2777/J XXVI. GP

Eingelangt am 01.02.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Sonderfeiertage für Beamte

 

Österreichische Beamte sind in vielen Bereichen des Dienstrechts besser gestellt, als Arbeitnehmer_innen, die nicht beim Staat angestellt sind. Durch einen aktuellen Entscheid des Europäischen Gerichtshofes bezüglich des Karfreitags, der bisher nur als Feiertag für Protestanten galt, ist ein neuer Aspekt aufgetaucht: Beamte haben in Österreich bereits seit 1963 - unabhängig davon, welches Religionsbekenntnis sie haben - einen halben Tag frei. Sie können schon zu Mittag nach Hause gehen. Die vom ÖVP Bundeskanzler Alfons Gorbach eingeführte Regelung wurde vor Jahrzehnten per Ministerratsbeschluss eingeführt. Auf die Spitze getrieben hat es Vizekanzler Heinz Christian Strache, indem er 2018 via Erlass allen Mitarbeiter_innen im Bundesministerium für Öffentlichen Dienst und Sport einen ganzen zusätzlichen Urlaubstag geschenkt hat (u.a. Kurier, 24.1.2019: https://kurier.at/politik/inland/karfreitag-beamte-haben-zum-teil-schon-frei/400387127), und das auf Kosten der Steuerzahler_innen. 

Prompt fordert die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) in einem Newsletter selbiges für alle Öffentlich Bediensteten: "Wir fordern Gleichbehandlung! Vizekanzler Strache hat im Vorjahr mit einem Erlass schon in seinem Ressort seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern freigegeben. Das ist das, was wir auch für den Öffentlichen Dienst einfordern werden.", schreibt man am 24.1.2019. Neben zahlreichen weiteren Privilegien, die ohnehin schon für Beamte existieren (beispielsweise eine bezahlte Mittagspause, die Möglichkeit eines Anschlusskarenzurlaubes, oder immer noch verbleibenden Pensionsprivilegien), ist dies ein weiterer Schlag ins Gesicht all jener, die tagtäglich für ein nicht-staatliches Unternehmen arbeiten. Finanziert vor allem durch deren Steuergeld. 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch sind die Kosten für den halben zusätzlichen Feiertag (Karfreitag) für Beamte pro Jahr? 

a.    Wie viele Personen sind von dieser Regelung betroffen?

2.    Welche zusätzlichen Kosten sind durch die per Erlass erteilte Freistellung für alle Mitarbeiter_innen des BMÖDS 2018 entstanden?

3.    Galt dieser Erlass lediglich für Beamte im BMÖDS oder auch für nachgeordnete Dienststellen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wie viele Mitarbeiter_innen waren insgesamt dadurch betroffen?

4.    Gibt es weitere zusätzliche Freistellungen, die per Erlass in Ihrem Ministerium durchgesetzt wurden?

a.    Wenn ja, welche und mit welcher Begründung? 

5.    Wie rechtfertigen Sie diese Ungleichbehandlung gegenüber allen Arbeitnehmer_innen, die bisher nur im Ausnahmefalle aufgrund ihres Religionsbekenntnisses einen zusätzlichen Feiertag am Karfreitag hatten?