2868/J XXVI. GP

Eingelangt am 18.02.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Freundinnen und Freunde an den Bundeskanzler

betreffend massive Wahlkampfkostenüberschreitung der ÖVP

Begründung

Die Medien[1] haben Anfang November berichtet, dass die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ die gesetz­lich vorgesehene Beschränkung der Wahlwerbungskosten im Wahlkampf zur Nationalratswahl erheblich überschritten haben: Demnach hat die ÖVP für ihren Wahlkampf knapp 13 Millionen Euro und die FPÖ rund 10,7 Millionen Euro ausgegeben.

Gemäß § 4 Parteiengesetz dürfen politische Parteien für die Wahlwerbung maximal 7 Millionen Euro ausgeben. Diese Bestimmung wurde eingeführt, um Chancengleichheit zwischen den wahlwerbenden Parteien im Wahlkampf zu garantieren.

Die Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben mit maximal 7 Millionen Euro trat mit 1. Juli 2012 in Kraft und war der ÖVP definitiv bekannt. Denn bereits im Nationalratswahlkampf 2013 hat die ÖVP den Höchstbetrag für Wahlwerbungskosten massiv überschritten: Damals gab sie 11,2 Millionen Euro für den Wahlkampf aus - also 4,2 Millionen Euro mehr als vorgesehen. Als Folge wurde gemäß § 10 Abs. 8 Par­teiengesetz eine Geldbuße in Höhe von 300.000,-- Euro verhängt, welche die ÖVP auch bezahlte.

Die massiven Ausgaben der ÖVP für den Nationalratswahlkampf 2017 zeigen, dass die Verhängung der Geldbuße keinerlei Einsehen gebracht hat und die Partei weiterhin Steuergelder gesetzeswidrig ausgibt - zulasten der Steuerzahlerlnnen und zulasten der Gerechtigkeit zwischen den wahlwerbenden Parteien.

Es liegt nahe, dass die für den ÖVP-Wahlkampf Verantwortlichen wissentlich und absichtlich eine solche Geldbuße in Kauf genommen haben, um mit einem kostenintensiven Wahlkampf ihre Chancen auf die Regierungsteilnahme zu steigern. Hätten sie die Wahlkampfkosten einhalten wollen, hätten sie lange genug Zeit gehabt, um sich zu informieren, wie eine kostentransparente Wahlwerbung zu geschehen hat. Die SPÖ ist ebenfalls eine große Partei und konnte das Limit einhalten - es ist also möglich!

Erwähnenswert ist auch, dass die damalige ÖVP-Wahlkampfmanagerin Elisabeth Köstinger am 28.9.2017 bei einer Plakatpräsentation zwei Wochen vor der Wahl noch angab, dass die ÖVP bei der Einhaltung der Millionen-Grenze gut im Plan liege.[2] Der nunmehrige Bundeskanzler Sebastian Kurz hat zudem zwei Wochen vor der Wahl abgelehnt, die Wahlkampfkosten offen zu legen und betonte, die ÖVP befolge „alle Regeln, die es derzeit gibt''[3]. Das klingt natürlich gut vor den potenziellen WählerInnen.

 

Es ist allerdings schwer zu glauben, dass Elisabeth Köstinger und Sebastian Kurz diese Statements abga­ben, ohne die tatsächlichen Wahlwerbungskosten zu kennen. Es ist auch schwer zu glauben, dass die ÖVP unabsichtlich viel zu viel ausgegeben hat. Bislang gab es keine Erklärung von Seiten der ÖVP, wes­halb die Kosten „plötzlich" so hoch waren. Stattdessen zeigte Sebastian Kurz mit dem Finger auf die SPÖ.[4]

Aus all diesen Gründen stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.             Warum wollten Sie die Wahlkampfkosten zwei Wochen vor der Wahl nicht offenlegen?

2.             Haben Sie die Unwahrheit behauptet, als Sie angaben, die ÖVP halte sich an „alle Regeln"?

a.              Wenn nein, auf welcher faktischen Grundlage haben Sie dieses Statement abgegeben?

b.              Wenn nein, weshalb sind Sie davon ausgegangen, dass ein solch massiver Wahlkampf für Ih­re Person ohne Überschreitung des Wahlkampfkostenlimits finanzierbar ist?

