2821/J XXVI. GP

Eingelangt am 13.02.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

betreffend Folgeanfrage Umgang mit Verdacht der Geschenkannahmen von Mitgliedern der Bundesregierung in Verbindung mit der Familie Glock bei der WKStA

 

In seiner Anfragebeantwortung zu der schriftlichen Anfrage (2389/J) der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Verdacht der Geschenkannahmen von Mitgliedern der Bundesregierung in Verbindung mit der Familie Glock ging der Herr Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz nur oberflächlich auf die gestellten Fragen zu den Ermittlungen der WKStA in der Causa "Verdacht der Geschenkannahmen von Mitgliedern der Bundesregierung in Verbindung mit der Familie Glock" ein.

Insbesondere ließen seine Ausführungen offen, inwiefern die WKStA der Frage nachging, ob überhaupt ein Anfangsverdacht gegen die betreffenden Mitglieder der Bundesregierung vorliegt bzw welche Erhebungen von der WKStA durchgeführt wurden, die eine solche Annahme rechtfertigen.

Der Herr Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, die Frau Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sowie der Herr Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie gaben in den betreffenden Anfragebeantwortungen an, sie hätten an den Veranstaltungen der Familie Glock "privat" teilgenommen und die Tickets für Veranstaltungen ausschließlich privat bezahlt. Dem Ersuchen nach Übermittlung der entsprechenden Belege wurde leider nicht nachgekommen.

Den Abgeordneten ist es somit leider nicht möglich die Richtigkeit der Angaben der betreffenden Minister hinsichtlich der Kostenübernahme für die Eintrittskarten (Kostenpunkt pro Eintrittskarte € 450,-) zu den Veranstaltungen zu überprüfen.

Aus der Anfragebeantwortung des Herrn Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz geht außerdem nicht hervor, inwieweit die WKStA es unternommen hat, das Bestehen eines Anfangsverdachts gehörig zu überprüfen.

So erlaubt es das Gesetz etwa einfache "Erkundigungen" iSd § 152 StPO durchzuführen. In Anbetracht der Gewichtigkeit des Tatvorwurfes (etwa der Vorteilsannahme nach § 305 StGB) und der Position der betreffenden Personen, wäre es zu erwarten gewesen, dass die WKStA von den betreffenden Mitgliedern der Bundesregierung im Rahmen unverbindlicher Erkundigungen, jene Belege anfordert, die eine private Kostenübernahme für die Veranstaltungstickets zweifelsfrei beweisen.

Nachdem die betreffenden Mitglieder der Bundesregierung in ihren Anfragebeantwortungen angaben, die Karten privat bezahlt zu haben, sollte solch ein Nachweis nicht übermäßig schwer zu erbringen sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Hat die WKStA in der vom Bundesrat David Stögmüller angezeigten Causa "Verdacht der Geschenkannahmen von Mitgliedern der Bundesregierung in Verbindung mit der Familie Glock" "Erkundigungen" iSd § 195 StPO durchgeführt?

a.    Wenn ja, welche, wann und was waren jeweils die Ergebnisse dieser Erkundigungen?

b.    Wenn nein, weshalb wurden keine Erkundigungen durchgeführt?

2.    Wurden von den betreffenden Mitgliedern der Bundesregierung im Rahmen der Erkundigungen jene Belege angefordert, die eine private Kostenübernahme für die Veranstaltungstickets zweifelsfrei beweisen?

a.    Wenn nein, weshalb wurden die Belege nicht angefordert?

b.    Wenn ja, wurden die angeforderten Belege übermittelt?

                                  i.    Wenn ja, von wem?

                                ii.    Wenn ja, welchen Inhalt hatten die Belege?

                               iii.    Wenn ja, konnten die Belege die private Kostenübernahme beweisen?

                               iv.    Wenn nein, mit welcher Begründung wurde die Übermittlung der Belege von den Akteuren verweigert?

3.    Wann langte die Anzeige in der Causa Glock bei der WKStA ein?

4.    Wann fiel die Entscheidung bei der WKStA, aufgrund mangelnden Anfangstatverdachts kein Ermittlungsverfahren gegen die Akteure einzuleiten?

5.    Was war der genaue Inhalt/Wortlaut des Vorhabens-Berichts der WKStA an die OStA?

6.    Was war der genaue Inhalt/Wortlaut des Vorhabens-Berichts der OStA an den Bundesminister?

7.    Welche Informationen holte die WKStA im Zeitraum zwischen Eingang der Anzeige und der Einstellungsentscheidung aufgrund der Anzeige ein?