2841/J XXVI. GP

Eingelangt am 14.02.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend Probleme bei Smart-Meter Einführung

 

Der Bericht des Rechnungshofes (Bund 2019/1) bzgl. der Einführung intelligenter Messgeräte (Smart Meter) stellt der E-Control sowie dem damals verantwortlichen Wirtschaftsministerium ein überaus kritisches Zeugnis aus. Bemängelt wurden unter anderem:

·        Die Erstellung der Kosten-Nutzen Analyse, vor allem hinsichtlich der Wahl des beauftragten Unternehmens, der Einflussnahme auf das Ergebnis, der mangelnden Objektivität, der Intransparenz und der fehlenden Einbindung von Stakeholdern und Expert_innen.

·        Der komplett inadequate Umgang mit Fragen des Datenschutzes sowie der fehlenden Einbindung von Stakeholdern und Expert_innen.

·        Die fehlende Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei vielen Entscheidungsprozessen.

·        Die unzureichende Auseinandersetzung mit verschiedenen Sicherheitsaspekten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie bewerten das BMNT und die E-Control den Bericht des Rechnungshofes (Bund 2019/1) bzgl. der Einführung intelligenter Messgeräte (Smart Meter)?

2.    Wird das BMNT bzw. die E-Control der Empfehlung des Rechnungshofes folgen, welche lautet, eine "qualitätsgesicherte Aktualisierung der Kosten–Nutzen–Analyse unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Smart Meter–Ausrollung durchzuführen"?

3.    Wenn ja, wann und wie soll bei der Beauftragung sowie Durchführung dieser aktualisierten Analyse Objektivität, Unabhängigkeit und Transparenz gewährleistet werden?


4.    Wenn nicht, warum wird das BMNT bzw. die E-Control der Empfehlung des Rechnungshofs nicht folgen und keine qualitätsgesicherte Aktualisierung der Kosten–Nutzen–Analyse unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Smart Meter–Ausrollung durchführen? 

5.    Welche Konsequenzen wird das BMNT bzw. die E-Control aufgrund der bemängelten Objektivität der Kosten-Nutzen Analyse für den weiteren Prozess der Einführung intelligenter Messgeräte in Österreich ziehen?

6.    Welche Maßnahmen sind bei der E-Control in den letzten 10 Jahren gesetzt worden, um in Zukunft die transparente und unabhängige Beauftragung von Studien und Analysen sowie deren Objektivität zu gewährleisten?  

7.    Welche weiteren Konsequenzen wird das BMNT bzw. die E-Control in Folge des Berichts des Rechnungshofes ziehen um in Zukunft die transparente und unabhängige Beauftragung von Studien und Analysen sowie deren Objektivität zu gewährleisten?

8.    Wird das BMNT bzw. die E-Control der Empfehlung des Rechnungshofs folgen, welche lautet "ein geeignetes Regelwerk zu erarbeiten, um die Qualität von Entscheidungsgrundlagen für Großvorhaben zu verbessern"? Wenn ja, wann und wie?

9.    Wenn nicht, warum wird das BMNT bzw. die E-Control der Empfehlung des Rechnungshofs nicht folgen und kein geeignetes Regelwerk erarbeiten, um die Qualität von Entscheidungsgrundlagen für Großvorhaben zu verbessern?

10. Wird das BMNT bzw. die E-Control in Zukunft der Empfehlung des Rechnungshofes folgen, welche lautet "zur Vorbereitung und Umsetzung energiepolitischer Großvorhaben strategische Eckpunkte zu formulieren und eine Projektorganisation mit klaren Rollen und Regeln für das Zusammenwirken einzurichten"? Wenn ja, wann und wie?

11. Wenn nicht, warum wird das BMNT bzw. die E-Control dieser Empfehlung des Rechnungshofes nicht folgen?

12. Wird das BMNT bzw. die E-Control prüfen, welcher finanzielle Schaden durch die fehlerhafte Kosten-Nutzen Analyse für den Österreichischen Staat, für die Energienetzbetreiber_innen sowie für die Konsument_innen entstanden ist? Wenn ja, wie und bis wann?

