2775/J XXVI. GP

Eingelangt am 01.02.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Europa‚ Integration und Äußeres

betreffend NATO-Blockade durch die Türkei

Seit dem Streit zwischen der Österreichischen Bundesregierung, insbesondere Sebastian Kurz, und der Türkei 2017 blockiert die Türkei  Partnerschaftsprogramme der NATO, an denen Österreich beteiligt ist. Anfang 2018 berichtete die jetzige Bundesregierung von ersten diplomatischen Erfolgen, die zu einer teilweisen Lockerung der Blockade führen würden.

Im Landesverteidigungsausschuss im März 2018 berichtete Verteidigungsminister Kunasek, das Problem sei vor allem Akkreditierungen der Österreicher für NATO-Gebäude und die Zertifizierung von zukünftigen Einsätzen Österreichs innerhalb der NATO. Gleichzeitig habe die NATO Österreich ausgezeichnete Arbeit bei der Erfüllung der Partnerschaftsziele innerhalb der Partnership for Peace bescheinigt. Die Lösung der Blockade könne nur auf politischer Ebene zustandekommen, sagte er damals. Seitdem ist es eher still um die Problematik geworden. 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Was ist der Status quo bei den Verhandlungen um die Aufhebung der Blockade Österreichs in der NATO durch die Türkei?

2.    Welche Maßnahmen ergriffen Sie seit Jänner 2018, um auf die Aufhebung hizuwirken?
a) Wie viele Treffen zwischen österreichischen und türkischen Vertreter_innen gab es seitdem zu dieser Angelegenheit?
b) Sind weitere Treffen geplant?

3.    Bei Verhängung der Blockade fürchtete die Österreichische Bundesregierung eine Isolation in der NATO durch die Blockade. Inwiefern ist das Ihrer Information nach eingetreten? 

 

 

4.    Welche konkreten Auswirkungen hatte die NATO-Blockade für Österreich bisher Ihrer Information nach? 
a) Wurden seitens Ihres Ressorts Kompensationsmaßnahmen für etwaige Auswirkungen getroffen?
b) Wenn ja, welche?
c) Wenn ja, entstanden dadurch für Ihr Ressort kosten?
d) Wenn ja, wofür und in welchem Umfang?

5.    Ist Ihr Ressort mit dem Verteidigungsressort in Beratung über diese Angelegenheit?
a) Wenn ja, auf welche gemeinsame Linie hat man sich verständigt?
b) Wenn nein, warum nicht?