2782/J XXVI. GP

Eingelangt am 04.02.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend arbeitsmarkt- und sozialpolitische Maßnahmen für Geflüchtete

 

Zugewanderte sollen künftig nur noch die volle Sozialhilfeleistung beziehen können, wenn sie am österreichischen Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Eine Vermittelbarkeit ist lt. Regierungsvorlage zum neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz dann anzunehmen, wenn zumindest Deutschkenntnisse auf Niveau B1 oder Englischkenntnisse auf C1 Niveau nachgewiesen werden. Zudem muss ein Pflichtschulabschluss und eine unterzeichnete Integrationsvereinbarung nachgewiesen werden. 

Werden diese Kriterien nicht erfüllt, so sind "wirksame und abschreckende Sanktionen, insbesondere in Form von Leistungskürzungen und Leistungsausschlüssen vorzusehen" (§ 5 Abs 7, 104/ME XXVI. GP). Medienberichten zufolge hat die Bundesregierung nun angekündigt, noch im Jänner 2019 eine Jobbörse für Asylberechtigte organisieren zu wollen, nachdem der Bundeskanzler im Rahmen einer Pressekonferenz zum neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz von 10.000 Asylberechtigten gesprochen hat, die unter 25 Jahre alt sind und die Mindestsicherung beziehen. Ziel müsse es sein, so viele Menschen wie möglich "aus der Mindestsicherung zu bringen" (Die Presse, 14.1.2019). 

Gleichzeitig hat man von Seiten des BMASGK die Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik, insbesondere Deutschkurse, massiv gekürzt. Insofern stellt sich die Frage, was bisher von Seiten des Sozialministeriums in diesem Bereich getan wurde und welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden sollen, um Asylberechtigten bzw. subsidiär Schutzberechtigten möglichst rasch Zugang zum Arbeitsmarkt, und damit einhergehend die Möglichkeit eines selbstbestimmten, eigenständigen Lebens zu ermöglichen. Die Entlassung von bis zu 1.200 Deutschtrainer_innen und die Aussage von Bundesministerin Hartinger-Klein, wonach sie sich als nicht zuständig für nicht arbeitsspezifische Deutschkurse sieht (z.B. Tiroler Tageszeitung, 16.01.2019), sowie das Abschaffen des Integrationsjahres lassen darauf schließen, dass Geflüchtete derzeit keinerlei Priorität für die Sozialministerin haben. 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Anträge wurden seit Einführung des Integrationsjahres gestellt? (bitte um Auflistung nach Jahr, Alter und Geschlecht der Antragsteller_innen und Bundesland)

a.    Wie viele davon wurden genehmigt?

b.    Wie viele davon abgelehnt?

c.    Wie lange war die durchschnittliche Verweildauer in Tagen im Programm? (Bitte um Auflistung getrennt nach Jahr, Geschlecht und Bundesland)

d.    Wie hoch waren die jährlichen Kosten seit Einführung?

e.    Ist es geplant, das Integrationsjahr auch nach dem Jahr 2019 als integrierende Maßnahme zur Arbeitsmarktvermittlung anzubieten?

2.    Welche weiteren arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen setzt das BMASGK um die Gruppe der Geflüchteten leichter zu vermitteln (Asylberechtigte, Asylwerbende und subsidiär Schutzberechtigte)?

a.    Wie viele Personen haben an derartigen Programmen oder Maßnahmen teilgenommen? (Bitte getrennt nach Aufenthaltsstatus, Maßnahme, Geschlecht und Jahr ab 2015) 

b.    Wie viele Personen wurde aufgrund der jeweiligen Programme erfolgreich vermittelt und konnten ein Arbeitsverhältnis aufnehmen?

c.    Wie hoch waren die für die jeweilige Maßnahme aufgewendeten Mittel? 

d.    Aus welchem Topf kamen die jeweiligen Mittel? 

3.    Wie viele Deutschkurse wurden vom Arbeitsmarktservice seit 2015 angeboten?

a.    Alphabetisierungskurse?

b.    Kurse bis B1?

c.    Kurse bis B2?

d.    Kurse bis C1?

4.    Wie hoch waren die dafür aufgewandten Mittel seit 2015? (Bitte um Auflistung getrennt nach Jahr und Maßnahme)

5.    Wie viele Teilnehmer_innen hatten die jeweiligen Maßnahmen? (Bitte um Auflistung getrennt nach Jahr, Maßnahme, Teilnehmer_innenzahl und Geschlecht) 

6.    Wurden zusätzliche Sprachkurse aus Mitteln des BMASGK gefördert und wenn ja, welche und in welcher Höhe? (Bitte ab 2015 inkl. Teilnehmer_innenzahl und Geschlecht)

a.    Wie viele Mittel stehen dafür 2019 zur Verfügung?

b.    Wie viele solche Kurse sollen damit angeboten werden? 

