2886/J XXVI. GP
Eingelangt am 19.02.2019
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Anfrage
der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Kolleg_innen
an den Bundesminister für
Bildung, Wissenschaft und Forschung
Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann
betreffend Sexualerziehung an österreichischen Schulen - Folgeanfrage
Begründung
In der
Anfragebeantwortung (2461/AB) vom 15.02.2019 durch Bundesminister
Dr. Heinz Faßmann wurde angeführt, dass in jeder Bildungsdirektion
eine ClearingsteIle eingerichtet werden soll, „die Schulen dabei
unterstützt, die Eignung von spezifischen Materialien von
außerschulischen Einrichtungen für den Unterricht bzw. die Eignung
außerschulischer Expertinnen und Experten für den
unterstützenden Einsatz im Bereich der Sexualpädagogik
festzustellen."
Daraus ergeben sich für die unterfertigten Abgeordneten folgende Fragen:
Anfrage
1. Wann ist mit der Einrichtung der besagten Clearingstellen zu rechnen?
2. Welche Ressourcen werden diese Clearingstellen zur Verfügung haben (personelle und finanzielle Ressourcen)?
3. Liegt von Seiten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung schon ein Konzept für die Clearingstellen vor?
a. Wenn ja, wer entwickelt dieses bzw. hat dieses entwickelt?
b. Wenn nein, wann ist geplant, ein solches Konzept zu entwickeln und vorzustellen, und wer wird dieses erstellen?
4. Nach welchen Kriterien wird die Clearingstelle die Eignung von spezifischen Materialien von außerschulischen Einrichtungen bzw. die Eignung außerschulischer ExpertInnen bewerten?
5. Sind die in der Ausbildung der WorkshopleiterInnen verwendeten Unterlagen auch ein Kriterium zur Bewertung der Eignung außerschulischer Einrichtungen?
6. Welche Transparenz ist von den Organisationen, welche Workshops an Schulen abhalten wollen, verlangt, damit die ClearingsteIlen die Eignung bewerten können?
7. Welche Entscheidungskompetenzen haben die ClearingsteIlen? Können diese die Zusammenarbeit mit Schulen „verbieten"?
8. Ist es für die Schulen ein MUSS, vor der Kooperation mit externen ExpertInnen die Eignung mit der Clearingstelle abzusprechen, oder ist dies nur ein zusätzlicher Service, der verwendet werden kann, aber nicht muss?
9. Welche Abhängigkeit bzw. Unabhängigkeit haben die Clearingstellen von den Bildungsdirektionen?
10. Nach welchen Kriterien wird die Clearingstelle besetzt? Und wie kann die Unabhängigkeit der Clearingstellen gesichert werden?
11. Wann wird der von Generalsekretär Netzer am 8.2.2019 im Ö1-Morgenjournal angekündigte Erlass zu außerschulischen Kooperationen vorliegen?