2794/J XXVI. GP

Eingelangt am 07.02.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Angela Lueger,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Bundesweites System zur automationsunterstützten Führung von Verwaltungsstrafverfahren“

Ähnlich wie beim zentralen Personenstandsregister gibt es immer mehr Vorfälle, die bekannt werden und die Unzulänglichkeiten bei der Programmierung dieses Systems aufzeigen. Auftragsverarbeiter dieses Systems ist das Bundesministerium für Inneres, auch der Datenschutzbeauftragte dafür hat seinen Sitz im Innenministerium.

So sehr die Philosophie, das Verwaltungsstrafverfahren bei allen Behörden nach fairen und gleichen Maßstäben geführt werden sollen und dies auch automationsunterstützt zu teilen ist, so sehr zeigt sich aber auch, dass bei den bundesweiten Vorgaben für solche Datenverarbeitungssysteme in der Programmierung zu wenig Rücksicht auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Behörden gelegt wird. Dies fällt insbesondere dort auf, wo keine Massenverfahren, sondern äußerst spezifische und schwierige Verfahren zu führen sind.

Dafür ist das zur Verfügung gestellte Tool nicht geeignet und führt dazu, dass ein zeitlicher Mehraufwand statt der angepeilten Ressourceneinsparung entsteht. In einigen Fällen wurde uns mitgeteilt, muss die Suchmaske sogar ausgetrickst werden, um spezifische Fallkonstellationen lösen zu können.

So etwas führt natürlich dazu, dass auch von Seiten der betroffenen Beamten Handlungen gesetzt werden müssen, die nicht voll inhaltlich im Einklang mit geltendem Recht stehen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage

1.         Wann wurde das oben beschriebene System betreffend automationsunterstütztes System zur Führung von Verwaltungsstrafverfahren ausgeschrieben?

2.         Wer hat ein Angebot gelegt?

3.         Wer hat den Zuschlag erhalten?

4.         Welche Kosten waren mit der Etablierung dieses Systems insgesamt bisher angefallen und mit welchen weiteren Kosten wird gerechnet?

5.         Wie viel entfällt dabei auf Entwicklungskosten, welche Kosten entstehen durch die Betreuung und welche Kosten entstanden für Hardware im Bereich des BMI?

6.         Welche Kosten fallen bei den Bundesbehörden an, die dieses System anwenden?

7.         Welche Kosten entstehen bei den anderen Behörden, führen Sie hier regelmäßig Anfragen in den Ländern durch?

8.         Werden regelmäßig Feedbacks von den damit agierenden Verwaltungsstrafbehörden eingeholt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, was haben diese konkret ergeben?

9.         Ist Ihnen oder Ihrem Haus bekannt, dass dieses Programm insbesondere bei ausgefallenen Verwaltungsstrafsachen zu erheblichen Schwierigkeiten führt?
Wenn ja, was haben Sie unternommen, um eine höhere Nutzerfreundlichkeit zu erzielen?

10.     Was ist der Mehrwert dieses Systems, der heute feststellbar ist und mit welchem Mehrwert wird in Zukunft gerechnet?