2800/J XXVI. GP

Eingelangt am 08.02.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr‚ Innovation und Technologie

betreffend Wartepflicht bei digitalen Vignetten

 

Wenn man die digitale Vignette kauft, muss man 18 Tage auf ihre Gültigkeit warten. Das wird von der ASFINAG mit dem Rücktrittsrecht für Außerhausgeschäfte erklärt. Genauer erklärt die ASFINAG in einer Aussendung: "Gemäß der Europäischen Richtlinie für Konsumentenschutz können Kundinnen und Kunden innerhalb von 14 Tagen vom Online-Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung zurücktreten – dies ist auch bei der Digitalen Vignette so. Dazu kommt, dass auch bei digitalen Produkten der formale Rücktritt vom Kauf per Post übermittelt werden kann – also weitere drei Tage zur Konsumentenschutzfrist."

Um die Mautzahler_innen von den Anwendungen und Vorteilen der Digitalisierung profitieren zu lassen, ist es erforderlich, dass eine digitale Vignette kurzfristig nach dem Online-Kauf gültig ist. Dafür braucht es eine entsprechende Gesetzesänderung, wobei unverständlich bleibt, warum das seitens des BMVIT nicht bereits vor der Einführung der digitalen Vignette entsprechend mitbedacht wurde.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Die ursprüngliche Idee der digitalen Vignette ist die prompte Verfügbarkeit, unabhängig von den Verkaufsstellen. Das wird natürlich durch die jetzt gültige Wartepflicht konterkariert.

a.    Warum wurden die absehbaren rechtlichen Probleme nicht im Vorfeld der Einführung der digitalen Vignette beseitigt?

b.    Ist man seitens des Ressorts momentan in Gesprächen, um diese unverständliche Wartefrist im Sinne der Mautzahler_innen zu eliminieren?

c.    Gibt es eine Einschätzung, ob nicht genau diese Wartepflicht den Erfolg dieses neuen Produkts gefährdet?

2.    Für Unternehmer_innen gilt die Wartepflicht nicht. Sehen Sie darin nicht eine Schlechterstellung der Mehrzahl der Mautzahler_innen?

3.    Die ASFINAG schreibt: "Sie können die Digitale Vignette auch an den Vertriebsstellen des ÖAMTC, ARBÖ und ADAC, in diversen Tankstellen und Trafiken sowie an den ASFINAG Mautstellen kaufen." Wie sollte die mit Wartepflicht versehene digitale Vignette hier konkurrenzfähig gegenüber der sofort gültigen Klebevignette sein?

4.    Wie hoch soll der Anteil der digitalen Vignetten im ersten Jahr sein, dass Sie das Projekt als den Zielvorgaben entsprechend betrachten werden?

5.    Verfolgen Sie das zukünftige Ziel, Vignetten nur mehr digital auszugeben?

a.    Wenn ja, wie sieht der entsprechende Zeitrahmen aus?

6.    An welchen internationalen Modellen orientiert sich das österreichische Modell?