2706/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.01.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Versammlungsgesetz

Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ist eine wesentliche Grundlage einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft und muss daher geschützt werden. Gerade die Novelle des Versammlungsgesetz im Jahr 2017 hat die Rechtslage für die Anmeldung und Abhaltung von Demonstrationen und Kundgebungen wesentlich verschärft. 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie viele Versammlungen gab es im Jahr 2018 gesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern?

2.    Wie viele Versammlungen wurden im Jahr 2018 untersagt? Aus welchen Gründen? (Bitte um Auflistung nach einzelner Versammlung!) 

3.    Wie viele Versammlungen wurden im Jahr 2018 aufgelöst? Aus welchen Gründen? (Bitte um Auflistung nach einzelner Versammlung!)

4.    Wie viele Versammlungen wurden im Jahr 2018 untersagt bzw. aufgelöst, weil sie im Schutzbereich einer anderen, rechtmäßigen Versammlung stattfinden hätte sollen? (§ 7a Abs 4 VslgG)

a.    Wie viele der untersagten Versammlungen hatten ähnliche Anliegen als die, in deren Schutzbereich sie stattfinden sollten?

5.    Gab es im Jahr 2018 in Wien Untersagungen von Versammlungen aufgrund einer absehbaren Beeinträchtigung des Straßenverkehrs?

a.    Wenn ja, wie viele?

b.    Welche Straßenzüge waren davon betroffen?

6.    Wie oft musste die Ringstraße im Anfragezeitraum gesperrt/teilgesperrt werden (aufgeschlüsselt nach Tagen)?

7.    Bei wie vielen Versammlungen im Jahr 2018 musste der Veranstalter eine Versammlung an einen anderen Ort außerhalb des Schutzbereichs einer anderen Versammlung verlegen? 

8.    Wie viele Versammlungen, welche die Teilnahme von Vertretern ausländischer Staaten, internationaler Organisationen und anderer Völkerrechtssubjekten beinhalten, wurden im Jahr 2018 gem §2(1a) VslgG angemeldet?

9.    Wie viele Versammlungen wurden 2018 untersagt, weil sie der politischen Tätigkeit von Drittstaatsangehörigen dienen und den anerkannten internationalen Rechtgrundsätzen und Gepflogenheiten oder den völkerrechtlichen Verpflichtungen, den demokratischen Grundwerten oder außenpolitischen Interessen der Republik Österreich zuwiderlaufen?