2753/J XXVI. GP

Eingelangt am 30.01.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Rainer Wimmer Kolleginnen und Kollegen,

an den Bundesminister für Finanzen, Hartwig Löger, betreffend die offenen
Abgabenrückstände
per 31. 12. 2018 und Daten über den Vollzug des Finanzstrafgesetzes im Jahr 2018.

Von den unterzeichneten Abgeordneten wird an den Bundesminister für Finanzen folgende Anfrage gestellt:

1.      Wie hoch sind die gesamten Abgabenrückstände bei den Finanzämtern und den Zollämtern (Steuern und Eingangsabgaben) bundesweit zum 31. 12. 2018? Es wird ersucht, den Gesamtrückstand untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Lohnsteuer, Einfuhrumsatzsteuer, eventuell andere Steuern mit maßgeblichen Rückständen) und eine Restposition darzustellen.

2.       Wie hoch sind die in diesem Betrag gem. Pkt. 1 enthaltenen noch nicht fälligen Steuer- und Eingangsabgaben? Es wird ersucht, den Gesamtrückstand untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog wie Pkt. 1) und einer Restposition darzustellen.

3.       Wie viel ist von der Gesamtsumme (Pkt. 1 minus Pkt. 2 der Anfrage) zum 31. 12. 2018 für Rückstände von Unternehmen an Steuer- und Eingangsabgaben in Insolvenzverfahren abzuziehen? Es wird ersucht, den Betrag untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt.1) und einer Restposition darzustellen.

4.       Wie hoch sind die Rückstände an Steuer- und Eingangsabgaben (ohne Insolvenzen), deren Einhebung per 31. 12. 2018 gem. § 212 a BAO ausgesetzt war? Es wird ersucht, den Betrag untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) und einer Restposition darzustellen.

5.       Wie hoch sind die Rückstände an Steuer- und Eingangsabgaben (ohne Insolvenzen), deren Einbringung per 31. 12. 2018 gem. § 231 BAO ausgesetzt war? Es wird ersucht, den Betrag untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) und einer Restposition darzustellen.

6.       Wie hoch sind die gesamten Rückstände an Steuern- und Eingangsabgaben (ohne Insolvenzen), deren Einbringung zum 31. 12. 2018 durch Zahlungserleichterungen etc. gehemmt war? Es wird ersucht, den Gesamtrückstand untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) und einer Restposition darzustellen.

7.       Wie hoch sind die gesamten vollstreckbaren Rückstände an Steuern und Eingangsabgaben (ohne Insolvenzen) zum 31. 12. 2018? Es wird ersucht, den Gesamtrückstand untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) und einer Restposition darzustellen.

8.       Wie hoch ist die Summe der 2018 von den Abgabenbehörden gem. 235 BAO abgeschriebenen Abgabenschuldigkeiten. Es wird ersucht, die Abschreibungen nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) aufzugliedern.

9.       Wie hoch ist die Summe der 2018 von den Abgabenbehörden gem. 236 BAO nachgesehenen Abgabenschuldigkeiten. Es wird ersucht, die Abschreibungen nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) aufzugliedern.

10.   Wie hoch ist die Zahl der Fälle und der Gesamtbetrag der im Jahr 2018 gem. dem Finanzstrafgesetz festgesetzten Strafen? Wie hoch sind die zugrundeliegenden Verkürzungsbeträge?

11.   Wie hoch ist die Zahl der Selbstanzeigen nach dem FinStrG - (Anzahl der Fälle und Summe der verkürzten Abgaben/Mehrbeträge)? Wie viele Selbstanzeigen führten Abgabenerhöhungen von 5%, 15%, 25% und 30% (Anzahl der Fälle, Summe der verkürzten Abgaben/Mehrbeträge und Summe der Abgabenerhöhung)?