesetzt, um diesem Bekenntnis Folge zu leisten?

b.       Wenn nein, warum nicht?

c.        Wenn ja, werden die Kooperation und die angeführten Maßnahmen regelmäßig im Sinne dieses menschenrechtsbasierten Bekenntnisses evaluiert?

d.       Für den Fall der regelmäßigen Evaluierung, nach welchen Kriterien werden diese Evaluierungen von wem, wie häufig, mit welchem Ergebnis, und welchen Konsequenzen vorgenommen?

e.        Für den Fall, dass keine (regelmäßigen) Evaluierungen stattfinden, warum nicht?



[1] https://www.amnesty.org/download/Documents/POL1067002018GERMAN.PDF.