2854/J XXVI. GP

Eingelangt am 15.02.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Kapitalabfluss-Meldegesetz und Konteneinschauen

 

BEGRÜNDUNG

 

Im Juli 2015 wurde das Kapitalabfluss-Meldegesetz beschlossen. Es sieht u.a. vor, dass österreichische Banken die von "Abschleichern" transferierten Vermögen von der Schweiz bzw. von Liechtenstein mit Stichtag 31.12.2016 den österreichischen Finanzbehörden melden müssen (§ 7 Kapitalabfluss-Meldegesetz). Bei den „Abschleichern“ handelt es sich um jene Konteninhaber, die im Zeitraum von 1. Juli 2011 bis 31. Dezember 2012 Schwarzgeld von Schweizer Konten zurück nach Österreich transferierten, um sich den Finanzbehörden ein weiteres Mal zu entziehen. Denn in Österreich wurde diese Gruppe damals noch durch das strenge österreichische Bankgeheimnis vor den Finanzbehörden geschützt. Eine ähnliche Problematik ergab sich beim Steuerabkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein bis zu dessen Inkrafttreten. In diesem Fall liegt der entscheidende Zeitraum zwischen Jänner 2012 und Dezember 2013.

 

Ebenfalls 2015 wurde aufgrund von internationalem Druck das Bankgeheimnis in Österreich gelockert. Das zentrale Kontenregister wurde geschaffen, und Abgabenbehörden ist es seither möglich, in speziellen Fällen mit richterlicher Genehmigung Einschau in Konten zu erhalten. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn im Zuge eines Prüfverfahrens notwendige Informationen trotz behördlicher Aufforderung von dem/der Steuerpflichtigen nicht herausgegeben werden und/oder Widersprüche nicht geklärt werden können.

 

Die Anfrage 11412/J vom 12.01.2017 ergab, dass zum damaligen Zeitpunkt noch keine Verfahren durch die Meldungen nach § 5 Kapitalabfluss-Meldegesetz eingeleitet worden waren, da noch die vorhandenen Daten analysiert wurden - so zumindest die Auskunft des damaligen Finanzministers Hand Jörg Schelling. Mittlerweile sollten diese Informationen vorliegen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Verfahren wurden durch die Meldungen nach §§ 5 ff Kapitalabfluss-Meldegesetz (Kapitalzufluss-Meldepflicht) bisher eingeleitet? (Bitte um monatliche Aufstellung für den Zeitraum zwischen Einführung und Tag der Anfragebeantwortung.)

2.    Wegen welcher vermuteten Delikte wurden diese eingeleitet?

3.    Aufgrund welcher Kriterien wurden diese eingeleitet?

4.    Ist es im Zuge dieser Verfahren zu Abfragen des Kontenregisters gekommen?

a.    Wenn ja, in wie vielen Fällen? (Bitte um monatliche Aufstellung für den Zeitraum zwischen Einführung und Tag der Anfragebeantwortung.)

5.    Ist es im Zuge dieser Verfahren zu Konteneinschauen gekommen?

a.    Wenn ja, in wie vielen Fällen? (Bitte um monatliche Aufstellung für den Zeitraum zwischen Einführung und Tag der Anfragebeantwortung.)

6.    Planen Sie weitere Verfahren einzuleiten?

7.    Wie viele der eingeleiteten Verfahren sind bereits abgeschlossen, wie viele sind noch offen?

a.    Zu welchen Mehreinnahmen führten diese? (Sitte um monatliche Aufstellung für den Zeitraum zwischen Einführung und Tag der Anfragebeantwortung.)

8.    Wie viele Abfragen des Kontenregisters wurden von Finanzbehörden seit deren Einführung insgesamt vorgenommen? (Bitte um monatliche Auswertung bis zum Tag der Anfragebeantwortung unter Angabe der abfragenden Behörde.)

9.    Wie viele Konteneinschauen wurden von Finanzbehörden seit deren Einführung insgesamt vorgenommen? (Bitte um monatliche Auswertung bis zum Tag der Anfragebeantwortung unter Angabe der abfragenden Behörde.)

10.  Ist es im Zusammenhang mit diesen Kontenabfragen und -einschauen aus den Fragen 8 und 9 zu Mehreinnahmen gekommen?

11.  Wenn ja, wie hoch waren diese Mehreinnahmen? (Bitte um jährliche bzw. für 2019 monatliche Aufstellung seit deren Einführung.)

12.  Wie verteilen sich Anzahl und Mehreinnahmen auf Verfahren zur Veranlagung der Einkommensteuer, der Kapitalertragsteuer, der Umsatzsteuer und der Körperschaftsteuer?

13.  Wurden andere Staaten aufgrund der EU-Amtshilferichtlinie über im Ausland steuerpflichtige "Abschleicher" informiert?

a.    Wenn ja, welche Staaten wurden wegen wie vieler Fälle informiert?

b.    Wenn ja, wie hoch sind die Beträge pro Staat?

14.  Wurden Sie von anderen Staaten aufgrund der EU-Amtshilferichtlinie über im Ausland steuerpflichtige "Abschleicher" informiert?