2716/J XXVI. GP

Eingelangt am 29.01.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dietmar Keck, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Verhalten der Finanzpolizei im Zusammenhang mit der Nicht- Erledigung von Verwaltungsstrafakten in einer Abteilung des Magistrats der Landeshauptstadt Linz

Im November 2018 wurde von Seiten der Finanzpolizei öffentlich behauptet, seit der Sachverhaltsdarstellung an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vom

22.05.2017     (Aktenzahl 23 St 17 / 17k) wäre eine Vielzahl weiterer Akten, die keine „Altfälle" darstellen würden, verjährt (OÖN, 21.11.2018).

§  Um welche Akten handelt es sich dabei genau?

§  Handelt es sich dabei tatsächlich um neue Fälle von Verjährungen und nicht um Altfälle, die aus formalrechtlichen Gründen zur Bereinigung eingestellt wurden?

§  Ist es üblich, dass sich der Finanzminister zu derartigen Fällen in einer Kommune medial­öffentlich zu Wort meldet (Finanzminister Löger zur Linzer-Aktenaffäre: „Das ist inakzeptabel" - OÖN, 23.11.2018), ohne zuvor genaue Recherchen beauftragt zu haben?

§  Steht der „Großangriff auf Stadt Linz", wie die konzertierten medialen Stellungnahmen von ÖVP-Landesgeschäftsführer Hattmannsdorfer,ÖVP-LandesratStrugl und ÖVP- Finanzminister Löger vom 22.11.2018 von der KRONE bezeichnet wurden (Krone, 23.11.2018), am Vortag des SPÖ-Bundesparteitages in einem ausschließlich zufälligen zeitlichen Konnex zu diesem bzw. wann erfuhr der Herr Bundesminister von angeblichen Ungereimtheiten im Geschäftsbereich Abgaben und Steuern des Linzer Magistrates?

§  Hat es Interventionen von Ihnen oder anderen Funktionärinnen oder Funktionären der ÖVP bei der Finanzpolizei dahingehend gegeben, genau zu diesem Zeitpunkt die Thematik der Verjährungen wieder aufzugreifen und medial zu positionieren?

Am 03.12.2018 hat eine Rücksprache zwischen der Finanzpolizei und dem Magistrat Linz zur Abgleichung von Verwaltungsstrafakten stattgefunden.

§  Welche Akten waren Gegenstand dieser Besprechung?

§  Hat es dabei, was die Frage einer eingetretenen bzw. drohenden Strafbarkeits- oder Verfolgungsverjährung betrifft, Einschätzungsunterschiede zwischen Finanzpolizei und Magistrat Linz gegeben?

§  Um welche Akten handelt es sich dabei?

§  Welche Differenzen hat es dabei gegeben?

§  Waren dabei auch Fälle, bei denen die Verjährungsfrist erst 2019 abläuft, die Finanzpolizei aber den Eintritt bereits prognostiziert und dabei die Gefahr einkalkuliert, dass die Strafbarkeitsverjährung während eines allfälligen Rechtsmittelverfahrens vor dem Verwaltungsgericht - also außerhalb der Sphäre des Magistrats - eintritt?

        Können Sie davon ausgehen, dass die Qualität der Anzeigen durch die Finanzpolizei in allen Fällen eine fristgemäße Erledigung durch die Verwaltungsstrafbehörde sicherzustellen vermag?

        Wurde im Zuge dieser Besprechung zwischen Finanzpolizei und Magistrat Linz am

03.12.2018     vereinbart, im Falle des weiteren Auftretens von Unstimmigkeiten wieder in Rücksprache zu treten? Wenn nein, warum nicht?

§  Hat es in der Folge eine weitere Aussprache zwischen der Finanzpolizei und dem Magistrat Linz gegeben?

§  Warum hat der Leiter der Finanzpolizei Wilfried Lehner, bis dato ein Gesprächsangebot des Linzer Bürgermeisters Klaus Luger vom 13.12.2018 nicht angenommen?

§  Trifft es zu, dass am 11.12.2018, also eine Woche nach der Besprechung vom 03.12.2018, eine ergänzende Sachverhaltsdarstellung der Finanzpolizei bei der WKStA eingebracht wurde?

        Hat es vor der Einbringung dieser ergänzenden Sachverhaltsdarstellung nochmals Kontakt zwischen der Finanzpolizei und dem Magistrat Linz gegeben?

§  Waren Sie über das Stattfinden der Aussprache zwischen Finanzpolizei und Magistrat Linz informiert?

o Wenn ja, wurden Sie über die Ergebnisse dieser Aussprache informiert?

o Wenn ja, hat es von Ihrer Seite Anweisung gegeben, eine ergänzende Sachverhaltsdarstellung an die WKStA (ohne erneute Befassung des Magistrats Linz) einzubringen?

Die ProSieben-Satl-Puls4-Gruppe strahlt regelmäßig eine Doku-Soap „Die Finanzpolizei" aus.

        Was sind Zweck und Nutzen der Mitwirkung der Finanzpolizei an dieser Fernseh-Doku- Soap?

        Hat es hinsichtlich der Behandlung der Nicht-Erledigung von Verwaltungsstrafakten in einer Abteilung des Magistrats der Landeshauptstadt Linz in der Puls4-Sendung „Bist Du deppert!" am 22.01.2019 Impulse von Ihrer Seite oder seitens des Bundesministeriums für Finanzen oder der Finanzpolizei gegeben? Wurden Unterlagen Ihrer Behörde zur Verfügung gestellt?

§  Hat es hinsichtlich der Behandlung der Nicht-Erledigung von Verwaltungsstrafakten in einer Abteilung des Magistrats der Landeshauptstadt Linz in der Puls4-Sendung „Bist Du deppert!" am 22.01.2019 Impulse von Seiten der ÖVP gegeben?