2860/J XXVI. GP

Eingelangt am 15.02.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Nurten Yilmaz, Genossinnen und Genossen,
an den Bundesminister für Inneres

betreffend Daten- und Informationsfluss zwischen einzelnen Behörden im Falle von Asylberechtigten bzw. subsidiär Schutzberechtigten

In meinen Sprechstunden häufen sich Fragen hinsichtlich des Daten- und Informationsflusses zwischen einzelnen Behörden im Falle von Asylberechtigten bzw. subsidiär Schutzberechtigten. Aufgrund des Umstandes, dass die berechtigten Fragen keine Einzelfälle darstellen, ergibt sich meiner Meinung nach ein legitimes Interesse an der genauen Aufklärung der angesprochenen Daten- und Informationsflüsse.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigen Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

ANFRAGE

1.         In welchem Verfahrensabschnitt und bei welchen Verfahren verständigt das BFA andere Behörden über welche Sachverhalte? (Bitte um eine konkrete und detaillierte Darstellung)

a)      Woraus ergibt sich für jede dieser Verständigungen die Rechtsgrundlage?

2.         Welchen Zugang hat das BFA, in welchen Verfahren und in welchen Verfahrensabschnitten dieser, zu Daten anderer Behörden? (Bitte um eine konkrete und detaillierte Darstellung)

a)      Woraus ergibt sich für den Informationsfluss jeweils die Rechtsgrundlage?

3.         Welche Verständigungen nehmen Grenzkontrollbehörden vor, wenn eine Person mit Konventions- bzw. Fremdenpass nach Österreich einreist?

a)      Welche Maßnahmen setzt das BFA üblicherweise bei einer solchen Verständigung? (Bitte um eine detaillierte Darstellung)

4.         Welche Verständigungen nehmen Grenzkontrollbehörden vor, wenn eine Person mit Konventions- bzw. Fremdenpass aus Österreich ausreist?

a)      Welche Maßnahmen setzt das BFA üblicherweise bei einer solchen Verständigung? (Bitte um eine detaillierte Darstellung)

5.         Zu welchem Zweck erfolgen diese Verständigungen und woraus ergeben sich die Rechtsgrundlagen dafür?

6.         Wie viele Personen wurden in den Jahren 2016 bis 2018 jeweils bei einer Ein­oder Ausreise erfasst und wie viele davon begründeten ihren Aufenthaltstitel auf das NAG und/oder auf das Asylgesetz? (Bitte um eine konkrete und detaillierte Darstellung pro Jahr)