7.    Bis zu 1.200 bisher vom AMS finanzierte externe Deutsch-Trainer_innen wurden Medienberichten zufolge aufgrund von Budgetkürzungen arbeitslos. Wie viele Deutschtrainer_innen sind bisher tatsächlich betroffen?

8.    Wie viel Personal, das bisher im Rahmen von Projekten und Programmen, die sich auf die Zielgruppe der Geflüchteten bezogen, gearbeitet hat, soll noch entlassen werden?

9.    Um die bis zu 1.200 arbeitslosen Trainer_innen bzgl. Umschulungen, etc. zu unterstützen wurde die Einrichtung einer Stiftung beschlossen. Wie hoch sind die dafür budgetierten Kosten 2019?

a.    Hat die Stiftung ihre Arbeit bereits aufgenommen?

b.    Welche konkreten Umschulungsmaßnahmen und Angebote werden angeboten? 

c.    Wie viele Menschen haben die Angebote der Stiftung bisher angenommen?

                                  i.    Bei welchen Trägervereinen waren sie bisher beschäftigt?

d.    Wie genau finanziert sich die Stiftung? 

e.    Wer ist für die Verwaltung der Stiftung zuständig?

10. Wenn sich die Sozialministerin nicht dafür zuständig fühlt, Deutschkurse als Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, wer ist dann verantwortlich?

11. Welche Art der Zusammenarbeit gibt es mit anderen Ressorts, wie beispielsweise dem BMEIA, dem BMI oder dem BMDW in diesem Bereich?

12. Hat die Bundesregierung vor, Asylwerbenden mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit bereits während des Asylverfahrens staatlich finanzierte Deutschkurse anzubieten, damit sich diese nach einem positiven Abschluss des Verfahrens rasch am Arbeitsmarkt integrieren können und nicht zu Sozialhilfe-Empfängern werden?

a.    Wenn ja, ab wann?

b.    Wenn nein, konterkariert diese Vorgehensweise nicht die ausgegebene Devise "so viele Menschen wie möglich aus der Mindestsicherung" zu bringen?

13. Welche konkreten Schritte unternehmen Sie, um "so viele Menschen wie möglich aus der Mindestsicherung" zu bekommen? 

14. Welche Maßnahmen ergreift das BMASGK, um den geforderte Pflichtschulabschluss gem. Sozialhilfe-Grundsatzgesetz zu erreichen? 

a.    Wie viele budgetäre Mittel werden dafür zur Verfügung gestellt?

b.    Aus welchen Töpfen?

15. Welche weiteren Maßnahmen, die der rascheren Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt dienen, fördert das BMASGK seit 2015? 

a.    Wie hoch sind diese Förderungen jeweils?

16. Welche Maßnahmen ergreift das BMASGK, um speziell geflüchtete Frauen und deren Partizipation am Arbeitsmarkt zu fördern? (Bitte um Auflistung ab 2015)

a.    Wie hoch sind die dafür jeweils zur Verfügung gestellten Mittel?

b.    Aus welchen Töpfen kommen sie? 

17. Wie soll gewährleistet werden, dass Geflüchtete, die Zugang zum Arbeitsmarkt haben, ein Mindestniveau an Deutschkenntnissen vorweisen oder erreichen können, wenn das zuständige Ministerium keine derartigen Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung stellt und der ÖIF vorwiegend Alphabetisierungskurse bzw. Deutschkurse bis zum Niveau A1 anbietet? 

18. Welche Förderungen hat das BMASGK seit 2015 für Projekte und Maßnahmen, die sich speziell an Geflüchtete richten, ausbezahlt? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Trägerverein, Bundesland, Projekttitel, Fördersumme, Förderschwerpunkt und auszahlender Stelle)

a.    Wie viele dieser Projekte haben sich der psychosozialen Betreuung von Geflüchteten gewidmet?

b.    Wie viele dieser Projekte waren speziell an Frauen gerichtet?

c.    Wie viele dieser Projekte waren speziell für Kinder? 

19. Welche derartigen Projekte werden im Jahr 2019 gefördert und in welcher Höhe stehen dafür Mittel zur Verfügung?

20. Welche weiteren Maßnahmen ergreift das BMASGK um die Integration Geflüchteter bestmöglich zu unterstützen?

a.    Wie viel Budget steht dafür pro Maßnahme zur Verfügung?

b.    Wie viele Menschen haben diese Maßnahmen bereits in Anspruch genommen?