13. Wenn nicht, warum wir das BMNT bzw. die E-Control nicht prüfen welcher finanzielle Schaden durch die fehlerhafte Kosten-Nutzen Analyse für den Österreichischen Staat, für die Energienetzbetreiber_innen sowie für die Konsument_innen entstanden ist?

14. Welche potentiellen datenschutzrechtlichen Probleme bzw. Risiken identifiziert das BMNT bzw. die E-Control durch die Einführung intelligenter Messgeräte und welche Maßnahmen wurden in den letzten 5 Jahren gesetzt um diese zu verhindern? 

15. Gibt bzw. gab es diesbezüglich einen Masterplan bzw. eine Gesamtstrategie? Wenn ja, ist dieser bzw. diese einsehbar?

16. Wenn nicht, warum gibt es keinen diesbezüglichen Masterplan bzw. Gesamtstrategie?

17. Wenn es diesbezüglich einen Masterplan bzw. eine Gesamtstrategie gibt, dieser bzw. diese nicht einsehbar ist, warum nicht?


18. Welche Expert_innen und Stakeholder wurden in den letzten 5 Jahren herangezogen um potentielle Probleme bzw. Risiken bzgl. Datenschutzaspekten bei der Einführung intelligenter Messgeräte zu vermeiden? Welche konkreten Anpassungen wurden aufgrund des Inputs von Expert_innen und Stakeholdern unternommen?

19. Wie gestaltet sich bzgl. Datenschutzaspekten bei der Einführung intelligenter Messgeräte die Zusammenarbeit zwischen BMNT, E-Control, Netzbetreiber_innen und Expert_innen?

20. Wie schätzt das BMNT bzw. die E-Control die derzeitige Situation in Bezug auf Datenschutz für Konsument_innen bei der Einführung intelligenter Messgeräte ein? Welche Fortschritte wurden gegenüber der im Rechnungshofbericht bemängelten Situation am Anfang des Prozesses gemacht?

21. Wer ist derzeit im BMNT bzw. bei der E-Control verantwortlich, dass bei der Einführung intelligenter Messgeräte Datenschutzaspekte berücksichtigt werden?

22. Wie viele Bürgeranfragen bzw. Anfragen von Bürgerinitiativen und Vereinen hat das BMNT bzw. die E-Control in den letzten 5 Jahren bzgl. Datenschutzaspekte bei der Einführung intelligenter Messgeräte erhalten? Wie wurde mit derartigen Anfragen umgegangen?

23. Welche potentiellen IT-Sicherheitsprobleme (z.B. Hackerangriffe auf Einzelpersonen oder ganze Netzwerke) identifiziert das BMNT bzw. die E-Control durch die Einführung intelligenter Messgeräte und welche Maßnahmen wurden in den letzten 5 Jahren gesetzt um diese zu verhindern? 

24. Gibt bzw. gab es diesbezüglich einen Masterplan bzw. eine Gesamtstrategie? Wenn ja, ist dieser bzw. diese einsehbar?

25. Wenn nicht, warum gibt es keinen diesbezüglichen Masterplan bzw. Gesamtstrategie?

26. Wenn es diesbezüglich einen Masterplan bzw. eine Gesamtstrategie gibt, dieser bzw. diese nicht einsehbar ist, warum nicht?

27. Welche Expert_innen und Stakeholder wurden in den letzten 5 Jahren herangezogen um potentielle IT-Sicherheitsprobleme bei der Einführung intelligenter Messgeräte zu vermeiden? Welche konkreten Anpassungen wurden aufgrund des Inputs von Expert_innen und Stakeholdern unternommen?

28. Wie gestaltet sich bzgl. potentieller IT-Sicherheitsprobleme bei der Einführung intelligenter Messgeräte die Zusammenarbeit zwischen BMNT, E-Control, Netzbetreiber_innen und Expert_innen?

29. Wie schätzt das BMNT bzw. die E-Control die derzeitige Situation im Bezug auf IT-Sicherheitsaspekte bei der Einführung intelligenter Messgeräte ein?

30. Wer ist derzeit im BMNT bzw. bei der E-Control verantwortlich, dass bei der Einführung intelligenter MessgeräteIT-Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden?