2856/J XXVI. GP

Eingelangt am 15.02.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Dringende notwendige Aufstockung der Anzahl der Mitarbeiter am Bundesverwaltungsgericht

Das im Jahr 2014 geschaffene Bundesverwaltungsgericht war zweifelsohne ein rechtsstaatlicher Fortschritt. Gab es zuvor insgesamt 120 unterschiedliche Sonderbehörden über Beschwerden, wurde dies nun in einem Gerichtshof mit Berufsrichtern gebündelt. An die 20.000 Fälle waren im Jahr 2014 beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Aktuell sind es doppelt so viele, nämlich ca. 40.000 Fälle. Davon entfallen mehr als drei Viertel auf den Bereich Asyl- und Fremdenrecht. Die restlichen Fälle betreffen die Bereiche Soziales, Wirtschaft, Umwelt, Persönliche Rechte, Bildung und sonstiges.

Das Bundesverwaltungsgericht ist jene Instanz, an die sich Asylwerber wenden, wenn ihr Anliegen in erster Instanz beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl abgelehnt wurde. Das BFA unterliegt dem Innenministerium, das Bundesverwaltungsgericht unterliegt seit 2018 dem Justizministerium. Zuvor war es dem Bundeskanzleramt zugewiesen.

Aufgrund der starken Flüchtlingsbewegungen im Jahr 2015 liegen nun beim Bundesverwaltungsgericht aufgrund einer Vielzahl an abgelehnten Asylansuchen erster Instanz tausende Akte zur Bearbeitung auf. Diese Akte werden tagtäglich mehr, während die Zahl der Richter stagniert, oder gar rückläufig ist. Die Planstellen im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wurden dagegen in den letzten Jahren immer weiter aufgestockt. Das personelle Ungleichgewicht zwischen der ersten und zweiten Instanz ist daher exorbitant.

Es ist daher wenig überraschend, dass die Fälle beim Bundesverwaltungsgericht nicht in jener Geschwindigkeit wie gewünscht erledigt werden können. Für die betroffenen Asylwerber beispielsweise ist dies eine starke emotionale Belastung, immerhin handelt es sich hierbei um ihre Existenz.

Folgerichtig hat Justizminister Moser die dringend überfällige Aufstockung der Vollzeitkräfte am Bundesverwaltungsgericht von derzeit 589 um weitere 100 Personen auf 689 gefordert. Nur so könne eine schnelle und akribische Arbeit und Enderledigung der anfallenden Akten garantiert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage

1. Bestehen Pläne seitens Ihres Ressorts die von Justizminister Moser vollkommen zurecht geforderten 100 Vollzeitstellen im Bundesverwaltungsgericht zur Abarbeitung der tausenden, sich aufstauenden Akten zu ermöglichen und das hierfür notwendige Budget zur Verfügung zu stellen?

a.    Wenn ja, wann ist realistischerweise mit einer positiven Entscheidung Ihrerseits zu rechnen?

b.   Wenn nein, warum sind Sie nicht bereit das Budget für das Bundesverwaltungsgericht zur Verfügung zu stellen?

2. Wenn Sie die budgetären Mittel für das Bundesverwaltungsgericht zur Verfügung stellen, handelt es sich dann hierbei um dauerhafte Vollzeitposten oder lediglich um temporäre Vollzeitposten?

a.    Bitte um Erläuterung und nachvollziehbare Erklärung für den Fall, dass es sich lediglich um eine temporäre Lösung handeln sollte.