2802/J XXVI. GP

Eingelangt am 11.02.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Wolfgang Zinggl

Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien

Gernot Blümel

betreffend „Erhalt des Weltkulturerbes"

BEGRÜNDUNG

Der Verfassungsjurist Prof. Theo Öhlinger hat in einem Gutachten die Handlungspflicht der Bundesregierung zum Schutz des UNESCO Weltkulturerbes „Historisches Zentrum von Wien" festgestellt. Die Bundesregierung muss das Weltkulturerbe der Stadt Wien der Verfassung nach schützen.

Dies kann gemäß Art. 16 Abs 5 B-VG entweder in Form einer Weisung an die Landesregierung oder den Landeshauptmann erfolgen oder als Ersatzvornahme gemäß Art. 16 Abs 4 B-VG durch den zuständigen Bundesminister.

Dieses Gutachten wurde Ihnen am 22. Jänner 2019 übermittelt. Am selben Tag haben Sie in einem Interview festgehalten, dass Sie eine Weisung „natürlich gerne" erteilen, wenn sich diese Pflicht aus dem Gutachten ergibt. Dies ist zweifellos der Fall.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.      Unter dem Gesichtspunkt, dass die UNESCO der Stadt Wien den Status Weltkulturerbe schon im Sommer 2019 endgültig und unwiederbringlich aberkennen könnte: Wann sehen Sie den Zeitpunkt gekommen - über den „Dialog mit der UNESCO" hinaus - Maßnahmen nach Art 16 B-VG oder den Gang zum VfGH anzustrengen, um das Weltkulturerbe zu schützen?

2.      Wie rechtfertigen Sie es, wenn Sie über den „Dialog mit der UNESCO" hinaus keine effektiveren Maßnahmen setzen und der Status Weltkulturerbe in der Folge tatsächlich aberkannt wird?

3.      Sie prüfen seit vielen Monaten die rechtlichen Möglichkeiten zu einem Eingreifen. Das Gutachten von Prof. Öhlinger habe ich Ihnen am 22.1.2019 übermittelt. Der Verfassungsdienst hat bereits im Oktober 2018 seine Sicht dargelegt. Wann werden Ihre Prüfungen diesbezüglich abgeschlossen sein und wann werden Sie die Öffentlichkeit vom Ergebnis informieren?