2798/J XXVI. GP

Eingelangt am 08.02.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Weitere Folgeanfrage: Rolle der Kommandos im Österreichischen Bundesheer bei Assistenzeinsätzen

 

Auf unsere Anfrage 2361/J zum Thema Assistenzeinsatz des Bundesheeres an der Staatsgrenze haben wir wiederum eine nicht vollständige Antwort auf unsere Fragen erhalten, die wir schon in den Anfragen 1712/J  und 1151/J stellten.

Sie schreiben in der Beantwortung: 

“Ich habe die interne Revision meines Ressorts beauftragt, den Gesamtstatus zur Thematik „Einsatzzulagen im Assistenzeinsatz“ umfassend zu erheben und zu überprüfen. Im Hinblick darauf, dass es sich dabei um einen äußerst umfangreichen und komplexen Prüfprozess handelt, ersuche ich um Verständnis, dass derzeit dazu noch keine Aussage getroffen werden kann."

Diese Antwort verwundert einigermaßen, da ein solcher Prüfungsprozess wohl für den ganzen Zeitraum seit September 2015 bis heute für die betroffenen Militärkom-manden Burgenland, Steiermark, Kärnten und Tirol maximal einen Tag für einen überprüfenden Offizier kosten würde. 

Sie stellen fest, dass Militärkommandanten, Offiziere und Unteroffiziere für die Dienstaufsicht im Rahmen ihrer originären Aufgaben keinen Anspruch auf eine Einsatzzulage haben. Nach unseren Recherchen gibt es in den Militärkommanden möglicherweise Hunderte von Einsatztagen, für die die Einsatzzulage rechtswidrig angewiesen wurde, weil die betreffenden Militärkommandanten, Offiziere und Unteroffiziere bloß die ihnen als originäre Aufgabe auferlegte Dienstaufsicht ausgeübt haben. 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:



1.    Welche Faktoren machen Ihrer Ansicht nach einen Prüfungsprozess bezüglich Einsatzzulagen im Assistenzeinsatz so kompliziert, dass eine Frage danach vorerst nicht beantwortet werden kann?
a) Wann rechnen Sie mit den Ergebnissen der von Ihnen in Auftrag gegebenen Überprüfung?
b) Werden Sie diese veröffentlichen?
c) Wenn nein, warum nicht?
d) Liegt der wahre Grund für die Verzögerung der Beantwortung darin, dass möglicherweise rechtswidrige Anweisungen der Einsatzzulage zu einem großen Teil Offiziere des Militärkommandos Steiermark betrifft? Also das Kommando Ihres Heimatbundeslandes, in dem möglicherweise heuer noch gewählt wird?

2.    Warum bedienen Sie sich der Internen Revision für diese leicht zu erhebenden Missstände? Die Interne Revision ist eine Organisationseinrichtung, die u. a. die Beschaffungen und Großaufträge Ihres Ressorts zu prüfen hat und die das Verbindungsglied zum Rechnungshof darstellt. Warum betrauen Sie diese hochkarätig besetzte Stelle mit der Feststellung eines derart einfachen Sachverhalts? 

3.    Werden Sie die Bediensteten, die die Einsatzzulage rechtswidrig angewiesen haben, disziplinarrechtlich zur Verantwortung ziehen?
a) Wenn nein, warum nicht? 

4.    Werden Sie die Bediensteten, die die Einsatzzulage rechtswidrig angewiesen haben, bei der Staatsanwaltschaft anzeigen?
a) Wenn nein, warum nicht?

5.    Werden Sie anordnen, dass die Bediensteten, die die Einsatzzulage rechtswidrig empfangen haben, diese wieder zurückzahlen müssen?
a) Wenn nein, warum nicht?

6.    Welche Maßnahmen bei der Fortführung des Assistenzeinsatzes werden Sie setzen, damit sichergestellt wird, dass die ohnehin knappen Mittel in Ihrem Ressort widmungsgemäß und rechtskonform verwendet werden?