2714/J XXVI. GP

Eingelangt am 29.01.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für EU‚ Kunst‚ Kultur und Medien

betreffend Erhalt und Digitalisierung des Filmerbes

 

Mitte Oktober 2018 gab die deutsche Kulturstaatsministerin Monika Grütters bekannt, dass ab 2019 jährlich 10 Millionen Euro für die Digitalisierung des deutschen Filmerbes zur Verfügung stehen sollen. Das Gesamtbudget für diese Maßnahme soll 100 Millionen Euro betragen und zu einem Drittel von Bund, Ländern und der Filmförderungsanstalt getragen werden. Ziel der Maßnahme ist es, das vergängliche Kulturgut Film - vom Stummfilmklassiker bis zum Neuen Deutschen Film - für die kommenden Generationen zu bewahren (https://www.deutschlandfunk.de/einigung-auf-foerdersumme-filmerbe-wird-digitalisiert.2849.de.html?drn:news_id=936230).

Einer Studie zufolge würde aber die Sicherung und Langzeitarchivierung aller deutschen Filme in etwa mit 500 Millionen Euro zu Buche schlagen. Nur so als Beispiel: Alleine die aufwendige Restaurierung des Weimarer Klassikers "Die Nibelungen" von Fritz Lang hat 750.000 Euro gekostet (https://www.tagesspiegel.de/kultur/gefaehrdetes-filmerbe-auferstanden-aus-archiven/14432050.html#).

Die Bewahrung und Digitalisierung des Filmerbes ist aber nicht nur eine Kostenfrage, sondern auch eine Frage des Know Hows und der technischen Infrastruktur: Immer mehr Kopierwerke schließen und gute Scanner sind rar - auch in Österreich. Hierzulande bemühen sich derzeit das Filmarchiv und das Österreichische Filmmuseum mit Unterstützung des Kulturministeriums, "in Österreich wieder eine Infrastruktur für analoge Filmkopierung auf die Beine zu stellen" (https://www.filmarchiv.at/sammlung/film-restoration/).

Die Restaurierung des Filmes "Stadt ohne Juden," die letztlich durch eine Crowdfunding-Kampagne finanziert wurde, hat gezeigt, dass es in Österreich an Mitteln fehlt, um eine Bewahrung des Filmerbes sicherzustellen (https://orf.at/vstories/stadtohnejuden).

Die Bundesregierung bekennt sich im Regierungsprogramm zur "Bewahrung, Schaffung und Vermittlung von Kultur" als wichtigen Standortfaktor. Strategische Schwerpunkte, bessere Planbarkeit und klare Ergebnisorientierung sollen in einem umfassenden Zukunftsplan für das Kulturland Österreich entwickelt werden. Dazu zählt natürlich auch das österreichische Filmerbe. Bislang mangelt es allerdings an einer einheitlichen und klaren Strategie zur Bewahrung dieses Erbes. Auch das Bekenntnis zur Errichtung eines "Film-Preservation-Centers" steht im Regierungsprogramm. Pläne dafür gibt es seit 2015 im Kulturministerium, doch passiert ist bisher wenig und es ist auch noch nicht, wie geplant, 2017 in Betrieb gegangen. Es wird Zeit, dass wir uns diesem Thema endlich widmen (https://diepresse.com/home/kultur/film/5547478/Forever-Film_Die-Kinoschaetze-die-man-nicht-streamen-kann).

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Welche Kriterien gibt es, die einen Film als Teil des österreichischen Filmerbes kategorisieren?

2.    Wie viele Filme fallen gemäß dieser Kriterien in die Kategorie "österreichisches Filmerbe"?

a.    Gibt es eine Liste ähnlich wie in Deutschland?

3.    In welchem Umfang und durch welche konkreten Maßnahmen wurde das Bekenntnis des Regierungsprogramms „zur Errichtung eines Analogen Film-Preservation-Center als einem von nur wenigen europäischen Standorten für die Archivierung, Entwicklung und Restaurierung analogen Filmmaterials“ bereits umgesetzt?

a.    Welche weiteren Schritte sind zur Umsetzung dieses Bekenntnisses in Aussicht genommen?

b.    Wann soll es in Betrieb gehen?

c.    Mit welchem Budget soll es ausgestattet werden?

d.    Gab es diesbezüglich Gespräche mit dem Filmarchiv Austria?

                                  i.    Wenn ja, was wurde vereinbart und wer hat an den Gesprächen teilgenommen?

                                ii.    Wenn nein, warum nicht?

e.    Welche finanziellen Mittel wurden bisher dafür verwendet?

4.    Wie viele von diesen Filmen befinden sich derzeit im Besitz des Österreichischen Filmarchivs, des Österreichischen Filmmuseums oder der Österreichischen Mediathek? Bitte um Aufschlüsselung nach Institutionen.

5.    Wie viele von diesen Filmen befinden sich derzeit in Privatbesitz?

6.    Bei wie vielen von diesen Filmen ist unklar, wer die Rechte an ihnen hält?

7.    Inwiefern ist ihr Ressort in Austausch mit Institutionen, Rechteinhabern, Bundesländern betreffend des Erhalts und der Digitalisierung des österreichischen Filmerbes?

8.    Inwiefern ist die Technikgeschichte des Films - also Kameras, Projektoren, Kopierwerke - Teil des Filmerbes und wie soll ihr Erhalt gewährleistet werden?

9.    Wie hoch sind die Mittel, die jährlich für die Restaurierung von Filmerbe zur Verfügung stehen?

10. Wie hoch sind die Mittel, die jährlich für die Digitalisierung des Filmerbes zur Verfügung stehen?

11. Plant die österreichische Bundesregierung dafür einzutreten, das Kino bzw. die analoge Filmrolle als UNESCO-Weltkulturerbe schützen zu lassen? Wenn nein, welche Maßnahmen sind geplant, den Schutz des Filmerbes auf internationaler Ebene voranzutreiben?

12. Welche strategischen Schwerpunkte sollen im Bezug auf die Bewahrung des Filmerbes gesetzt werden?

13. Wie soll bessere Planbarkeit gewährleistet werden?

14. Welche Kriterien für eine klare Ergebnisorientierung gibt es im Bezug auf das Filmerbe?

15. Warum sind die Gespräche zwischen Filmarchiv, öffentlicher Hand, Bund und Länder betreffend der Restaurierung von "Stadt ohne Juden" gescheitert? Gibt es bereits weitere Projekte, wegen derer das Filmarchiv auf Sie zugekommen ist?