2816/J XXVI. GP

Eingelangt am 13.02.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend Umstrukturierung der Statistik Austria

BEGRÜNDUNG

Im Standard - Online 12.02.2019[1], Print 13.02.2019 - wird von einer geplanten Umstrukturierung der Statistik Austria berichtet. Die darin beschriebenen Pläne des Bundeskanzleramtes rütteln nicht nur an der Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Institution, sondern im Falle einer politischen Kontrolle von Informationen auch an den Grundfesten der Demokratie. In der heutigen Aussendung der APA (APA0166 5 Wl 020 II) zeigen Sie sich ahnungslos und behaupten, dass von Ihrer Seite nichts Konkretes geplant sei. Sie hätten nur Gerüchte vernommen, dass es in der Statistik intern Konflikte um Zuständigkeiten gebe.

Nach mir vorliegenden Informationen wurde von GS Mag Dieter Kandlhofer ein Reformprojekt mit folgenden drei Zielen initiiert:

-         Effizienzsteigerungen in der Statistik Austria

-         bessere Koordination der Außenkommunikation

-        direkter Zugang zu den Daten der Statistik Austria vor deren Veröffentlichung

Die Leitung dieses Reformprojekts wurde in der Statistik Austria nach meinen Informationen der kaufmännischen GD Frau Dr Gabriela Petrovic übertragen.

Basierend auf dieser Berichterstattung und den mir vorliegenden Informationen stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgende

ANFRAGE

1.    Wurde ein Reformprojekt zur Umstrukturierung der Statistik Austria initiiert?

2.    Wenn ja (Frage 1), verfolgt das Reformprojekt Effizienzsteigerungen?

3.    Wenn ja (Frage 1), umfassen diese Pläne das Vorhaben, die Außenkommunikation der Statistik Austria im Bundeskanzleramt anzusiedeln?

a) Wenn ja, wer entscheidet darüber, welche Daten wie an die Öffentlichkeit kommuniziert werden?

4.    Wenn ja (Frage 1), umfassen diese Pläne das Vorhaben, dem Bundeskanzleramt direkten Zugriff auf Daten der Statistik Austria noch vor deren Veröffentlichung einzuräumen?

a)  Wenn ja, wie ist dies mit der Unabhängigkeit der Statistik Austria und der Glaubwürdigkeit der Daten vereinbar?

b)  Wenn ja, inwieweit wird der wissenschaftliche Zugang zu Daten dadurch verzögert oder gar beschränkt?

5.    Wenn ja (Frage 1), umfassen diese Reformpläne auch das Vorhaben, das Budget der Analyse-Abteilung zu kürzen oder diese gar aufzulösen?

a) Wenn ja, was geschieht mit erfolgreichen Projekten wie z.B. „Wie geht’s Österreich“?

6.    Wenn ja (Frage 1), wurden Sie von GS Mag. Dieter Kandlhofer über den Inhalt dieses Projekts informiert?

7.    Wenn ja (Frage 1), wurde GD Dr Petrovic mit der Projektleitung betraut?

Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 regelt im Artikel 2 die Unabhängigkeit:

„(1) Für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken gelten die folgenden statistischen Grundsätze:

a) „Fachliche Unabhängigkeit" bedeutet, dass die Statistiken auf unabhängige Weise entwickelt, erstellt und verbreitet werden müssen, insbesondere was die Wahl der zu verwendenden Verfahren, Definitionen, Methoden und Quellen sowie den Zeitpunkt und den Inhalt aller Verbreitungsformen anbelangt, ohne dass politische Gruppen, Interessengruppen, Stellen der Union oder einzelstaatliche Stellen dabei Druck ausüben können. “

8.    Wie stehen Sie zu der im Artikel 2 geforderten ,fachlichen Unabhängigkeit' der Statistikbehörde?

9.    Sehen Sie in der Verletzung dieser Verordnung ein Glaubwürdigkeitsproblem für Daten der Statistik Austria und die Institution selbst?


 

10. Werden Sie an der im Artikel 2 festgeschriebenen Unabhängigkeit der Statistik Austria festhalten?

11.  .Schließen Sie eine Einflussnahme auf Daten der Statistik Austria aus?



[1] https://derstandard.at/2000097913734/Tuerkis-Blauer-Griff-nach-Statistik-Austria-schlaegt-hohe-Wellen.