2768/J XXVI. GP

Eingelangt am 30.01.2019
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Rudolf Plessl und GenossInnen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend mutwilliger Verlust von Wissen, Kompetenzen und internationaler Reputation im Bereich der Rüstungskontrolle

 

Aufgrund neuerlicher interner Umstrukturierungen und mit Unterstützung von Verteidigungsminister Kunasek, wurden Dienststellen und Einheiten aus Salzburg nach Graz transferiert. Als „Ersatz“ soll offenbar die insbesondere auf die Umsetzung der Rüstungskontrollmaßnahmen spezialisierte Implementierungsstelle für Rüstungs-kontrolle und internationale Stabilisierungsmaßnahmen (IRIS) von Wien nach Salzburg transferiert werden und im Zuge der geplanten Zentralstellenreorganisation auch eine Reorganisation der Dienststelle stattfinden.

IRIS wurde, nicht zuletzt aufgrund negativer interner Evaluierungsberichte, im Jahr 2006 von Graz nach Wien verlegt und dem BMLV direkt nachgeordnet. Dies ist nachvollziehbar und sinnvoll, da alle internationalen Organisationen (OSCE, UN etc.) mit welchen IRIS im ständigen Austausch und Kontakt steht, ebenfalls ihren Sitz in Wien haben.              Frühere Erfahrungen haben bereits bewiesen, dass speziell für diese Dienststelle eine Tätigkeit außerhalb von Wien weder sparsam, effizient noch zweckmäßig ist. Daher wurde eine Verlegung von IRIS von allen fachvorgesetzten Dienststellen – ausführlich begründet - als „nicht sinnvoll“ bewertet. Auch das Innovationsbüro des BMLV war mit dem Verlegungsvorschlag bereit befasst, auch dort wurde eine Verlegung nach Salzburg negativ beurteilt.

In den letzten 12 Jahren, hat sich diese Dienststelle (und die Republik Österreich) eine ausgezeichnete internationale Reputation aufgebaut. Die Mitarbeiter von IRIS sind international anerkannte Experten im Fachgebiet. Da die Bediensteten der Dienststelle einen Wechsel des Dienstortes nach Salzburg ablehnen, hätte eine mutwillige Verlegung den neuerlichen, schlagartigen Verlust jahrelang aufgebauter Expertise sowie den Verlust hart erarbeiteter internationaler Reputation zur Folge.

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landes-verteidigung nachstehende

Anfrage:

1.      Ist geplant die Implementierungsstelle für Rüstungskontrolle und internationale Stabilisierungsmaßnahmen (IRIS) aus Wien zu verlegen?

 

2.      Wurden bereits Gespräche mit der betroffenen Dienststellenleitung sowie den direkt betroffenen MitarbeiterInnen von IRIS betreffend Verlegung und Reorganisation geführt?

a.      Wenn JA, wer hat diese Gespräche geführt?

b.      Wenn JA, wann und wie oft wurde bereits mit der Dienststellenleitung über eine Verlegung aus Wien gesprochen?

c.       Wenn JA, wurden die MitarbeiterInnen in die Planungen zur Re-organisation der Dienststelle eingebunden und deren Expertise und Erfahrung genutzt?

d.      Wenn NEIN, warum ist dies nicht erfolgt?

 

3.      Welche Standorte wurden bisher für eine Verlegung der IRIS-Dienststelle geprüft? (Bitte die Bewertungskriterien und Bewertungsergebnisse für die Ersatzstandorte im Vergleich zu Wien anführen)

 

4.      Welche Gründe sprechen trotz der dem Herrn Bundesminister zweifellos bekannten objektiven und abschlägigen Beurteilungen durch alle vorgesetzten Fachdienststellen sowie dem BMLV-Innovationsbüro trotzdem für eine Verlegung dieser Dienststelle aus Wien?

 

5.      Auch im internationalen Vergleich sind Rüstungskontrolldienststellen immer unmittelbar bei den Verteidigungsministerien in den Hauptstädten angesiedelt. Außerdem befinden sich in Wien alle für IRIS maßgeblichen internationalen Organisationen (OSCE, UN, CTBTO, IAEO etc.). Welche effektiven Vorteile böte daher ein anderer Standort als Wien?

 

6.      An welchen Standort soll die Implementierungsstelle für Rüstungskontrolle und internationale Stabilisierungsmaßnahmen (IRIS) nun künftig verlegt werden?

 

7.      Welche Gründe sprechen für eine Herauslösung der Implementierungsstelle für Rüstungskontrolle und internationale Stabilisierungsmaßnahmen aus dem BMLV und deren Unterstellung unter das Kommando Streitkräfte (KdoSK))?

 

8.      Wurden bereits Schätzungen betreffend der absehbaren Mehrkosten (z.B. durch Anstieg von Dienstreisen, Nächtigungen in Wien etc.) für die nächsten 3 Jahre vom BMLV erstellt?

a.      Wenn JA, welche Mehrkosten wurden dabei für die Verlegung der IRIS (vor)veranschlagt?

b.      Ist bereits eine Budgetanhebung für 2019 veranschlagt, um diese Mehrkosten zu bedecken? (Bitte die entsprechende(n) Kostenstelle(n) im Budget-VA anführen)

c.       Wenn NEIN, warum nicht?

9.      Ist geplant, die die IRIS aufzulösen und ein Zentrum für militärische Sicherheitskooperation, Verifikation und Rüstungskontrolle (ZSVR) neu aufzustellen?

a.      Welche neuen Erkenntnisse liegen vor, die eine Reorganisation einer Dienststelle notwendig machen, die erst 2015 evaluiert wurde?

b.      Wie hoch ist der administrative und finanzielle Aufwand für die geplante  Reorganisation?

c.       Sind die geplanten Personalmaßnahmen mit dem geltenden Beamtendienstrechtsgesetz vereinbar? (Bitte um entsprechende ergänzende Stellungnahme eine Dienstrechtsexperten des BMLV)

 

10.  Wie soll das neue ZSVR gegliedert werden? (Bitte eine Gegenüberstellung der Strukturen IRIS bzw. ZSVR (Neu) beifügen)

 

11.  Ist die Schaffung von zusätzlichen Kommandantenfunktionen geplant?

a.      Wenn JA, werden dafür Fachreferenten eingespart?

b.      Wenn NEIN, wie ist dies in Zusammenhang mit den bisher geplanten Einsparungsmaßnahmen zu realisieren?

 

12.  Welche Maßnahmen wurden bisher vom BMLV getroffen, um den Verlust von Fachexpertise durch Verlegung und Reorganisation möglichst gering zu halten?

a.      Wer ist für den gesamten Change-Prozess der IRIS-Verlegung und Reorganisation zuständig? (Bitte Namen, Dienstgrad und Org.-Einheit anführen)

b.      Wie viele der bestehenden MitarbeiterInnen werden den geplanten Standortwechsel mitmachen? 

c.       Wie viele Mitarbeiter müssen daher neu in die Aufgaben eingeschult werden?

d.      Wie lange wird es dauern, bis die Einsatzfähigkeit der neuen Mitarbeiter gegeben ist?

e.       Welche Unterstützungen stellt das BMLV für die MitarbeiterInnen im Rahmen der Verlegung bereit und welche Kosten sind dafür budgetiert?