3.             Wie hat die ÖVP den Wahlkampf und insbesondere die massive Überschreitung der Wahlwer­bungskosten finanziert?

4.             Wie wird die ÖVP das zu erwartende Bußgeld wegen erneuter Überschreitung der Wahlwerbungs­kosten im Wahlkampf 2017 finanzieren?

5.             Sofern Sie bzw. die ÖVP von der massiven Überschreitung der Wahlwerbungskosten während des Wahlkampfs nichts gewusst haben:

a.              Wie rechtfertigen Sie, dass Ihnen in einem großflächig angelegten Wahlkampf, der sich größtenteils um Ihre Person drehte, die Kosten nicht bekannt waren?

b.             Werden Sie aus den letzten beiden Nationalratswahlen lernen und im Sinne der Chancen­gleichheit zwischen den Parteien, der Transparenz und der Fairness gegenüber den Steuer- zahlerlnnen im kommenden Nationalratswahlkampf das Limit der Wahlwerbungskosten einhalten?

c.              Werden im kommenden Nationalratswahlkampf Menschen mit der Überwachung der Wahlwerbungskosten betraut, die den Überblick behalten?

d.              Wird es Konsequenzen für die ehemalige Wahlkampfleiterin Elisabeth Köstinger geben?

6.             Wie ist nach Ihrer Sicht die massive gesetzeswidrige Überschreitung der Wahlwerbungskosten mit dem Prinzip der Chancengleichheit der politischen Parteien in Einklang zu bringen, wie es u.a. durch die Beschränkung der Wahlkampfkosten gesetzlich positiviert ist?

7.             Haben Sie die Überschreitung des Limits für die Wahlwerbungskosten billigend in Kauf genom­
men?

8.             Wie rechtfertigen Sie die 6 Millionen Euro, die die ÖVP gesetzeswidrig für den Wahlkampf ausge­geben hat, vor den SteuerzahlerInnen?

9.             Werden Sie - im Sinne größtmöglicher Transparenz - veranlassen, dass die Details zu den Wahl­kampfkosten offengelegt werden und im Rechenschaftsbericht eine Aufschlüsselung der Ausga­benposten angeführt wird?

10.          Werden Sie sich dafür einsetzen, die Geldbußen wegen eines Verstoßes gegen die Beschränkung der Wahlwerbungskosten nach § 4 Parteiengesetz zu erhöhen?

11.          Werden Sie sich dafür einsetzen, einen gerichtlichen Straftatbestand einzuführen, der die massive Überschreitung von Wahlwerbungskosten ausdrücklich mit gerichtlicher Strafe pönalisiert?

12.          Falls Sie Frage 10 und 11 verneinen: Wie rechtfertigen Sie dies mit Blick auf die anzustrebende Chancengleichheit der politischen Parteien in Wahlkämpfen?

13.          Sie sind als Bundeskanzler gemäß § 15 Abs. 1 Parteiengesetz mit der Vollziehung des Parteienge­setzes betraut. Wie werden Sie in Zukunft gewährleisten, dass die Beschränkung der Wahlwer­bungskosten von allen politischen Parteien eingehalten wird?

14.          Wann wird der Transparenzsenat mit der gegenständlichen Überschreitung der Wahlwerbungs­kosten befasst werden?

15.          Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass im EU-Wahlkampf die Beschränkung der Wahlwerbungs­kosten von Ihrer Partei eingehalten wird?



[1] Statt vieler https://derstandard.at/2000090293391/OeVP-und-FPOe-sprengten-Kostenrahmen-bei- Nationalratswahl-deutlich.

[2] https://kurier.at/politik/inland/wahl/oevp-plakate-mit-aufruf-an-unentschlossene/288.839.415.

[3] https://orf.at/stories/3111205/.

[4]https://derstandard.at/2000090822116/Kanzler-Kurz-ortet-nun-auch-bei-Wahlkampfkosten-Durchschummler.