2814/J XXVI. GP

Eingelangt am 13.02.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend Österreichische Enthaltung bei UN Erklärung der 'Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten'

 

Begründung

Am 17. Dezember nahm die Vollversammlung der Vereinten Nationen die Erklärung der „Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten“ an. 121 Staaten stimmten dafür, 8 dagegen und 54 enthielten sich, so auch die österreichische Bundesregierung. Die seit 2012 von einer Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrats unter dem Vorsitz von Bolivien ausgearbeitete Erklärung zielt darauf ab, die Menschenrechte der Bevölkerungsgruppen am Land zu stärken. Unter anderem ist das Ziel, diese vor Diskriminierung, Kriminalisierung und Hunger zu schützen sowie ihr Recht auf Land, Saatgut und Wasser sicherzustellen. Die Erklärung soll als Basis dafür dienen, nationale Gesetze entlang der Rechte und Bedürfnisse von Kleinbäuerinnen und -bauern sowie anderen am Land lebenden Menschen zu beschließen. Die Erklärung ist auch ein öffentliches Bekenntnis gegen ungerechte Handelsstrukturen, die kleine Betriebe und ProduzentInnen benachteiligen. Mit der Annahme der Erklärung wurde nun auch die von den Vereinten Nationen festgelegte Dekade der bäuerlichen Familienbetriebe von 2019 bis 2028 eingeläutet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

 

1.    Weshalb enthielt sich die österreichische Bundesregierung bei der Abstimmung zur Erklärung der „Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten“?

2.    Bekennt sich die österreichische Bundesregierung vollumfänglich zur UN-Menschenrechtscharta und wenn nicht, bei welchen Rechten bestehen Bedenken?

3.    Wie hat Österreich, im UN-Menschenrechtsrat im September und bei der Abstimmung im 3. Ausschuss der UN-Vollversammlung im November in Bezug auf die Erklärung der „Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten“ abgestimmt?

4.    Inwiefern hat sich Österreich in die Verhandlungen der Erklärung der Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, eingebracht?

a.    Wer hat für Österreich verhandelt?

b.    Welche Bedenken wurden eingebracht?

c.    Warum wurde diesen in der Erklärung nicht Rechnung getragen?

5.    Wer hat letztlich die Entscheidung für die Enthaltung Österreichs in dieser Angelegenheit getroffen und wer trägt die politische Verantwortung?

6.    Welche Ministerien waren in die Entscheidung zur Enthaltung der österreichischen Bundesregierung einbezogen?

7.    Wurde ein juristisches Gutachten erstellt?

a.    Wenn ja, von wem?

b.    Wenn ja, zu welchen Fragestellungen?

c.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Wie viele Kleinbauern mit einem Jahreseinkommen unter 30.000 Euro haben Ihren Informationen zufolge in den letzten 10 Jahren den Betrieb eingestellt?